Prostitution in Deutschland
Hallo!
Wir haben letztens im Religionsunterricht wieder mal eine Diskussions- und Fragerunde gehabt und dabei sind wir von den sieben Todsünden der Moderne auf Prostitution in Deutschland gekommen. Dabei waren wir aber im Kurs nicht sicher, wie die ganze Sache so geregelt ist.
Ich meine, es gibt doch überall Stadtteile, in denen Prostituierte abends und nachts am Straßenrand stehen. Aber dass die Polizei dagegen etwas unternommen hat (also dass eben die Frauen, die am Straßenrand stehen verhaftet o.ä. werden), davon habe ich noch nichts so gehört. Wird Prostitution geduldet? Wird ist das eigentlich gesetzlich geregelt? Und darf Prostitution überhaupt stattfinden? Wenn ja, überall?
Weil letztens habe ich im Fernsehen einen Bericht über einen Stadtteil in Berlin gesehen, welcher voll von Frauen war, die sich anboten. Selbst die Anwohner dort (auch weibliche) wurden angemacht. Das ist doch nicht normal..
Schöne Grüße!
Hallöchen,
Gute Frage, ehrlich gesagt kann ich dir da auch keine handfeste Antwort geben. Soweit ich weiß, ist Prostitution noch immer nicht erlaubt (es gibt wohl bloß ein "Hotel" wo das gestattet udn erlaubt ist). Aber solange die Prostituierten nur am Straßenrand stehen, kann man ja nicht wirklich etwas unternehmen - da kann ja jeder stehen wie und wann er will. Da müsste man die gutsten schon "in flagranti" erwischen.
Es gibt ja auch so genannte "Escort" Service´s, offiziell sind das ja nur Begleitservice´s, inoffiziell eher nicht. Das ist halt auch so eine Lücke wo man ohen Beweise nicht wikrlich was machen kann.
Am besten du googlest mal, da findest du was zum sogenannten "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten". Da findest du den Wortlaut der § und was sie bedeuten. Ist ganz interessant. War mir aber vorher auch nicht klar.
Liebe Grüße
winny
Um auf deine Frage zu antworten: Die Prostitution ist im ProstG (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten) geregelt und wird vom StGB § 180a und § 181a tangiert. Das ProstG gilt seit dem 01.01.2002, § 181a befasst sich mit Zuhälterei, § 180a mit der Ausbeutung von Prostituierten. Damit das ProstG möglich ist mussten beide geändert werden, also dass Prostituiton nicht mehr strafbar ist, wenn diese nicht ausgebeutet werden und ein angemessenes Arbeitsumfeld besteht.
Das ProstG regelt auch, dass Prostituierte ein Recht auf Entgelt haben und dieses auch einklagen können. Vorher war dies nicht so (Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB - kein gültiger Vertrag), so dass viele Zuhälter ihren "Job" als Eintreiber und "Beschützer" vor allem darauf begründet haben, dass die Kunden die Prostituierten auch bezahlen.
Soviel erstmal dazu - Prostitution ist also im Grunde erlaubt, die gesetzliche Regelung siehe oben und prinzipiell darf sie auch stattfinden, nur gibt es strenge Auflagen:
- Werbeverbot nach § 119 OWiG, heißt: für sexuelle Dienstleistungen darf nicht geworben werden.
- Sperrbezirksverordnung / Rechtsverordnung zum Verbot der Ausübung der Prostitution nach Art. 297 EGStGB, heißt: Es dürfen Verbote in Gemeinden verhängt werden, die die Ausübung der Prostitution untersagen (verschiedene Gründe, der sogenannte Sperrbezirk in welchem dieser nicht nachgegangen werden darf. Geregelt ist, dass die Prostitution in Gemeinden
- bis zu 20.000 Mitgliedern komplett untersagt
- bis zu 50.000 Mitgliedern komplett oder teilweise untersagt,
- bis zu 50.000 Mitgliedern teilweise untersagt
werden kann sowie auf öffentlichen Straßen (Strich). Außerdem kann sich das Verbot auch auf bestimmte Tageszeiten erstrecken, dass also von dann bis dann dieser nicht nachgegangen werden darf.
Alles was dem zuwider läuft kann nach
- § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG (§ 120 Verbotene Ausübung der Prostitution, Werbung für Prostitution) als Ordnungswidrigkeit oder nach
- § 184d StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution) als Straftat geahndet werden.
Desweiteren gibt es den Spezialfall, dass, falls Prostituierte beispielsweise in einem Sperrbezirk wohnen, aber der Tätigkeit außerhalb dieses nachgehen würden, dass Freier diese nicht im Sperrbezirk ansprechen dürfen um sexuelle Dienstleistungen auszuhandeln. Das ist meist regional anders geregelt und in den jeweiligen Polizeiverordnungen festgehalten. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
EDIT:
winny2311 hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist Prostitution noch immer nicht erlaubt (es gibt wohl bloß ein "Hotel" wo das gestattet udn erlaubt ist).
Unsinn, siehe oben - Prostitution ist seit mehreren Jahren erlaubt unter alten Auflagen.
winny2311 hat geschrieben:Aber solange die Prostituierten nur am Straßenrand stehen, kann man ja nicht wirklich etwas unternehmen - da kann ja jeder stehen wie und wann er will. Da müsste man die gutsten schon "in flagranti" erwischen.
Das würde ich mal ganz stark bezweifeln,
1. siehe obige Schilderung,
2. ist ein Nachweis der Prostitution an Straßenrändern wesentlich leichter zu erbringen als etwa in Wohnungen.
Okay, vielen Dank für die Antworten! Dass das Ganze völlig untersagt und illegal ist hatte ich auch nie so gedacht (oder zumindest nicht den Eindruck gehabt).
Danke!
Lieben Gruß!
Ich bin geschockt, Prostitution ist doch OK, wenn die Damen und Herren freiwillig ihren Körper anbieten und es nur mit Gummi machen ...
Ich weiss, dass die Damen, die an der Strasse stehen (sogenannte "Bordsteinschwalben") zumindest in Hamburg die Leute nicht so ansprechen dürfen, sie dürfen da stehen und sich anbieten, müssen aber angesprochen werden. Wobei das ja auch frech ist, sprecht da mal die falsche Dame an, dann gibts ne Ohrfeige
Prostituierte dürfen einen nicht ansprechen, weil das unter das aufgeführte Werbeverbot fällt. Ist fast wie in Holland, da dürfen einem die Verkäufer in Coffeeshops auch nicht direkt etwas anbieten sondern man muss zuerst seine Kaufabsicht bekunden.
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