Berufsverbot in Schwangerschaft wegen Röntgengerät

vom 27.05.2012, 21:03 Uhr

A ist schwanger und ist Arzthelferin in einer orthopädischen Praxis. Der Frauenarzt hat der Arzthelferin ein Berufsverbot verordnet, weil in der Praxis ein Röntgengerät ist. Obwohl A keinen Kontakt mit dem Röntgengerät hat, meint der Frauenarzt, dass es dem Kind dennoch schaden kann und will seine Patientin und das Kind nicht gefährden. A will aber arbeiten und der Orthopäde meint auch, dass das Röntgengerät in einem abgeschotteten Raum ist und keine Strahlen nach draußen dringen können.

Ich habe schon einige Arzthelferinnen arbeiten sehen, die schwanger sind und wo ein Röntgengerät in der Praxis ist. Ist es denn wirklich für das Kind so gefährlich oder ist der Frauenarzt im Fall von A etwas übereifrig? Kann A etwas gegen das Berufsverbot machen, also dennoch arbeiten gehen oder ist sie dann nicht versichert? Denkt ihr, dass es eine übertriebene Aktion des Frauenarztes ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn dem Kind von A doch etwas passieren sollte, weil in der Praxis ein Röntgengerät steht, dann ist der Arzt dazu verpflichtet, einen Schadensersatz zu zahlen. Ich kann den Arzt verstehen, dass er das Risiko nicht eingehen will. Darüber hinaus verstehe ich ehrlich gesagt A nicht, dass sie sich selbst und dem Kind dieses Risiko aussetzen will. Mit übereifrig hat das nichts zu tun.

Es gibt ein Gesetz, welches es verbietet, da kann A überhaupt nichts machen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arzt dazu verpflichtet, die Mitarbeiterin auszuschließen, wenn in diesem Fall ein Risiko besteht. Sie ist in der Zeit der Schwangerschaft dann weiterhin versichert und kann vom Arzt beurlaubt werden. Sie erhält dann weiter das Geld, welches ihr zusteht, darf aber nicht in der Praxis arbeiten. Nach der Schwangerschaft kann sie dann ihrer Tätigkeit wieder nachgehen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke, dass wenn auch nur die geringsten Bedenken bestehen, dass das Wohl des Ungeborenen gefährdet sein kann, dann sollte man sich einfach an das halten, was einem vom behandelnden Frauenarzt gesagt wird. Dabei spielt es keine Rolle, was der Arbeitgeber sagt oder was man selber möchte oder nicht. Das Wohl des Kindes geht vor.

In diesem Fall der Arzthelferin sollte A das einfach so hinnehmen, dass sie nicht mehr zu arbeiten braucht, weil sie eben vom Frauenarzt ein Arbeitsverbot erteilt bekommen hat. Für sie ist es zwar nun eine Umstellung, aber das Gehalt kommt nach wie vor und sie muss nun nur eben ihren Alltag selber gestalten, nachdem sie nicht mehr zur Arbeit gehen muss. Der Arbeitgeber muss sich nun eben irgendwie anders behelfen und entweder die Arbeit von A unter den anderen Arzthelferinnen aufteilen oder für die Zeit des Mutterschutzes jemanden anderen einstellen. A kann ja direkt nach dem Mutterschutz nach der Geburt ihres Kindes wieder anfangen zu arbeiten. Doch bis dahin sollte sie sich eben an das Arbeitsverbot halten.

Sollte A wider Erwarten und wider den ärztlichen Anweisungen arbeiten gehen, könnte es durchaus sein, dass sie dann nicht mehr versichert ist. Sop ist es auf jeden Fall, wenn man im Mutterschutz nach der Entbindung wieder arbeiten geht, obwohl man das eigentlich gar nicht darf. Aber ganz sicher bin ich mir in diesem Fall nicht.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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