Wettschulden sind Ehrenschulden -Welche Bedeutung?

vom 25.05.2012, 18:11 Uhr

Herr Mustermann hat mit einem Freund um Geld gewettet, dass der FC Bayern die Champions League nicht gewinnt, sie haben das sogar schriftlich festgelegt. Und zwar war es so vorgesehen, dass Herr Mustermann seinem Freund 500 EUR zahlt, wenn der FC Bayern gewinnt und er aber umgekehrt 1000 EUR bekommt, wenn der FC Bayern verliert, weil das unwahrscheinlicher ist. Nachdem aber der FC Bayern jetzt das Spiel verloren hat, möchte der Freund allerdings seine Schulden nicht bezahlen, da er das Geld gar nicht hat. Er war sich sicher, dass der FC Bayern gewinnt und hat gar nicht damit gerechnet, dass er die Wette verliert. Herr Mustermann droht jetzt, dass er das Geld einklagt, er hat eine Rechtsschutzversicherung und kann sich zumindest eine Beratung leisten.

Kann Herr Mustermann sein Geld einklagen? Oder bedeutet der Satz "Wettschulden sind Ehrenschulden", dass es nur Ehrensache ist und er das Geld gerichtlich nicht einfordern kann, obwohl doch ein schriftlicher Vertrag existiert? Würdet ihr Wetten eingehen, wo ihr euch sicher seid, dass ihr gewinnt, aber bei gegenteiligem Ausgang die Schulden nicht bezahlen könntet?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 25.05.2012, 18:14, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Diese Spielschulden wird man vor Gericht nicht einklagen können. Es handelt sich hierbei um keinen Vertrag im eigentlichen Sinn - da bringt also die schriftliche Fixierung dieses Glücksspiels gar nichts und Herr Mustermann wird sich wohl einen neuen Freund suchen müssen. Das ist auch der Grund, aus dem bei solchen "Geschäften" (also Wetten) der Wetteinsatz sofort zu leisten ist und keine "Schuldscheine" oder ähnliches genommen werden. Außer natürlich, die Beteiligten vertrauen einander.

Wieso sollte man übrigens eine Wette eingehen, wenn man vorher schon weiß, dass der Wettgegner im Fall der Niederlage diese nicht begleichen kann und den Wetteinsatz schuldig bleibt? Mit dem Wissen würde ich jedenfalls keine Wette eingehen, außer man möchte diese Person "los" werden. Denn diesen Makel der nicht bezahlten Wettschuld würde die Person nicht mehr los werden, was die Beziehung auf ethischer Ebene neu ausrichten würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Genau, es ist so, wie "derpunkt" vor mir schon sagte. Vor Gericht wird diese schriftliche Fixierung der Wettbedingung keinerlei Bedeutung haben und das Geld wird Herr Mustermann mit Sicherheit nicht einfach so einklagen können, da er hier drauf gar kein Anrecht hat. Was glaubst du, wieso man immer wieder in Film und Fernsehen hört, dass keine Schuldscheine angenommen werden? Mit diesen Schuldscheinen ist es eben genauso, dass diese einfach keinerlei Aussagekraft haben und man am Ende dumm dasteht, wenn man sich auf den Schuldner nicht verlassen kann.

In diesem Rahmen sind Wettschulden also wirklich Ehrenschulden und wenn man sich ernsthaft auf so eine Wette einlässt, dann muss man seinem Gegenüber entweder einfach vertrauen können, oder die Einsatz am besten gleich verwalten lassen, so dass eine solche Situation gar nicht eintreten kann. Im Nachhinein wird Herr Mustermann dort aber sicherlich nichts mehr machen können, egal ob Vertrag in schriftlicher oder nur in mündlicher Form.

Um auf deine andere Frage einzugehen: Nein, ich selbst würde niemals eine Wette akzeptieren, wo ich schon im Vorfeld weiß, dass ich den Wetteinsatz gar nicht aufbringen kann. Ich selbst halte in diesem Sinne aber auch nicht viel vom Wetten, besonders nicht, wenn es um Geld als Einsatzmittel geht. Wenn man um nicht materielle Dinge wettet, ist dies vollkommen in Ordnung und hier fällt es mir dann auch viel einfacher, den Wetteinsatz am Ende einzulösen, wenn ich verloren habe, denn Wettschulden sind für mich, wie du schon sagtest, einfach Ehrenschulden. Wer sich also auf eine Wette einlässt, der sollte am Ende auch dafür gerade stehen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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