Midijob - was ist, wenn weniger verdient wird?
Gehen wir davon aus, dass E in seinem Job ein Gehalt verdient, welches über vierhundert Euro liegt. Damit wäre E in einem sogenannten Midijob. Dort werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, nicht aber Steuern. Das Gehalt setzt sich unter anderem aus einem Bonus von Nachtzulage und einem Festgehalt zusammen. Fiele die Nachtzulage aus, zum Beispiel, weil E Urlaub nimmt oder erkrankt ist, würde E vermutlich unter die Grenze von vierhundert Euro rutschen.
Wäre in dem Fall E dennoch sozial versichert oder müsste E seinen Verdient wie bei einem Job auf vierhundert Euro-Basis behandeln und sich somit auch selbst krankenversichern, sofern es das einzige Einkommen wäre?
Es kommt darauf an, ob sie sonst noch Sozialleistungen wie Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommt. Wenn sie dieses nicht bekommt, und unter die 401 Euro fällt, muss sie sich selbst versichern oder geht in die Familienversicherung. Eigentlich ein Heiden Ärger.
Bei mir ist es das Gleiche, wenn ich unter die 401 Euro falle, muss ich nachträglich mich in der Familienversicherung versichern lassen, und wenn ich dann wieder mehr bekomme, dann wieder halt über die Lohnabrechnung. Jedes Mal muss ein neuer Antrag dann gestellt werden und die Versicherungen stellen auch jedes Mal eine neue Versicherungskarte aus.
Am besten ist, gleich mit dem Chef zu reden und zu sagen ich muss im Monat 401 Euro haben, um mir Ärger mit den Krankenkassen zu ersparen. In den meisten Fällen wird dann auch versucht, dies dann so zu berücksichtigen.
E ist männlich und er bekommt keine zusätzlichen Leistungen, die in Richtung Arbeitslosengeld I oder II geht. Für eine Familienversicherung ist er zu alt, verheiratet ist er nicht, sodass die Variante damit ja nun auch wegfällt. Wären einer der beiden Komponenten vorhanden gewesen, so hätte ich diese schon erwähnt, aber E bestreitet ausschließlich sein Lebensunterhalt mit diesem Midijob und eben mit dem Gehalt seines Lebensgefährten, wobei E sich aber weiterhin um eine andere Stelle bemüht.
Dann wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als sich in dem Falle, das er unter 400 Euro verdient sich selbst zu versichern. Meine Nachbarin arbeitet auch auf 400 Euro und muss im Monat 150 Euro an die Krankenkasse zahlen, da sie mit ihrem Lebensgefährten nicht verheiratet ist. Entweder er lässt es mit dem Job oder beißt in den sauren Apfel und gibt sich mit den wenigen übrigen Euro zufrieden dann.
@alkalie1, dann frage ich mich aber noch, ob die Auszahlung schon unter 400 Euro liegen darf oder ob sie definitiv mindestens 401 Euro betragen muss, um weiterhin sozialversichert zu sein. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man immer, wenn man unter diese magische Grenze rutscht, man automatisch davon ausgeht, man habe einen Job auf vierhundert Euro-Basis. Nun ja, wie dem auch sei - ist nun das Brutto- oder das Nettogehalt der ausschlaggebende Punkt, ab wann man sich in einem Job auf vierhundert Euro-Basis befindet?
Ich kann diese Frage nicht mit Sicherheit beantworten und empfehle Dir daher einen Besuch der minijob-zentrale.de, wo auch auf Midijobs eingegangen wird, wenn ich mich richtig erinnere. Allerdings fiel mir spontan ein, dass Du hier mit dem Krankheitsfall von E einen Ausnahmefall erwähnst. Sein Gehalt würde also vor allem im Krankheitsfall, wenn die Nachtzulage ausfällt, unter die Minijob-Grenze fallen, was seine Einnahmen angeht.
Bei den Minijobs gibt es allerdings den umgekehrten Fall der Krankheitsvertretungen, die man als Minijobber im Unternehmen unternimmt und wegen derer der eigene Aushilfslohn, der ja das Gehalt eines Minijobbers darstellt, über die 400-Euro-Grenze ansteigen kann. In diesen Ausnahmefällen, die nicht plan- oder vorhersehbar sind, bleibt ein Minijob trotz Übertretens dieser 400-Euro-Grenze allerdings nicht sozialversicherungspflichtig und wird weiterhin trotz des Mehrverdienstes so behandelt als wäre die 400-Euro-Einnahmegrenze nie überschritten worden.
Ich gehe insofern davon aus, dass es für den Midijob im umgekehrten Falle genauso aussieht und solche nicht plan- oder vorhersehbaren Ausnahmefälle nicht anders behandelt werden als wäre dieser Fall eben gar nicht erst eingetreten. Diese Frage sollte Dir die Minijobzentrale allerdings beantworten können.
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