Überwiegt Recht auf Privatkopie oder FAQ des Anbieters?

vom 25.05.2012, 20:03 Uhr

Es ist ja allgemein bekannt, dass es ein Recht auf eine Privatkopie gibt. Wenn ich also mir eine Kassette nehme und aus dem Radio ein Lied aufnehme, dann ist das erlaubt, denn es handelt sich um einen sogenannte Privatkopie. Ist es richtig, dass ich davon ausgehen kann, dass es sich weiterhin um eine Privatkopie handelt, wenn ich von einem Onlinedienst wie Napster, Simfy oder Spotify aufnehme?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spotify steht jetzt, dass es mir verboten ist eine Kopie der Lieder anzufertigen. Was überwiegt denn jetzt: Mein persönliches Recht auf eine Privatkopie oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Produktanbieters? Gibt es hierfür eine Regelung? Muss ich auf mein Recht auf eine Privatkopie verzichten wenn ich mich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt habe?

Benutzeravatar

» Badabing » Beiträge: 143 » Talkpoints: 1,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn du dich mit den Geschäftsbedingungen des Anbieters einverstanden erklärt hast, hast du ebenfalls akzeptiert, dass du keine Kopie der Lieder anfertigen darfst. Dein persönliches Recht auf Anfertigung einer Privatkopie ist somit null und nichtig. Ich bin zwar kein Rechtskundiger, aber diese Sache ist für mich eigentlich völlig klar.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^