Eingeschweißte Ware vor Retoure auspacken?

vom 09.06.2012, 06:58 Uhr

Ich habe mich schon häufiger gefragt, ob es denn erlaubt ist, eingeschweißte Ware, die man online bestellt, vor der Retoure auszupacken oder ob diese dann nicht mehr angenommen wird. Mir ist es schon häufiger passiert, dass beispielsweise Bücher eingeschweißt waren und wenn man sich die Ware richtig anschauen will, sprich also, auch mal ins Inhaltsverzeichnis, so wie ich es schließlich auch im Bücherladen könnte, muss ich die Folie eben öffnen. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass man die Retoure dann verweigern würde, zumal andere Artikel wie Kleidungsstücke sich häufig auch in einer zugeschweißten Folie befinden, die man schließlich auch zerreißen darf. Habt ihr da andere Erfahrungen gemacht?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Gerade bei Kleidung muss man sie ja auspacken, damit man sie eben anprobieren kann und auf Fehler überprüfen kann. Die Ware wird meiner Erfahrung nach auch immer wieder zurück genommen, es sei denn, es handelt sich um so etwas wie Unterwäsche oder Badebekleidung, die dann mit einem entsprechenden Hinweis versehen ist.

Auch bei Medienartikel wie eben Bücher ist in der Regel ein solcher Hinweis vorhanden, dass ein Umtausch nur bei nicht geöffneter Ware erfolgen kann. Ergo würde dies bedeuten, dass Bücher, DVDs und so weiter eben nicht ausgepackt werden dürften, wobei ich generell davon ausgehe und nicht nur, wenn ein entsprechender Hinweis vorhanden ist. Aber in der Regel findet man diese Information auch auf der Website des Händlers.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich weiß, dass man grundsätzlich nicht jede Ware, die zuvor eingeschweißt war, einfach öffnen und dann bei Nichtgefallen wieder zurückschicken darf; bei einem Sachmangel würde das wiederum anders aussehen. Man stelle sich nur einmal vor, ich würde eine CD bestellen, die Folie öffnen und das Siegel brechen, die CD in den Player schieben und sie anschließend zurückschicken wollen, weil die darauf befindliche Musik mir nicht wirklich gefällt. Nun habe ich das in guter Absicht getan, es gäbe aber genug Leute, die ihre CD vor dem Rückversandt noch einmal in den PC einlegen und brennen würden. Bei allen Medien, die man grundsätzlich kopieren könnte, gilt somit die Vorschrift, dass sie nur eingeschweißt und mit unbeschädigtem Siegel zurückgeschickt werden dürfen. Das gilt für CDs, DVDs, Computerspiele und Software. Wie das bei Büchern ist, weiß ich hingegen nicht genau, ich befürchte aber, da dürfte es sich ähnlich verhalten.

Während du Kleidung immer auspacken und anprobieren kannst, sind Bikinis und Unterwäsche immer ein Streitfall, das müsste möglicherweise zuerst auf der Homepage des Händlers nachgesehen werden. Gerade bei diesen Kleidungsstücken sollte man aber meiner Meinung nach ein wenig mehr Kulanz walten lassen, die richtige Größe zu bestellen heißt ja nicht immer auch, ein Kleidungsstück in Händen zu halten, das wirklich passt und bequem sitzt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man meist nicht auf taube Ohren stößt, auch wenn die Folie aufgerissen wurde. Solange die Folie in den Kleidungsstücken, die bei der Anprobe vor Verschmutzungen schützen soll, noch vorhanden ist, drückt man da meist ein Auge zu.

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es kommt immer auf die Ware an, die man bestellt hat. CDs oder DVDs darf man nicht aus der Einschweißfolie nehmen und sie dann wieder bei nicht Gefallen umtauschen. Man könnte davon ja Raubkopien erstellen und sich so Geld sparen. Eine andere Möglichkeit ist, dass man es umtauschen kann, wenn die eingeschweißte CD kaputt ist und voller Kratzer, das habe ich auch schon erlebt.

Klamotten kann man umtauschen, wenn man sie aus der Folie befreit hat. Man muss sie ja erst einmal anziehen, bevor man weiß, dass sie einem nicht passen oder stehen. Ich mache das immer und schicke dann die Sachen zurück, die mir nicht passen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das Fernabsatzgesetz sieht ja vor, dass man die Ware ganz gezielt prüfen darf, und dazu gehört eben auch eine konkrete Inaugenscheinnahme. Aus der Verpackung holen und anfassen darf man also, man darf auch anprobieren. Grundsätzlich gilt, dass man alles mit der bestellten Ware tun darf, was ihren Wert nicht mindert. Und das ist bei einer Anprobe ebenso wenig gegeben wie beispielsweise bei einem Öffnen einer Folie. Im Falle des Buches verhält es sich außerdem so, dass die Buchhändler solche Folienschweißgeräte bei sich im Laden haben, sodass sie jederzeit ein Buch in Folie schweißen können, das ist weder ein Problem noch aufwendig oder teuer.

Dass das Buch eingeschweißt zu Dir kommt, soll wohl hauptsächlich einen Schutz für das Buch darstellen, aber Dich sicherlich nicht daran hindern, das Buch auch bei einer Bestellung, die dann dem Fernabsatzgesetz zugrunde liegt, zu prüfen, bevor Du Dich dafür entscheidest, es auch zu behalten – oder eben zurückzuschicken. Das ist also tatsächlich erlaubt und es bietet sich definitiv auch an, Ware vor der Entscheidung, sie zu behalten, eingehend zu prüfen, eben auch, um eventuelle Schäden zu erkennen und dann retournieren zu können.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wie mein Vorredner bereits sagte, gibt es spezielle Gesetze, die es Einem erlauben, ein Produkt genau zu untersuchen. Doch diese speziellen Gesetze gibt es leider nicht, auf alle Produkte, sodass du eigentlich mit deiner Vermutung Recht hast. Es gibt Märkte, die nach dem Öffnen der Folie das Produkt nicht mehr zurück nehmen und ich muss dir leider sagen, dass die Produkte dabei im Recht sind, wie ich kürzlich in Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen gelernt habe. Im Internet, ist dies noch eine andere Sache, aber dazu komme ich gleich.

Kaufst du ein Produkt im Geschäft, wir gehen davon aus, du kaufst ein Playstation 3 Spiel. Du öffnest es zu Hause und siehst, dass das Spiel nicht lädt, da halt die Disc defekt ist. Sofort begibst du dich zurück zum Geschäft, weil du natürlich nicht einsiehst, dass du 60 Euro für eine defekte Disc bezahlt hast und nichts davon hast. Du willst das Produkt zurück geben aber die Frau an der Kasse sagt dir, dass du es bereits geöffnet hast und du selber daran Schuld sein kannst. Man selbst, kann also nichts mehr machen und das Geschäft muss nicht das Produkt zurück nehmen. Aber natürlich wurden die Geschäfte somit an Kunden verlieren, deshalb nehmen diese meistens aus Kulanz die Produkte zurück. Man muss es dem Geschäft also eigentlich hoch ansehen, dass diese das Produkt zurück nehmen. Wobei ich denke, dass Spiele hier das falsche Beispiel waren, da viele Spiele sogar eine zweijährige Garantie haben. Mir ging es hier aber nur ums Prinzip.

Ein nächstes Beispiel wäre, wenn du zum Beispiel in ein Kleidungsgeschäft gehst und dir dort eine Jeanshose kaufen möchtest. Im Geschäft war sie noch Top und es gab überhaupt keine Probleme damit. Du gehst zur Kasse, bezahlt zum Beispiel 80 Euro dafür und trägst sie eine Woche, bis plötzlich die Naht anfängt zu platzen. Deine Hose ist kaputt und du hast sie erst vor einer Woche für 80 Euro gekauft. Natürlich denkt man, dass man im Recht ist und packt die Hose mit dem Kassenbon ein und läuft zum Geschäft zurück. Dort kann die Kassiererin aber sagen, dass diese die Hose nicht zurück nehmen, weil man halt selbst daran Schuld ist und halt Pech hat, wenn die Naht platzt. Das Geschäft weigert sich, das Produkt zurück zu nehmen und damit ist das Geschäft wiederum im Recht. Kein Geschäft muss ein Produkt zurück nehmen, dennoch nehmen auch hier wiederum die Geschäfte die Produkte zurück, aber meistens mit der Bedingung, dass man sich eine andere Hose aussuchen darf oder einen Gutschein bekommt. Geld kriegt man in Kleidungsgeschäften nur sehr selten zurück. Aber man sollte schon zufrieden, wenn man überhaupt was zurück bekommt, denn dies ist wiederum nur eine Kulanz des Geschäftes und sie haben keine Pflicht.

Im Internet, ist dies natürlich komplett einfach geregelt. Egal, was du im Internet bestellst, du hast ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass du 2 Wochen lang das Produkt testen kannst und wenn es kaputt geht bzw. ist, kannst du es innerhalb der 2 Wochen ohne Anschreiben zurück schicken. Das Unternehmen muss die Sachen zurück nehmen und das Geld wieder auszahlen lassen. Hat man die 2 Wochen überschritten, gibt es natürlich die besonderen Gesetze, wie zum Beispiel bei Fernsehern. Dort hat man meistens so wieso eine zweijährige Garantie. Mit Klamotten und Co. kann es aber hier nach den 2 Wochen zum gleichen Problem kommen, wie auch bei jedem normalen Geschäft.

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» Dennus » Beiträge: 1263 » Talkpoints: 0,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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