Mietwohnung - Kann man Kündigungsfristen verkürzen?

vom 27.05.2012, 19:34 Uhr

@Punktedieb: Eine einvernehmliche Einigung ist natürlich immer möglich und auch immer anzustreben. Wenn beide Parteien den Vorteil daraus ziehen, ist dies immer der bessere Weg, als sich über einen (ergebnisoffenen) Rechtsstreit zu begegnen. Ich hatte die Frage nur so verstanden, ob es rechtliche Möglichkeiten gäbe, einen unbefristeten Mieter schneller zu "entmieten". Und nachdem es sogar Agenturen für unbürokratische Entmietungen gibt, bin ich hier eher hellhörig. Denn auf dem Gebiet wird in der Immobilienbranche viel Geld gemacht und daher ist der Reiz groß, auch Schindluder zu betreiben.

Wenn die Käufer sich hier mit den Mietern einigen können, dann kann (und soll) diese Einigung natürlich auch in Schriftform festgehalten werden. Hier wäre sogar zu empfehlen, dass die Mieter vorab die Bereitschaftserklärung unterzeichnen, bei Erfüllung ihrer Forderungen die Mietswohnung früher zu räumen. Ein solches Abkommen (also ein solcher Vertrag) gibt dann beiden Seiten Sicherheiten und setzt die Familie A auch rechtlich auf eine andere Position. Denn dadurch ist der Mieter nicht mehr durch das Mietrecht geschützt.

Letztlich gibt es für den Mieter keine Pflicht, auch bis zum letzten Tag des Mietvertrags in der Wohnung zu bleiben. Verträge bilden ja immer den Rahmen, an den sich beide Seiten mindestens halten müssen. Was darüber hinaus geht, kann im gegenseitigen Einvernehmen geklärt sein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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