Kann man das Trennungsjahr verlängern?
Das Trennungsjahr ist doch, soweit ich weiß, dafür vorgesehen, dass zwei Eheleute sich ganz konkret vor Augen halten, wie ihr getrenntes Leben abläuft. In dieser Zeit führen sie die Steuerklassen, die sie vor der Ehe hatten, sie trennen in der Regel räumliche und vor allem auch finanzielle Aspekte und führen ein Jahr lang quasi das Leben, das sie nach der Scheidung auch führen werden. Ich habe irgendwo gelesen, dass dieses Trennungsjahr dabei helfen soll, sozusagen den Ernst der bisher nur theoretisch vor Augen gehaltenen Lage deutlich zu machen, vor allem, weil wohl von Seiten des Staates ein Interesse verfolgt wird, dass dieses Trennungsjahr nicht zur Scheidung führt. Auf der Webseite irgendeines Finanzamtes habe ich das gelesen, als ich mich damals über die Getrenntlebendmeldung informiert habe.
Nun frage ich mich allerdings, was eigentlich passiert, wenn Ex-Partner während des Trennungsjahres zunächst getrennte Wege gehen, aber vielleicht nicht wirklich zerstritten oder verfeindet sind und erst gegen Ende des Trennungsjahres merken, dass sie vielleicht doch wieder zueinanderfinden. Das muss ja nicht immer direkt klar sein, sondern kann sich doch durchaus auch langsam ergeben und sehr vorsichtig vonstatten gehen. Aber was passiert dann mit dem Trennungsjahr? Ich weiß bisher, dass ein Partner – und soweit ich weiß, handelt es sich hierbei um den, der die Getrenntlebendmeldung ursprünglich aufgegeben hat – die Meldung über das Getrenntleben aufheben kann, womit das Trennungsjahr endet und die Ehe quasi weitergeführt wird. Aber was passiert, wenn beide Partner nicht wissen, ob sie nochmal einen Weg finden und sich alles nur sehr langsam anbahnt, aber das Ende des Trennungsjahres immer näher rückt? Kann man das Trennungsjahr dann ausdehnen?
Sicher kann man das Trennungsjahr verlängern. Wenn ein Partner bei Gericht sagt, dass er sich nicht scheiden lassen will und der andere Partner meint, dass er Recht hat und dass die Zeit zu kurz war um festzustellen, ob sie sich scheiden lassen wollen, wird das Trennungsjahr in der Regel noch bis zu 3 Jahre verlängert. Wenn Kinder mit im Spiel sind, kann es sogar 5 Jahre dauern, bis man geschieden wird, wenn ein Partner glaubhaft klar macht, dass er den anderen Partner nicht aufgeben will und der andere Partner nicht gerade darauf besteht geschieden zu werden.
Besteht der andere Partner aber auf die Scheidung liegt es im Ermessen des Gerichts, ob geschieden wird. Mein Exmann wollte sich auf einmal auch nicht mehr scheiden lassen. Ich habe aber darauf bestanden geschieden werden zu wollen und so wurde ich auch geschieden.
Man kann ein Trennungsjahr verlängern, in dem man nicht in die Scheidung einwilligt, dafür muss man aber Gründe vorlegen. Diese Gründe wären zum Beispiel, ein gemeinsames Kind, was mit der Trennung nicht klarkommt oder eigene Probleme wie: hohes Alter, lange Ehe, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit (wenn einen dadurch Nachteile entstehen), religiöse Überzeugung (die sich mit einer Scheidung nicht vereinbaren lässt) und wirtschaftliche Interessen, wenn dir zum Beispiel durch eine Scheidung der soziale Abstieg droht. Das Trennungsjahr wird bei Nichteinwilligung in die Scheidung um 3 Jahre verlängert.
Also ich weiß, dass meine Schwiegereltern auch getrennt gelebt haben und das 8 Jahre lange, bevor sie sich dann haben scheiden lassen, da meine Schwiegermutter einen anderen Mann heiraten wollte. Sie hatten das Trennungsjahr und dann haben Beide jedoch nicht sind die Wege geleitet um geschieden zu werden und so hat sich alles automatisch verlängert. Irgendwann wollte dann die Frau die Scheidung und beide haben eingewilligt.
Solange keiner von beiden die Scheidung einreicht, dann passiert gar nichts weiter. Man lebt eben weiterhin getrennt, aber ist noch immer verheiratet. Eine Scheidung erfolgt ja nicht automatisch nach dem Trennungsjahr, sondern muss eben beantragt werden. Stimmt der andere Partner dann zu, wird es irgendwann einen Termin geben, wo eben festgestellt wird, dass beide Seiten die Ehe für gescheitert ansehen und der Richter gibt halt seinen Segen dazu.
Sobald man sich aber nicht sicher ist, reicht man eben keinen Scheidungsantrag beim Gericht ein. Wobei eben das Trennungsjahr nicht unbedingt wirklich eine räumliche Trennung bedeutet. Das kommt ja immer auf die persönlichen Umstände an und es gibt genug Paare, welche sich weiterhin ein Haus teilen, aber eben nicht mehr Tisch und Bett.
Das Trennungsjahr kann auch mehrere Jahre dauern. Die Ehe wird erst geschieden, wenn es einer der Ehepartner nach mindestens einem Trennungsjahr möchte. Der geringer verdienende Ehepartner hat solange Anspruch auf Trennungsunterhalt, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Trennungsunterhalt ist für den Partner, der ihn erhält, günstiger als der Unterhalt nach einer Scheidung. Der jeweilige Unterhalt bei Trennung und bei Scheidung muss jeweils neu berechnet und unter Umständen eingeklagt werden. Unser Bundespräsident ist ja auch noch verheiratet, lebt aber seit Jahren getrennt.
Wenn die Eheleute sich wieder versöhnen - ein einmaliger "Ausrutscher " zählt dabei nicht zwingend als Versöhnung - gilt wieder der normale Familienunterhalt. Unter dem Gesichtspunkt des Unterhalts gibt es also drei verschiedene Berechnungen und Rechtsansprüche, die da wären: der normale Familienunterhalt wie in einer intakten Ehe, der Trennungsunterhalt und der Unterhalt nach einer Scheidung. Man kann also zwischen intakter Ehe und Trennung hin- und herspringen. Wenn man ein Pedant ist, muss man dann jedes mal die Ansprüche des unterhaltsberechtigten Partners neu berechnen. Das macht aber wenig Sinn.
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