Darf jeder der Hausrecht hat auch Hausverbote aussprechen?

vom 31.05.2012, 19:11 Uhr

Ich habe mich letztens mit einer Freundin darüber unterhalten, ob jemand, der Hausrecht irgendwo hat auch Hausverbote aussprechen kann. Beispiele gibt es ja genug.

-Dürfte ich als Mieter einer Wohnung Hausverbot in dem Haus in dem ich wohne aussprechen? Ich denke nein, weil ich ja nur das Hausrecht für meine Wohnung habe. Aber dürfte ein Vermieter, dem ja das Haus gehört und der im Prinzip ja Hausrecht hat einem Besucher von mir Hausverbot erteilen?

-Dürfte ich hingehen und einem Menschen verbieten in meine Wohnung zu gehen? Dürfte ich im Prinzip auch jemanden, der von meinem Vermieter beauftragt wurde in meiner Wohnung was zu machen (Handwerker und Co.) Hausverbot erteilen, weil mir der Mann nicht vertrauenswürdig vorkommt?

-Darf jeder Filalleiter im Supermarkt auch ohne Grund Hausverbot erteilen? Oder muss auf jeden Fall ein Grund da sein, um zu rechtfertigen, dass man nicht in den Supermarkt gehen darf?

Wo darf jemand, der zwar das Hausrecht hat, kein Hausverbot erteilen und wo darf jemand, der Hausrecht hat auf jeden Fall ein Hausverbot erteilen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wer ein Hausrecht hat, der darf auch Hausverbote aussprechen und muss diese noch nicht mal begründen. Wenn jemand keine Hausverbote aussprechen dürfte, könnte man nicht davon sprechen, dass der dann das Hausrecht inne hat.

Was deine Beispiele angeht, gibt es tatsächlich auch schon entsprechende Urteile, weil diese nicht weit hergeholt wurden. Es ist aber klar gestellt, dass ein Vermieter Personen nicht verbieten kann, einen Mieter in seinem Haus zu besuchen. Selbst dann nicht, wenn Mieter und Vermieter im gleichen Haus wohnen. Selbstverständlich darf ein Mieter wiederum kein Hausverbot aussprechen, welches über die Mietsache hinaus gehen würde.

Wobei hier ein besonderes Interesse desjenigen zu berücksichtigen wäre, gegen den das Hausverbot ausgesprochen wurde. Wenn der nämlich auch sonst nicht zum Haus gehört (also auch keine anderen Personen besuchen möchte), dann gilt das Hausverbot tatsächlich für das ganze Haus und er darf nicht im Hausflur oder im Keller herumlungern.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^