Gründung eines Unternehmens in der DDR?

vom 31.05.2012, 20:16 Uhr

Ich versuche zur Zeit die Entwicklungsgeschichte des Unternehmens nachzuvollziehen, in dem meine Eltern beschäftigt sind. Ich weiß, dass es heute die Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG in sich vereint, allerdings wurde es schon vor der Wende gegründet, genauer gesagt 1969 und wie ich in Erfahrungen bringen konnte, war die Rechtsform GmbH zwar Teil der Gesetzlage der DDR, allerdings wurde es zum Ende hin immer weniger angewandt.

Das Unternehmen wurde von einer Person allein gegründet, die sich selbstständig gemacht hatte und zu Beginn 5 Mitarbeiter beschäftigte, allerdings die alleinige Geschäftsführung übernahm. Was musste man in der DDR beachten, wenn man als Einzelunternehmer eine Firma gegründet hat? War man da mit seinem privaten Eigentum haftbar oder nur mit der Kapitaleinlage, die man in das Unternehmen investiert hat? Bin leider nicht so bewandert auf dem Gebiet.

» Schnuffline » Beiträge: 1019 » Talkpoints: 33,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das sind schwierige Fragen, die dir eigentlich nur ein Rechtsanwalt beantworten kann, der sich mit solchen Sachen in der DDR befasst hat. Aber du könntest mal einen Blick in die entsprechenden Gesetzesbücher werfen, zum Beispiel in das Handelsgesetzbuch oder das Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und eventuell noch in das Zivilgesetzbuch der DDR. Ich hoffe, dass du da fündig wirst.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Das Unternehmen musste als Handwerksbetrieb geführt werden, denn nur so bekam man eine Erlaubnis dafür. Fleischer, Bäcker, Drogisten und Fotografen konnten in der DDR ein kleines Familienunternehmen gründen. Bei den freien Berufen handelte es sich ausschließlich um Anwaltskanzleien. Diese Berufsgruppe durfte sich auch in der DDR ein kleines Unternehmen aufbauen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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