Führerscheinentzug: Meldepflicht beim Arbeitgeber?
In diesem Thread: Bei Führerscheinentzug auch Arbeitsplatzverlust möglich? wurde ja von einem Mann berichtet, dem der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum entzogen wurde und der sich nun Sorgen macht, ob er dadurch auch die Arbeitsstelle verliert, weil er eben beruflich darauf angewiesen ist. Dabei wurde eben auch ein wenig überlegt, ob man das mit Urlaub ausgleichen kann oder dergleichen.
Gibt es eigentlich eine Meldepflicht in solchen Fällen? Also angenommen, der Chef gewährt einen längeren Urlaub. In dem oben genannten Fall sind es eben 8 Wochen. Ich kann mir zwar nur schwer vorstellen, dass man einfach so 8 Wochen Urlaub bekommt, aber angenommen das geht. Muss man dann dem Arbeitgeber trotzdem Bescheid geben, dass man ihm den Führerschein für eine Zeit lang entzogen hat? Gibt es da also eine Art Meldepflicht oder so?
Und wie sieht es dann aus, wenn man den Führerschein für die Arbeit nicht benötigt. Also wenn man zum Beispiel in einem Büro arbeitet. Muss man es dann melden? Wie man zum Arbeitsort gelangt kann einem Arbeitgeber ja prinzipiell egal sein. Würdet ihr in so einem Fall einen Führerscheinentzug melden oder in welchen Fällen würdet ihr es machen?
Meldepflicht besteht nur dann, wenn er in der Zeit wo er arbeitet und fährt, den Führerschein nicht besitzt. Sollte er einen längeren Urlaub haben und in dieser Zeit der Führerschein entzogen werden, besteht keine Meldepflicht. Erst dann, wenn der Arbeitnehmer ohne Führerschein fährt und seiner Arbeit nachgehen muss, muss es auch dem Arbeitgeber gemeldet werden. Im Urlaub ist es ja egal, da muss er nicht fahren und auch nicht arbeiten.
Sollte der Führerschein für die Arbeit nicht benötigt werden, wie bei einem Bürojob, dann hat es den Arbeitgeber nicht zu interessieren, dass ein Fahrverbot besteht. Wenn ich meinen Führerschein für vier Wochen abgeben müsste und in der Zeit Urlaub habe, dann melde ich das auch nicht. Darüber hinaus bin ich in einem Büro tätig, wo ich keinen Führerschein brauche.
Wenn der Arbeitnehmer für diese Zeit eine Freistellung bekommt und dann muss er den Arbeitgeber darüber nicht informieren. Selbst wenn man einen Job hat, welcher keinen Führerschein nötig macht, muss man deswegen nichts sagen. Es ist allein Sache des Arbeitnehmers, ob er dann den Arbeitgeber darüber informiert.
Anders sieht es natürlich aus, wenn man den Führerschein auch im Job benötigt. Dann muss der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden, damit man eine gemeinsame Lösung finden kann. Der älteste Sohn meines Freundes hatte letztes Jahr den Führerschein abgeben müssen. Diese Zeit durfte er halt nur Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände bewegen und hat auch viel Überstunden dabei abgebaut, so dass er einfach nur zu Hause war.
Es gibt keine Meldepflicht und wenn der Angestellte in der Zeit ohne Führerschein sich von seinem Partner oder seiner Partnerin fahren lässt und so allen Verpflichtungen hinsichtlich der Arbeit nachkommen kann, ist das ausreichend. Problematisch sind immer nur die Randbedingungen: wenn z.B. das Nutzen von Dienstfahrzeugen ausschließlich dem Angestellten gestattet ist, muss natürlich der Arbeitgeber informiert werden (oder der Angestellte nutzt ein privates Fahrzeug).
Wenn am Arbeitsplatz der Führerschein gar nicht gebraucht wird, dann käme mir zu keinem Zeitpunkt der Gedanke, dass ein Entzug gemeldet werden sollte. Schließlich ist in so einem Fall dem Arbeitgeber noch nicht mal bekannt, das ein Führerschein überhaupt vorhanden ist!
Ist der Führerschein im Zuge/in Verbindung mit einer Straftat entzogen worden (Unfall unter Drogen-/Alkoholeinfluss oder Fahren ohne Versicherungsschutz oder Fahren eines nicht angemeldeten Fahrzeugs), schaut die Sache insofern unter Umständen. anders aus, weil dies ja auch eine Eintragung ins Führungszeugnis nach sich ziehen kann. Dann gibt es Branchen, in denen der Arbeitgeber in jedem Fall davon Wind bekommen wird. Insbesondere, wenn das Führungszeugnis jährlich vorgelegt werden muss.
Wie schon in dem verlinkten Thread erwähnt ist es so, dass es zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, dass er sich versichert, dass der Arbeitnehmer im Besitz des Führerscheins ist, den er für die Tätigkeit benötigt. Viele Arbeitgeber belehren die betreffenden Arbeitnehmer darüber. Zusätzlich kann die Belehrung einen Passus enthalten, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Verlust des Führerscheins informieren muss. In diesem Fall ist es die Pflicht des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zu informieren. Es kann sich wohl jeder vorstellen, was passiert, wenn der Arbeitnehmer seine Pflicht nicht erfüllt.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber keine Belehrung durchführt. Dann wird er aber immer wieder durch Inaugenscheinnahme kontrollieren, ob der Arbeitnehmer aktuell einen Führerschein besitzt. Spätestens bei einer solchen Kontrolle würde auffallen, dass der Führerschein weg ist. Daher sollten Arbeitnehmer auch ohne explizite Pflicht darauf hinweisen, wenn ihnen der Führerschein vorübergehend abgenommen wird.
Wieder anders sieht es natürlich aus, wenn der Arbeitnehmer für die Ausübung seiner Tätigkeit keinen Führerschein benötigt. Dann muss er dem Arbeitnehmer nichts melden, sollte es aber tun, wenn er seine Arbeitszeiten entsprechend anpassen muss, da er ohne eigenes Auto vielleicht nicht mehr wie bisher arbeiten kann.
Wenn er für die Zeit, in der er arbeiten muss, auch den Führerschein besitzen sollte, weil er ihn eben braucht und ein Fahrzeug fahren muss, dann muss er das als Arbeitgeber schon melden. Wenn man aber gerade eh Urlaub hat oder anderweitig eingesetzt ist, muss man das nicht und ich würde auch nicht einsehen, den Chef dann direkt darüber zu informieren. Ich würde eine Information nur im Bedarfsfall mitteilen, sonst finde ich das unnötig.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-189256.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1026mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2986mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1839mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1334mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?