Wohnung: Alter Vermieter muss Fragebogen ausfüllen?
A und B suchen gerade eine neue Wohnung. A und B hatten Differenzen mit dem alten Vermieter, weil er sich um nichts kümmerte, die Wohnung schimmelte, die Fenster undicht waren und noch einiges mehr. A und B haben deswegen die Wohnung gekündigt und wollen nun auch so schnell es geht eine neue Wohnung haben.
Gestern haben sie eine Wohnung besichtigt, die sie auch bekommen können, aber die einen Haken hat. A und B müssen einen Fragebogen durch den alten Vermieter ausfüllen lassen. Es ist ein Fragebogen, wo der Vermieter einige Antworten auf Fragen ankreuzen muss. Unter anderem auch,, wie zufrieden er mit den Mietern war. Dann, ob er regelmäßig die Miete bekommen hätte, ob es ruhige Mieter sind usw. Auf einer Scala von 1-6 muss er ein Kreuzchen zu jeder Frage machen. Insgesamt sind es 20 Fragen, die er beantworten muss und diesen Fragebogen muss er mit einer Unterschrift bestätigen.
Sollten sich A und B darauf einlassen, werden sie die Wohnung sehr wahrscheinlich nicht bekommen, weil der Vermieter die Fragen bestimmt nicht wohlwollend beantworten wird. Denn wie schon erwähnt kündigen A und B nicht, weil sie sich so gut mit dem Vermieter verstehen. Der Vermieter geht an ihnen vorbei ohne zu grüßen.
Sind solche Fragebögen überhaupt rechtens? Sollten A und B die Finger von der neuen Wohnung lassen, wenn man schon mit so einem Fragebogen kommt oder ist das mittlerweile normal, dass so ein Fragebogen ausgefüllt werden muss?
Du hattest die Frage danach, doch bereits hier Was ist eine Vermieterbescheinigung? schon beantwortet. Wie du ja selbst schon im besagten Thread geschrieben hast, ist es an sich für den neuen Vermieter kein Problem, an Daten zu kommen, wenn er die haben möchte oder er kann sich auch selbst beim jetzigen Vermieter erkundigen.
Auch hier Vermieter war der eigene Vater? Ist das schlecht? wurde zu dem Thema schon was gesagt.
Ich habe noch keinen solchen Fragebogen ausfüllen und würde wahrscheinlich auch darauf verzichten. Ebenso kenne ich keine Vermieter, die anhand solcher Bögen entscheiden.
Bei der vorliegenden Situation würde ich einfach das Gespräch suchen. Vielleicht sogar in der jetzigen Wohnung, um "nachzuweisen" warum man ausziehen möchte. Damit sollten sich dann eigentlich keine weiteren Fragen mehr ergeben.
@LittleSister: Eine Vermieterbescheinigung ist doch nicht als Fragebogen gemacht, oder? Sicher ist es kein Problem auch an die Daten zu kommen. Aber dass man es verlangt, dass man den alten Vermieter darum bitten muss einen derartigen Fragebogen auszufüllen wäre mir einfach neu.
Die Fragen auf diesem Fragebogen, den A und B bekommen haben ist schon ziemlich privat. Auch die Einhaltung der Ruhezeit, pünktliche Miete, wie der Vermieter mit den Mieter klar kam usw. wird da gefragt. Eine Vermieterbescheinigung, wie in dem anderen Thread angesprochen geht ja nur um die Miete und die pünktliche Bezahlung, oder?
Ruhezeiten sehe ich nicht als Privatangelegenheit an, zumindest nicht, wenn diese nicht eingehalten werden. Und für Vermieterbescheinigungen und Fragebögen gibt es soweit ich weiß keine Rechtsvorschriften. Letztendlich entscheidet jeder selbst, wen er in seinem Haus wohnen lässt, bzw. in welche Wohnung er zu welchem Vermieter zieht oder eben nicht.
Bei Fragen nach Nachtruhe geht es dann auch weniger darum, zu erfahren, ob der zukünftige Mieter ein aktives Sexleben hat und wenn ja in welcher Lautstärke, sondern man möchte etwaige Beschwerden ausschließen.
Ob solche Fragebögen rechtens sind oder nicht spielt doch für den konkreten Umgang gar keine Rolle. Ich möchte jedenfalls behaupten, dass die Interessenten, die den potentiellen Vermieter verklagen, weil der Fragebogen nicht rechtens sei, auch eher schlechte Chancen auf die Wohnung hätten. Daher bleibt nur zu sagen, dass der Vermieter verlangen kann, was immer er will (solange nichts diskriminierendes darunter ist oder er zu irgendwelchen Aktionen die Interessenten nötigt). Es bleibt am Interessent, ob er die geforderten Dinge liefert. In so einem Fall hat der Interessent ja nichts zu verlieren: füllt der Vermieter den Bogen aus, bekommt er die Wohnung nicht. Gibt er den Bogen leer zurück, bekommt er vermutlich die Wohnung auch nicht. Wobei das natürlich auf die Güte der Konkurrenten ankommt.
Der Rat kann daher nur lauten, den Bogen nicht ausfüllen zu lassen und dem Makler oder Vermieter gerne mit offenem Visier begegnen und mitteilen, dass man den Ex-Vermieter auf Grund von Meinungsverschiedenheiten verlassen hat. Ehrlich währt zwar letztlich nicht am längsten (schon gar nicht, wenn es um Geschäfte geht), aber hier ist der Interessent ja geradezu genötigt worden, sich nicht zu verstecken. Wenn übrigens die Chemie sonst stimmt und auch die anderen Punkte (Gehaltsnachweis), dann sollte so ein Bogen nicht den alleinigen Ausschlag geben. Wenn hingegen andere Interessenten ebenso gut sind und zusätzlich den ausgefüllten Bogen haben, dann ist das eben so.
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