Schwangerschaft vor Praktikum - und dann?
Frau A sollte zum 1. Juli diesen Jahres eine Stelle antreten, die zunächst als Praktikum gilt. Nach dem Praktikum würde Frau A eigentlich direkt übernommen werden und dort arbeiten. Jedoch ist Frau A nun schwanger und weiß jetzt nicht so recht, wie sie das Problem lösen soll. Eine Abtreibung kommt für Frau A nicht in Frage, sie möchte das Kind zwar bekommen, aber gleichzeitig möchte sie eben auch im Beruf tätig sein.
Der Praktikumsvertrag wurde noch nicht unterzeichnet, der Arbeitgeber weiß auch noch nichts von der Schwangerschaft, da Frau A nun auch erst einmal einen Arzttermin abwarten muss.
Würde Frau A nun das Praktikum antreten, ist es möglich, dass sie trotz der Schwangerschaft gleich in das Arbeitsverhältnis übernommen werden würde oder wäre es in dem Fall ratsamer, das Praktikum eben aufgrund der Schwangerschaft sausen zu lassen und nach der Schwangerschaft und Elternzeit erneut auf Jobsuche zu gehen?
Frau A muss ihrem potenziellen Arbeitgeber auf jeden Fall sagen, dass sie schwanger ist und dann muss sie weiter sehen. Auf jeden Fall muss sie dann abwarten, was der Arbeitgeber dazu sagt, denn der Kündigungsschutz zählt eigentlich nur in einem Beschäftigungsverhältnis und nicht in einem Praktikum. Vielleicht sollte sich A auch erst einmal beim Arbeitsamt beraten lassen, was sie jetzt tun kann. Denn es besteht ja noch kein Beschäftigungsverhältnis, auch wenn ein Beschäftigungsverhältnis versprochen wurde.
Ich weiß nicht, wie es in Deutschland aussieht, aber in Österreich ist es so, dass man dem Arbeitgeber spätestens bis zur 12. Schwangerschaftswoche Bescheid geben muss. Natürlich wird es wohl auch Fälle geben, die selber erst danach von ihrer Schwangerschaft erfahren, aber das wird wohl eher nicht der Regelfall sein. Bis zur 12. Woche muss sie jedenfalls nicht Bescheid geben.
Bei einer Freundin von mir war es übrigens ähnlich. Nur hat sie während dem Praktikum erfahren, dass sie schwanger ist. Sie hat da dem Arbeitgeber noch nichts gesagt. Sie wurde dann angestellt und nach etwa zwei Wochen hat sie gesagt, dass sie in der 12. Woche schwanger ist. Sie hat allerdings behauptet, dass sie es selber erst seit einer Woche weiß.
Bei meiner Schwester war es so, dass sie dem Arbeitgeber auch nicht gleich Bescheid gegeben hat. Sie war gerade dabei an einem zweiten Kind zu basteln und gleichzeitig hat sie aber eben auch versucht einen neuen Job zu finden. Sie hatte drei Fehlgeburten und bei ihr war es aus diesem Grund, dass sie dem Arbeitgeber nicht gleich Bescheid gegeben hat. Wobei sie es im Endeffekt dann ja doch auch immer mitbekommen haben, weil sie dann ja auch im Krankenstand war, beziehungsweise hat sie das dritte Kind erst in der 14. Schwangerschaftswoche verloren. Beim vierten Versuch, wurde ihr eine bessere Stelle angeboten. Sie wusste da auch schon, dass sie wieder schwanger war, hat aber nichts gesagt. Sie hat den Vertrag unterschrieben und dem Arbeitgeber auch erst danach von der Schwangerschaft erzählt.
Im Endeffekt konnte dieser dann nicht wirklich was machen. Dumm ist er aber natürlich auch nicht und er kann sicher auch eins und eins zusammen zählen. Ob ihre Entscheidung so klug war, wird sich nach der Karenz meiner Meinung nach herausstellen. Derzeit kann der Arbeitgeber natürlich nicht viel machen und auch nach der Geburt hat sie natürlich einen Kündigungsschutz, aber der wird eben auch irgendwann einmal weg sein und dann hat der Arbeitgeber natürlich auch so seine Möglichkeiten. Derzeit ist es für sie natürlich ein Vorteil, langfristig wird sich erst herausstellen. Auf der anderen Seite hätte sie den Job wenn sie ihm etwas von der Schwangerschaft erzählt hat, gleich erst gar nicht bekommen.
Pauschal muss Frau A erst einmal nichts von ihrer Schwangerschaft sagen. Sie sollte es sicherlich tun, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit einen besonderen Schutz genießen würde. Aus Gründen des Mutterschutz wird es sich auch zum Ende der Schwangerschaft nicht vermeiden lassen, den Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
Da Frau A erst einmal ein Praktikum absolvieren möchte, stellt sich doch auch erst einmal die Frage, ob Frau A die Stelle wirklich antreten möchte und ob der Arbeitgeber Frau wirklich einstellen möchte. Aus diesem Grund würde ich wahrscheinlich dazu tendieren nichts von der Schwangerschaft zu erzählen, es sei denn, dies muss aus Gründen des Mutterschutzsein.
Sollte es nach dem Praktikum zu einer Festanstellung kommen, dann würde ich wohl neu darüber nachdenken. Auch wenn Frau A nichts von der Schwangerschaft erzählen muss, so würde das ja das Vertrauensverhältnis sicher nicht stärken. De Frage ist, was dass dann später für Folgen hätte.
Frau A hat dieses Praktikum angeboten bekommen, um schon einmal in die Arbeit hineinzuschauen. Dieses Praktikum ist aus versicherungstechnischen Gründen vorgeschlagen worden, da sie ansonsten wohl finanzielle Einbußen gehabt hätte. Nach den paar Wochen Praktikum würde es dann wohl in ein Arbeitsverhältnis übergehen. Die andere Alternative wäre gewesen, eben erst ab Herbst direkt als Arbeitnehmerin anzufangen. Es geht hier also weniger um das Hineinschnuppern in die Arbeitsstelle, sondern mehr darum, sich mit der Materie vertraut zu machen und dann an sich loszulegen. Derzeit befindet sich Frau B noch in der Elternzeit, die aber ab Herbst hätte beendet sein sollen.
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