Wohnungsbesichtigung, fotografieren trotz Vormieter?
A wohnt in einer Wohnung, die sie gekündigt hat, weil sie schon eine andere Wohnung hat und bald ausziehen wird. Heute sind Wohnungsinteressenten da gewesen, die direkt ihr Smartphone rausholten und anfingen Bilder zu machen. A hat das verboten, aber der Vermieter meinte, dass es ja wohl nicht so schlimm wäre. Es waren auch 3 Leute, die sich in der Wohnung breit machten. Alle 3 hatten ein Smartphone dabei und A konnte auch nicht an allen Stellen sein.
Die 3 waren wohl eine Familie und haben nun etliche Fotos ihrer Wohnung gemacht, was A schon peinlich war. An der Etagentür hat sie dann noch gesagt, dass sie die Fotos bitte löschen sollen. Aber der Vermieter ist mit den Dreien dann rausgegangen. A war völlig überrumpelt und hat fast geweint. Denn irgendwie hat sie das Gefühl gehabt, dass man in ihre Privatsphäre gegangen ist.
Wie kann man sich gegen diese Fotografen wehren, die eine Wohnung besichtigen, wenn man noch in der Wohnung wohnt und private Sachen in der Wohnung stehen? Der Vermieter meinte zu A, dass man es erlauben muss, weil nicht immer alle Familienangehörige mit zur Wohnungsbesichtigung kommen können und da muss man ja Fotos zeigen können.
Es ist auf jeden Fall verboten, Fotos von der Wohnung zu machen, wenn der alte Mieter noch darin wohnt und dies nicht möchte. Eine Wohnung ist ein sehr privater Bereich, es ist verständlich, dass man sein Schlafzimmer oder Wohnzimmer nicht später im Internet sehen will, wo sich vielleicht die Leute auch noch darüber lustig machen.
Ich würde es auch verbieten Fotos zu machen, solange man noch darin wohnt. Eigentlich haben sie doch gar kein Recht drauf, schließlich schauen sie sich ja nur an und haben keinen Mietvertrag dafür unterschrieben. Ich denke mal dies schreitet ganz schön in die Privatsphäre ein und ist meiner Meinung nach nicht erlaubt. Ich hätte sie wahrscheinlich vor die Wahl gestellt, entweder ohne Smartphone oder wenn die Wohnung leer ist.
Ich hätte alle drei samt Vermieter raus geworfen. Denn es ist nicht gestattet, in einer Wohnung Fotos zu machen, die noch von anderen bewohnt wird. Das hat etwas damit zu tun, dass man gegen die Privatsphäre des anderen verstößt. Normalerweise könnte man die potenziellen Mieter sogar gegen Urheberrechtsverletzung verklagen, da die Wohnung ja noch bewohnt wird und sich darin privates Eigentum befindet. Nur wenn so etwas ausdrücklich im Mietvertrag gestattet wird, kann man nichts dagegen unternehmen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Situation, wie von dir geschildert, so rechtens war. Meiner Meinung nach gibt es so etwas wie ein Recht auf Privatsphäre und die eigenen vier Wände sind sprichwörtlich "heilig" und hier sollte man besonders die Privatsphäre anderer Menschen respektieren, da dies der einzige Rückzugsort ist, den man eigentlich hat. Ich selbst hätte mich in der Situation von A. wahrscheinlich nicht viel anders gefühlt und auch ich hätte nicht gewollt - Und ich würde es auch jetzt nicht wollen, dass fremde Personen einfach Fotos von meinen vier Wänden machen.
Auch weiß man ja eigentlich nie, wen man sich bei so einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung überhaupt ins Haus holt. Zwar kann man natürlich niemandem etwas unterstellen und auch der Vermieter wird Interesse daran haben, dass der Aus- und Einzug möglichst schnell von den Händen geht, aber theoretisch weiß man ja nie, wer dort Fotos vom Privateigentum eines jeden macht. Theoretisch könnte man sich auch gleich so die Einbrecher ins Haus holen, die nur schon mal gucken wollen, wo sie am besten was holen können.
Heute wird die Privatsphäre gerade in Zeiten von sozialen Netzwerken, etc. wo jeder per Mausklick ausgekundschaftet werden kann, immer kleiner geschrieben, obwohl es überall heißt, dass man aufpassen soll, wo man welche Daten angibt. Grade hier hätte sich eigentlich jeder Vermieter denken können, dass dies nicht im rechtlichen Sinne sein kann. Man geht schließlich auch nicht einfach ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung, nur weil es dem Vermieter gerade zeitlich passt. Wer kein Einverständnis hierfür gibt, hat ein klares Wort gesagt und das muss respektiert werden. Fotos können auch dann noch gemacht werden, wenn man die Wohnung "geräumt" hat.
So einfach darf der Vermieter es einem Interessenten nicht machen. Er muss doch wissen, dass es nicht statthaft ist, einfach in einer bewohnten Wohnung zu fotografieren. A hätte die gesamten Leute sofort aus der Wohnung schicken sollen. Wie einfach könnte die Wohnungsbesichtigung nur vorgeschoben sein und die Wohnung dann anschließend ausgeraubt werden. Das ist zwar weit hergeholt, aber immerhin möglich.
A muss ja nervlich sehr fertig gewesen sein, wenn sie schon fast geweint hat. Natürlich ist das ihre Privatsphäre und kein anderer Mensch kann einfach fotografieren, wenn sie es nicht erlaubt. Gut, dass sie die Leute hinaus geschickt hat.
Ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass es so vollkommen in Ordnung sein soll, wenn ich etwas fotografiere, das in die Privatsphäre eines anderen hineinreicht und das derjenige offenbar nicht fotografiert haben will. Die Argumentation des Vermieters fiel hier ja nun auch reichlich dürftig aus und hört sich für mich eher nach einem Appell an, mit dem er um Verständnis für das Zustandekommen der Fotos wirbt, mehr aber auch nicht.
Ehrlich gesagt habe ich mich im Zuge meines Umzugs und insbesondere der Wohnungssuche häufiger mal gefragt, ob ich es nicht eigentlich merkwürdig finde, so unmittelbar im Leben eines anderen Menschen herumzulaufen, wenn ich eine bewohnte Wohnung besichtige. Hier dann auch noch Fotos zu machen, würde mir nicht einfallen, wenn ich wüsste, dass derjenige ein Problem damit hat und ich frage auch grundsätzlich vorher, ob ich Fotos machen darf. Selbst, wenn mir das erlaubt wird, was bisher immer der Fall war, tue ich mich aber äußerst schwer damit, wenn sich in der Wohnung noch Vormieter befinden. Für mich hat das etwas äußerst Seltsames, das ist auch wirklich schwer zu beschreiben.
Auf jeden Fall empfinde ich es als eine bodenlose Unverschämtheit, wenn ein Vormieter ausdrücklich darum bittet, dass die angefertigten Fotos gelöscht werden und diese Bitte einfach übergangen wird. Nun könnte ich mir vorstellen, dass man zum jetzigen Zeitpunkt aus rechtlicher Sicht nicht mehr viel machen können wird, zumal die entsprechenden Fotos sicherlich auch schon herumgereicht wurden und der „Schaden“, der im rechtlichen Sinn ja nun ausgeblieben ist, schon passiert ist, als die Fotos gemacht wurden und die Bitte der Mieterin, die Fotos zu löschen, ignoriert wurde. Vermutlich kann man sich gegen das Anfertigen solcher Fotos in einem dreisten Fall wie hier nur erfolgreich wehren, wenn man direkt zur Unterlassung auffordert und anschließend, wenn diese Aufforderung gekonnt ignoriert wird, irgendwann dazu übergeht, die ganze Mannschaft vor die Tür zu bitten. Ich denke, dass man diese Möglichkeit wohl haben dürfte, auch, wenn ein Termin vereinbart worden war, denn ich muss wohl Menschen, die sich bei mir daneben benehmen, nicht mit ihrem Fehlverhalten ertragen, bis sie von selbst wieder gehen.
Jenna87w hat geschrieben:Ich hätte alle drei samt Vermieter raus geworfen.
Ich auch. Wobei ich sowieso nicht scharf auf Wohnungsbesichtigungen während eines Mietverhältnissen wäre- sowohl auch Mieter als auch als Interessent. Davon abgesehen frage ich sogar nach, ob ich fotografieren darf, wenn es sich um eine vollkommen leere Wohnung handelt. Und bei meiner jetzigen Wohnung habe ich sogar erst Fotos gemacht, nachdem ich die Zusage bereits hatte und zum Vertrag unterschreiben hier war.
Wenn man in meine Wohnung kommt, verhält man sich so, wie ich es möchte. Da läuft dann niemand alleine herum und es macht auch keiner ohne ausdrückliche Erlaubnis Fotos. Wenn doch gehts raus vor die Wohnungstür. Und um notfalls die Polizei zu rufen, brauche ich nicht einmal ein Smartphone.
Da A mit der Situation überfordert scheint, würde ich zu einem (rechtlichen) Beistand raten. Ob es Sinn macht im Vorfeld vor der nächsten Besichtigung das Gespräch zu suchen, hängt natürlich von der persönlichen Situation und dem Vermieter, sowie von A selbst ab. Ob man etwaige Ansprüche gegen den Vermieter oder die "Fotografen" gelten machen kann, sollte A mit einem Anwalt klären.
Diamante hat geschrieben:Wie kann man sich gegen diese Fotografen wehren, die eine Wohnung besichtigen, wenn man noch in der Wohnung wohnt und private Sachen in der Wohnung stehen? Der Vermieter meinte zu A, dass man es erlauben muss, weil nicht immer alle Familienangehörige mit zur Wohnungsbesichtigung kommen können und da muss man ja Fotos zeigen können.
Also, generell fände ich es nicht schlimm, wenn Interessenten Fotos von der Wohnung machen bei der Besichtigung, aber wenn der Vormieter dort noch wohnt und seine privaten Sachen noch in der Wohnung sind, dann ist es mit Sicherheit verboten, einfach ungefragt dort Bilder zu machen. Man verstößt ja so gegen die Privatsphäre des Menschen und da es sich ja auch um die Sachen des Vormieters handelt, hat er ja, meiner Meinung nach, auch das Recht das Fotografieren zu verbieten, da es ja sein privates Reich ist.
Wenn in meiner Wohnung neue Mietinteressenten anfangen würden, Fotos zu machen, dann würde ich darauf bestehen, das sie die Fotos sofort wieder löschen. Falls sie sich weigern würden, dann würde ich ihnen mit dem Anwalt drohen, denn ich möchte nicht, das meine Wohnung womöglich irgendwo nachher im Internet zu sehen ist. Auch wenn das sicherlich nicht die Absicht der Interessenten ist, aber ich würde dem nicht zusagen. Da kann der Vermieter auch noch so oft sagen, das es ok ist. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, das er begeistert wäre, wenn das einer bei ihm zuhause machen würde.
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