Eigenes Kind adoptiert, trotzdem Tagesmutter werden?
Frau C ist bereits in sehr jungem Alter Mutter geworden und hat nach langem Hin- und Herüberlegen sich damals entschieden, das eigene Kind zur Adoption freizugeben. Selbst die eigene Familienverhältnisse waren so zerrüttet, dass sie es dem Kind nicht zumuten wollte. Inzwischen ist Frau C erwachsen, verheiratet, aber aufgrund der Zeugungsunfähigkeit ihres Ehemannes nicht noch einmal Mutter geworden. Zum eigenen Kind besteht kein Kontakt, den Frau C jedoch gern hätte eingehen wollen.
Da Frau C aber gern mit Kindern arbeiten möchte, würde Frau C gern Kinder als Tagesmutter bei sich zu Hause betreuen. Der Platz ist dank eines Eigenheims mit Garten vorhanden, mindestens drei Kinder, für die Frau C eine Pflegeerlaubnis benötigen würde, wäre vorhanden. Auch ist ihr Mann einverstanden, Kinder zur Tagespflege aufzunehmen und er würde auch ein entsprechendes Kinderzimmer mit Spielsachen einrichten und dazu auch das Bad, als auch die Küche kindgerechter gestalten.
Frau C ist sich aber aufgrund ihrer jugendlichen Mutterschaft und der anschließenden Adoption recht unsicher. Sie befürchtet, dass ihr diese Adoption nachgetragen wird beziehungsweise sie in einem schlechten Licht da stehen lässt. Immerhin wird seitens des Jugendamtes auch nachgefragt, ob eigene Kinder vorhanden sind und dazu zählt eben das Kind, welches Frau C nun einmal zur Welt gebracht hat und zur Adoption freigegeben hat.
Unter diesen Umständen stellt sich natürlich die Frage, ob Frau C nun wirklich auf die Tätigkeit als Tagesmutter verzichten muss, wenn sonstige Bedingungen gegeben sind. Gibt es da eine einheitliche Regelung, ob Frau C Tageskinder aufnehmen darf oder wird Frau C keine Pflegeerlaubnis erhalten?
Ich würde damit ganz offen umgehen. Es ist ja auch nicht unbedingt schlecht, wenn man einsieht, dass man selber es nicht schaffen kann und seinem Kind dann ein normales und gutes Leben ermöglicht. Ich würde es einfach versuchen und dem Jugendamt auch die Situation schildern, in der man damals war und in der man eben heute ist. Es sind doch auch Jahre vergangen und nur weil man vielleicht in der Jugend mal Mist gemacht hat, muss man kein schlechter Mensch sein.
Sie doch kein Mist gemacht in dem Sinne. Immerhin hat sie so gehandelt, wie sie es für das Kind als besten Weg gesehen hat. Sie ist dabei nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten und somit sehe ich da vor erst kein Problem. Nur sollte sie, da man für diesen Wunsch eben beim Jugendamt vorstellig werden muss, dort gleich mit offenen Karten spielen.
Das wird ihr den Weg zur Tagesmutter sehr erleichtern, wenn sie gleich die Fakten auf den Tisch legt. Und ich gehe davon aus, dass ihre Entscheidung von damals kaum bei der Beurteilung von heute im Weg stehen wird. Immerhin hat sie aus ihrer Sicht zum Wohl des Kindes gehandelt.
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