Kindergeburtstag im Schwimmbad, was beachten?
Eine Bekannte, nennen wir sie mal A, möchte mit ihrem 8 jährigen Sohn den Kindergeburtstag im Schwimmbad feiern. Dort wird es auch angeboten, dass man nach dem Schwimmen oben in der Cafeteria feiern kann und das in der Cafeteria wird dann vom Schwimmbad organisiert, wenn man sagt, für wie viel Personen da gebucht wird.
Die Kinder wollen aber natürlich auch ins Wasser und da der Sohn von A dann 8 Kinder einladen darf ist das auch sehr viel für eine Aufsichtsperson. Wie viele Aufsichtspersonen sollten dabei sein? Wer haftet, wenn wirklich was passieren sollte? Sollte meine Bekannte sich von den Eltern eine Erlaubnis unterschreiben lassen, dass die Eltern einverstanden sind, dass sie ins Schwimmbad gehen? Was muss in so einer Einverständniserklärung stehen? Wie kann A sich absichern, dass sie nicht haftbar gemacht werden kann, sollte doch was passieren? Was sollte sie beachten?
Das ist natürlich eine sehr schwierige Angelegenheit. Man muss wirklich aufpassen, wenn man mit insgesamt 9 Kindern ins Schwimmbad geht. Einerseits, sollte man natürlich erst einmal selber schwimmen können, um die Kinder im Notfall retten zu können. Wenn man aber lange nicht mehr schwimmen war, kann es zum Problem werden, auf so viele Kinder aufzupassen. Man muss immer bedenken, dass die Kinder es lieben sich im Wasser zu döppen und da kann es schnell passieren, dass die Kinder diese Situation unterschätzen und einer zu lange als erwartet unter Wasser bleibt.
Darüber hinaus, muss man erst einmal mit den 8 Eltern der Kinder reden, ob diese mit diesem Geburtstag einverstanden sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass da viele Eltern Angst haben, dass ihr Kind etwas passiert. Deshalb muss man bedenken, dass es eine riesige Aufsichtspflicht für die Mutter des Geburtstagskindes ist. Man darf sich auf gar keinen Fall alleine zutrauen, auf 9 Kinder gleichzeitig aufzupassen. Wenn man selbst, Rettungsschwimmer ist oder beim DLRG arbeitet, dann ist dies natürlich etwas anderes, denn dann ist man es gewohnt, auf so viele Kinder gleichzeitig aufzupassen. Wenn man dies aber nie gemacht hat, verliert man schnell den Überblick und hat die ganze Zeit nur Stress, da man ständig aufpassen muss.
Ich würde es A überhaupt nicht raten, dort mit den Kindern alleine hinzugehen. Die beste Möglichkeit wäre auch, dass sie nicht noch die anderen Eltern einlädt. Man muss bedenken, dass man dann zwar mehr Personen sind, aber man sich natürlich gegenseitig auch gern ablenkt und dann noch weniger auf die Kleinen im Wasser achtet. Deshalb würde ich A raten, bei der DLRG nachzufragen, ob es jemanden gibt, der sich bereit erklärt für ein paar Stunden im Schwimmbad aufzupassen. Ich kann mir vorstellen, dass es viele freiwillige Leute geben wird, ansonsten kann man den Leuten auch einen kleinen Stundenlohn anbieten. Man kann somit immerhin sicher sein, dass den Kindern nichts passieren wird, da es eine ausgebildete Person gibt, die sich darauf konzentriert hat, auf Menschen im Wasser zu achten. So kann man sich als Elternteil auch ruhig mit einem Kaffee in die Ecke setzen und braucht nicht ständig aufzupassen und Stress haben.
Was man vor dem Geburtstag aber klären sollte ist, ob auch wirklich alle Kinder schwimmen können. Es wäre eine Tragödie, wenn es jemand nicht kann und sie oder er alleine im Nichtschwimmer Becken spielen kann, während alle anderen im Schwimmerbecken sind. Dies wäre traurig für dieses Kind, deshalb sollte man sich davor absichern, dass sie alle schwimmen können. Eben so, könnte es passieren, dass der Nichtschwimmer sich überschätzt und direkt ins 3 Meter Wasser springt und nicht direkt hoch kommt.
Ich denke, dass es mit einer Person machbar ist, aber sehr anstrengend wird. Es sind einige Dinge zu beachten und A sollte sich entscheiden, ob A sich das auch wirklich zu traut. Im Kindergarten muss eine Erzieherin auf 10 Kinder und mehr aufpassen, da würde es also, wenn man es so sieht, gehen.
A muss bedenken, dass sie für alle die Aufsichtspflicht hat in diesem Moment und dass sie sicher haftbar gemacht werden kann, wenn etwas passiert, da sie sich ja jemanden hätte mitnehmen können, der auch aufpasst. Davon abgesehen sollte klar sein, ob alle schwimmen können und wenn ja wie gut.
Wichtig ist außerdem ein Sonnenschutzmittel für alle, falls es draußen stattfindet. Am besten wäre A dran, wenn sie noch eine Aufsichtsperson finden würde. Außerdem sollte sich A über bestehende Allergien der Kinder informieren oder auch abklären, ob Medikamente genommen werden müssen. Die Telefonnummern der Eltern sollte sich A auch organisieren.
Also ich persönlich würde mir echt nicht zutrauen, mit so vielen Kindern alleine ins Schwimmbad zu gehen. Das wäre mir einfach zu riskant, denn man kann seine Augen ja nicht überall haben. Was macht man beispielsweise, wenn ein paar Kinder rutschen möchten, die anderen aber lieber schwimmen wollen? Also ich würde da noch mindestens eine erwachsene Person mitnehmen, weil es sonst einfach zu anstrengend wird. Es soll ja auch ein wenig Spaß machen und nicht nur in Stress ausarten. Normalerweise sollte es auch kein Problem sein, eine zweite Aufsichtsperson zu finden. Vielleicht erklärt sich ja eine Mutter eines eingeladenen Gastes dazu bereit - da würde ich als erstes einmal nachfragen.
Es kommt natürlich wirklich darauf an, wie gut die Kinder schwimmen können, aber das versteht sich ja von selbst. Allerdings können die wenigsten das einschätzen. Mag ja sein, dass ein Kind behauptet, dass es sehr gut schwimmen kann, nur damit es mit ins Schwimmbad gehen und am Kindergeburtstag teilnehmen kann. Das muss man dann auch bedenken. Generell würde ich meinem Kind aber nicht erlauben, an einem Kindergeburtstag im Schwimmbad teilzunehmen, wenn es ein schlechter Schwimmer ist. Da hätte ich einfach zu viel Angst. Man weiß allerdings auch nie, wie die anderen Eltern darüber denken. An sich ist das Ganze ja eine nette Idee, denn die meisten Kinder lieben es einfach, ins Schwimmbad zu gehen und daher könnte der Kindergeburtstag auch ein voller Erfolg werden. Allerdings kann ich echt nur den Rat geben, noch mindestens eine Person mitzunehmen, denn da verliert man nicht so leicht den Überblick.
Meine Eltern feierten unsere Kindergeburtstage regelmäßig im Schwimmbad, dort konnten sich immerhin alle Kinder austoben und die Wohnung sah danach nicht aus wie ein Schlachtfeld. Über die mögliche Haftbarkeit, sollte einem Kind tatsächlich etwas passieren, haben wir uns eigentlich nie so wirkliche Gedanken gemacht, was vielleicht auch der Tatsache geschuldet ist, dass sich nie ein Vorfall dieser Art ereignete, wenn man von einigen aufgeschlagenen Knien absieht; aber das sollte ja für die Eltern der anderen Kinder kein Grund für einen Aufstand sein. Eine Mutter mit schwachen Nerven sollte sich vielleicht noch einmal überlegen, ob sie diesen Ausflug durchführen möchte, normalerweise geschieht aber nichts und bei den kleineren Verletzungen gibt es in der Regel keinerlei Schwierigkeiten mit den anderen Eltern.
Ich kann mich nur noch erinnern, wie wir das an den Geburtstagen meiner kleinen Schwester gehandhabt haben. Wir verteilten Einladungskarten, auf denen der Schwimmbadbesuch angekündigt wurde, eine Zusage sollte telefonisch erfolgen und man sollte bitte auch ankündigen, ob das eigene Kind Schwimmer sei, Medikamente benötige oder Allergien habe. Bei den jeweiligen Gesprächen mit den Eltern wurde das noch einmal abgefragt und verlief meistens völlig unproblematisch, man muss ja auch bedenken, dass diejenigen Eltern, deren Kinder noch nicht schwimmen können oder deren Krankheiten oder Allergien Lebensbedrohlich werden könnten, ihre Kinder meist sowieso nicht auf solch einen Ausflug schicken oder ihre eigene Begleitung anbieten.
Was die Aufsicht und Begleitung angeht: Wir waren meist in etwa sechs bis acht Kinder und zwei Erwachsene. Meine Mutter war immer anwesend und je nach Zeit und Laune begleitete sie entweder mein Vater oder ein anderes Elternteil der eingeladenen Gäste. Regel war immer, dass man in Sichtweite einer der Aufsichtspersonen bleiben sollte, das heißt, man verteilte sich eben mit zwei Aufsichtspersonen maximal auf zwei Becken, sodass alle Kinder im Auge behalten werden konnten. Als wir ein wenig älter wurden, erübrigte sich das und wir machten einfach immer regelmäßige Treffpunkte aus, an denen wir beispielsweise bei den Handtüchern zu sein hatten, das sehe ich in diesem Fall aufgrund des Alters aber noch nicht als gegeben und denke, die Kinder sollten wirklich bei den Erwachsenen bleiben. Vielleicht findet Mutter A ja doch noch eine zweite, erwachsene Begleitung in Form einer anderen Mutter? Wenn nicht, würde ich mir an ihrer Stelle wohl schon überlegen, ob ich diesen Ausflug so durchführen würde.
In unser Schwimmbad dürfen Kinder ab 8 Jahren alleine hinein. Das Kind muss aber vorher über die Gefahren, zum Beispiel auf Wasserrutschen, aufgeklärt sein. Es sind ja Bademeister da, die in alle Bereiche des Schwimmbades Einblick haben müssen. Diese Bademeister sind im Normalfall sehr streng, was die Einhaltung der Regeln im Schwimmbad betrifft.
Also reicht theoretisch eine Aufsichtsperson. Ich würde aber noch mindestens eine Person mitnehmen, am besten eine männliche Person, da es ja wahrscheinlich lauter Buben sind. Vielleicht muss er in der Umkleide mal für Ruhe und Ordnung sorgen. Auf jeden Fall muss A die Eltern der Gäste fragen, ob sie einverstanden sind und ob ihre Kinder schwimmen können. ich denke nicht, dass man sich das schriftlich geben muss, wenn Zeugen, zum Beispiel die Kinder dabei sind.
Für Schulklassen sind die Regelungen sehr viel strenger. Wir durften nur Ausflüge an einen See oder ins Schwimmbad machen, wenn mindestens ein Rettungsschwimmer dabei war, was normalerweise der Sportlehrer war.
Dennus hat geschrieben:Wenn man selbst, Rettungsschwimmer ist oder beim DLRG arbeitet, dann ist dies natürlich etwas anderes, denn dann ist man es gewohnt, auf so viele Kinder gleichzeitig aufzupassen.
Wieso sollte man es als Rettungsschwimmer gewohnt sein, auf Kindergruppen aufzupassen? Wer meint die Anforderungen zu erfüllen, kann bei entsprechenden Ausbildern seine Kenntnisse unter Beweis stellen und bekommt gegen Gebührenzahlung sein Rettungsschwimmerabzeichen. Man muss dafür auf niemanden aufpassen und auch keine Kenntnisse als Kinderanimateur unter Beweis stellen. Beim Rettungsschwimmen geht es um Kondition, Techniken und die Fähigkeit im Notfall richtig zu handeln und entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildungen zu haben.
Es ist natürlich wünschenswert, wenn jemand dabei ist, der gut mit Kindern umgehen kann und idealerweise auch ein kleines Programm aufstellt. Ebenso sollten sehr gute Schwimmfähigkeiten vorhanden sein. Doch so wie es klingt im Eingangsposting organisiert das Schwimmbad solche Kindergeburtstage? In diesem Fall sollte dann auch eine Aufsichtsperson zur Verfügung stehen und ein Auge auf die Kinder haben.
Natürlich kann immer etwas passieren, aber gefährliche Badeunfälle entstehen kaum, wenn man im Schwimmbad einen Geburtstag feiert! Wenn etwas passiert, kommt es natürlich darauf an, was, warum passiert hat. Hat der große (volljährige) Bruder des Geburtstagskinder einen Nichtschwimmer aus der Gruppe ins Wasser geschmissen oder gab es gesundheitliche Probleme bei einem der Kinder? Das dürfte einen großen Unterschied machen. Doch im Fall der Fälle würde dann sowie in alle möglichen Richtungen ermittelt werden und letztendlich würde irgendwann ein Richter ein Urteil sprechen. Vorhersehbar ist das jedoch nicht.
Jemand der vor zwei Jahren beim Schnuppertauchen vor Fehmarn zwei Kinder aus den Augen verloren hat, nicht ausreichend ausgebildet war, die Ausrüstung fragwürdig war, die Gruppe viel zu groß und die Witterung unpassend, bekam letztendlich nur Bewährung. Ebenso wie der Leiter der entsprechenden Tauchschule. Gerade wenn jemand beruflich mit so etwas Geld verdient, sollte man eine größere Sorgfalt erwarten können. Beide Kinder sind tot. Ich hätte mit höheren Strafen gerechnet, wie viele andere vermutlich auch. Das zeigt jedoch, dass es nicht vorhersehbar ist, was im Fall der Fälle danach passiert und wer letztendlich haftbar gemacht wird.
Wenn es eine Einverständiserklärung geben soll, sollte daraus hervorgehen, ob die Kinder schwimmen können, dass diese den entsprechenden Tag wie geplant verbringen dürfen, keine gesundheitlichen Probleme bestehen (bzw. wenn doch, dann welche) und Aufsichtspersonen nicht haftbar gemacht werden können, sofern sie nicht grob fahrlässig handeln.
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