Dürfen heutzutage noch Zeitmietverträge ausgestellt werden?

vom 25.05.2012, 18:02 Uhr

A und B suchen eine Wohnung und haben sich heute eine Wohnung besichtigt. Die Wohnung würde den beiden auch gefallen und der Vermieter will sich in den nächsten Tagen melden. Der Vermieter hat aber direkt gesagt, dass er Mieter für die Dauer sucht und keine Mieter, die nach einem Jahr wieder ausziehen. Deswegen will der Mieter einen Mietvertrag über 2 Jahre machen. Kündigt dann 3 Monate vorher keiner, dann wird der Mietvertrag über weitere 2 Jahre gehen. Gekündigt werden kann aber nur 3 Monate vor Ablauf der 2 Jahre.

Wenn also A und B den Mietvertrag ab 1. August 2012 unterschreiben, würde der Mietvertrag bis zum 31. Juli 2014 laufen und sich automatisch wieder 2 Jahre verlängern, wenn A und B nicht 3 Monate vor Ablauf dieser 2 Jahre kündigt. Und wenn A und B nicht kündigen, sind sie gezwungen bis 2016 in der Wohnung zu bleiben und müssen dann auch 3 Monate vorher kündigen. Und wenn sie nicht kündigen, geht es wieder 2 Jahre weiter.

A und B sind da sehr skeptisch, weil man ja nie weiß, was in den 2 Jahren jeweils passiert. Und es wäre ja dumm, wenn A und B nach einem Jahr umziehen müssen, weil vielleicht die Arbeitsstelle wechselt beispielsweise. Dann müssten A und B ein Jahr weiterzahlen. A und B können sich nicht vorstellen, dass so ein Zeitmietvertrag rechtens ist. Der Vermieter hat sich sehr viel Zeit genommen um ihnen das zu erklären. A und B haben erst mal nur zugehört. Da A und B aber auch noch jung sind, weiß man auch nicht, ob sich irgendwann Nachwuchs ankündigt und die Wohnung ist nur eine 2 -Raumwohnung.

A und B würden die Wohnung gerne haben. Aber nicht mit diesem Zeitmietvertrag. Wenn dieser allerdings rechtlich wasserdicht ist, können sie ja nichts daran ändern und sie müssen weitersuchen. Wenn es nicht rechtlich in Ordnung ist, wäre es schön, wenn ihr einen Link hättet. Denn dann würden A und B das dem Vermieter zeigen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe gerade auch einen solchen Mietvertrag unterschrieben und war zunächst auch skeptisch. Ich habe das ganze recherchiert und bin auf folgendes gestoßen: laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Zeitmietvertrag zulässig, § 575 besagt das. Wenn denen die Wohnung so gut gefällt nur Zeit unpassend erscheint, kann man zunächst einmal mit dem potenziellen Vermieter verhandeln. Vielleicht lässt er sich ja auf eine andere Zeit ein.

In meinem Mietvertrag steht jedoch, dass sich der Mietvertrag nicht automatisch verlängert um zwei Jahre, wenn ich nach zwei Jahren nicht kündige. Es steht nur drin, dass eine ordentliche Kündigung erst nach zwei Jahren möglich ist. Deswegen würde ich auch noch einmal den Vermieter ansprechen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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