Offene WLAN-Verbindung nutzen?

vom 28.05.2012, 14:41 Uhr

Herr A hat ein Notebook, was er sehr oft unterwegs mit dabei hat. Gerade, wenn er zu seinen Eltern fährt, ist es sein ständiger Begleiter, denn dort kann er zwar nicht über einen eigenen WLAN-Router ins Netz, aber er könnte immerhin kabelgebunden ins Internet im Computerzimmer seines Vaters.

Nun ist es aber bei den Eltern von Herrn A so, dass es dort immer eine WLAN-Verbindung gibt, die offen für jedermann ist und wo er bequem dann auch vom Wohnzimmer aus ins Internet kann. Wer diese WLAN-Verbindung nicht verschlüsselt hat, weiß Herr A nicht.

Würdet ihr Herrn A davon abraten oder würdet ihr diese offene WLAN-Verbindung selber nutzen, um im Internet zu surfen? Was könnte alles passieren, wenn Herr A so ins Internet geht? Gibt es Gründe, warum Herr A das besser lassen sollte oder kann er bedenkenlos surfen?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Herr A kann die offenen W-LAN stellen ohne Bedenken nutzen. Denn dies ist nicht strafbar aber sobald er ein verschlüsseltes W-LAN knackt macht er sich strafbar. Passieren kann nichts und Herr A surft bei dem W-LAN-Besitzer unsichtbar mit, da der Besitzer selber gar nichts mitbekommt. Wenn einer zum Beispiel etwas Illegales downloadet, kann die Person, die das W-LAN von Außen verwendet laut deutschen Gesetz nicht haftbar gemacht werden, sondern der Inhaber muss die Strafe selber zahlen, da er die Verbindung nicht ausreichend gesichert hat.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe es schon gemacht, dass ich die WLAN Verbindung eines Nachbarn in der ehemaligen Wohnung meiner Großeltern genutzt habe. Es ist ja eigentlich die Schuld des Nachbarn, wenn er sein WLAN nicht verschlüsselt. In der Regel wird wohl nichts passieren, wenn man ein unverschlüsseltes WLAN nutzt. Allerdings könnte es der Nachbar merken, wenn er keine Flatrate für das Internet hat. Da es mittlerweile auch schon Router geben soll, die sich die Geräte merken, die darüber ins Internet gehen, wäre ich vorsichtig und würde das WLAN auf jeden Fall nicht regelmäßig nutzen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Meines Wissens darf man nicht einfach in ein kabelloses Netzwerk eindringen. Selbst wenn dieses nun ungesichert ist, darf A das nicht machen. Nur wenn eine Tür abgeschlossenen ist, darf man ja auch nicht einfach in ein fremdes Haus gehen.

Ich würde A erst einmal wegen dem oben erklärten Aspekt davon abraten. Ebenfalls könnte der Besitzer dieses Netzwerkes alles speichern, was A in diesem Netzwerk machen würde. Er könnte so sehr leicht an die Passwörter von A kommen, falls dieser beispielsweise mit seinem Browser surft.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Jeder der ein WLAN "betreibt", ist verpflichtet, die einfachsten Schutzmaßnahmen gegen eine unberechtigte Nutzung vorzunehmen. Dabei ist nicht geregelt, wie diese Schutzmaßnahmen auszusehen haben. Das kann also über eine Verschlüsselung mittels WEP, WPA usw. erfolgen. Ebenso kann über den Router eine MAC Filterung vorgesehen werden. Und es gibt bestimmt zahlreiche andere Möglichkeiten!

Das jetzt nur weil über das eigene Netzwerk illegale Aktionen stattfanden, der Betreiber strafrechtlich belangt werden würde, ist natürlich Unfug und in Deutschland wird immer der für eine Straftat bestraft, dem die Tat nachgewiesen werden konnte. In so einem Fall muss aber der Betreiber für einen anderen Verstoß haftbar gemacht werden. Die sog. Störerhaftung greift hier genau dafür, dass der Betreiber es Dritten ermöglicht hat, Straftaten zu verüben. Und hier kann der Betreiber auf Unterlassung verklagt werden, was natürlich auch nicht schön ist.

Ob das Nutzen eines offenen WLAN selbst schon strafwürdig ist, weiß ich nicht mit Sicherheit. Würde das aber verneinen, weil als Laie man ja gar keine Chance hat festzustellen, welches Netzwerk der eigene Rechner nun verwendet. Daher sehe ich die Strafbarkeit so einfach als nicht gegeben. Was aber nicht bedeutet, dass ich empfehlen würde, jeden offenen WLAN Zugang gleich zu nutzen. Denn der Betreiber könnte hier, weil wirklich alles über seinen Router geht, schlicht den Verkehr mitlesen! Und das ist bei unverschlüsselten Seiten u.U. mindestens unangenehm.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also wenn ich irgendwo ein unverschlüsseltes WLAN finde, dann gehe ich da mit meinem Handy auch rein. Ich gehe einfach grundsätzlich davon aus, dass heutzutage niemand so dumm ist, sein WLAN offen zu lassen, wenn es nicht tatsächlich so gewollt ist. Aber das, was ich dann mit dem Handy mache, dauert höchstens 5-10 Minuten. Dauersurfen über ein fremdes Netzwerk würde ich wahrscheinlich nicht, auch wenn mir eigentlich nichts passieren sollte, da ich nichts illegales mache.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich finde da nichts dabei wenn ich mich in fremde Netze einlogge, ich suche sogar im Urlaub speziell danach. Der Inhaber ist selber schuld wenn er seinen Zugang nicht schützt und so sieht es meines Wissens auch der Gesetzgeber. Natürlich lade ich keine ellenlangen Sachen herunter und ich besuche auch keine unseriösen Seiten, aber meine Emails öffne ich schon und die heimische Tageszeitung. Mit dem iPod ist das ja alles kein Problem, da sehe ich auf einen Blick wo der kostenlose Internetzugang möglich ist.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Im Normalfall wird es jemandem nicht auffallen, wenn eine fremde Person über sein ungeschütztes W-LAN ins Netz geht. Strafbar ist das auch nicht, solange über den Zugang nichts Illegales gemacht wird. Wenn es sich aber um die eigenen Eltern von Herrn A handelt, würde ich Herrn A empfehlen, ein freundliches, aber ernsthaftes Gespräch mit seinen Eltern zu führen und ihnen die Risiken einer ungeschützten W-LAN-Verbindung aufzuzeigen sowie ihnen gegebenenfalls zu erklären, wie man die Verbindung angemessen schützt. Es wäre zumindest netter. Denn was Herr A kann, kann auch jeder beliebige Kriminelle.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Warum sollte A es nicht nutzen? Ich meine wer heutzutage sein WLAN nicht mehr verschlüsselt ist doch selber schuld. Es gibt auch viele Hotspots, bei denen A ins Internet darf. Man kann sein Internetzugang verschlüsseln, tut man dies nicht, läuft man Gefahr, dass dieser auch von Anderen genutzt wird.

Ich nutze mein eigenes WLAN daheim, ansonsten versuche ich wenn ich unterwegs bin Hotspots zu nutzen. Diese gibt es zum Beispiel in der Bahn und bei Burger King.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


@Ramones: Im Thread hier ist ja schon darauf hingewiesen worden, dass so eine Argumentation wie von dir nicht greift. So würdest du doch sicher auch eingestehen, dass es eine strafbare Handlung ist, wenn ich dein Fahrrad mitnehme, nur weil du es irgendwo abgestellt und nicht abgeschlossen hättest. Zwar wäre jetzt deiner Reaktion bestimmt auch, dass du selber Schuld wärst (wer schließt sein Fahrrad heutzutage nicht ab). Aber auswirken würde sich das nur hinsichtlich der Versicherung, die nichts erstattet. Erwischt man mich, bin ich trotz "deiner Schuld" ein Fahrraddieb und werde entsprechend bestraft.

Ob konkret schon das Nutzen eines offenen aber fremden WLAN als Straftat aufgeführt ist, weiß ich noch nicht. Hier mag es aber so sein, dass die Justiz langsamer ist, als es die Wirklichkeit und das echte Leben brauchen würde. Es ging hier nur um die Begründung für das Nutzen eines offenen WLAN.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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