Zwischenzeugnis von Arbeitgeber - wie danach fragen?

vom 24.05.2012, 14:05 Uhr

A möchte gerne ein Zwischenzeugnis von seinem Betrieb haben. Sie möchte sich beruflich ein wenig umorientieren und möchte bei den Bewerbungen dann auch ein aktuelles Zwischenzeugnis von ihrem jetzigen Arbeitgeber in die Bewerbungsunterlagen geben. Aber A traut sich nicht zum Chef zu gehen um danach zu fragen. Sie befürchtet, dass er fragt, warum sie das haben will und sie will noch nicht, dass der Arbeitgeber über ihre Pläne Bescheid weiß.

Wie kann man nach einem Zwischenzeugnis fragen, ohne gleich Rede und Antwort stehen zu müssen? Habt ihr auch schon ein Zwischenzeugnis von eurem Betrieb angefordert? Was ist, wenn dieses Zwischenzeugnis nicht so wohlwollend ausfällt, sollte man dann auch dagegen angehen? Schadet es nicht dem Betriebsklima?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Einfach hingehen und nachfragen. Sollte der Arbeitgeber nachfragen, kann man ja immer noch sagen, dass man überlegt umzuziehen. Das wäre sicherlich für jeden ok und heißt nicht das man es auch machen muss. Ein Zwischenzeugnis muss meiner Meinung nach immer den Arbeitnehmer gerecht werden, darf aber nicht zu dessen Nachteil sein. Soll heißen das er dir keinen Mist reinschreiben kann und das es wahrheitsgemäß aber positiv sein muss.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


In der Hälfte meiner ersten Ausbildung habe ich einfach nach einem Zwischenzeugnis gefragt. Für mich stand fest, dass ich nach der abgeschlossenen Ausbildung nicht weiter in diesem Beruf arbeiten möchte und habe einfach danach gefragt. Du musst denen nicht Rechenschaft ablegen, es ist ja einfach für Dich. Fragen kostet da nichts. Ein Zeugnis muss zwar wohl wollend geschrieben sein, aber es gibt gewisse Floskeln, die aussagen, wie man wirklich gearbeitet hat. Ich denke nicht, dass ein Zwischenzeugnis zu einem schlechten Betriebsklima führen kann. Man will ja einfach nur seinen "Zwischenstand" wissen und wie seine Leistung ist. Wenn das Zwischenzeugnis aber falsche Tatsachen enthält, musst Du das dem Arbeitgeber sagen und er muss es richtig schreiben.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Zwischenzeugnisse auszustellen. Es gibt nur ganz bestimmte Anlässe, die ihn gesetzlich dazu verpflichten, zum Beispiel, wenn dein Vorgesetzter wechselt oder wenn du ein anderes Arbeitsgebiet erhältst. Nur weil du dich anderweitig umsiehst, muss der Arbeitgeber dir kein Zwischenzeugnis ausstellen. Man kann natürlich trotzdem freundlich anfragen. Wenn du gute Arbeit leistest und der Arbeitgeber dich nur ungerne verliert, könnte das sogar gut sein. Vielleicht macht er interessante Vorschläge, um dich zu behalten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



anlupa hat geschrieben:Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Zwischenzeugnisse auszustellen.

Da muss ich leider widersprechen, denn in Deutschland gibt es tatsächlich das Gesetz, dass der Arbeitgeber bei der Bitte um ein Arbeitszeugnis, dieses auch ausstellen muss. Du hast zwar nicht das Recht, jede zweite Woche danach zu fragen, aber an sich könntest du dir mehrere, vielleicht einmal im Jahr, ausstellen lassen.

Ich habe mir erst vor kurzem eines ausstellen lassen. Mein Chef hat mich dabei überhaupt nicht gefragt, warum und wieso, denn schließlich muss er es ja machen. Heißt auch, dass es den Chef eigentlich überhaupt nichts angeht, was du mit diesem Zeugnis vor hast. Ich habe es mir letztendlich ausstellen lassen, weil ich so eine Art Zwischenergebnis haben wollte; was meine Firma von meiner Arbeit denkt.

Sollte man mit seinem Zeugnis nicht zufrieden sein, kann man grundsätzlich Einspruch erheben, heißt dabei aber nicht gleich vor Gericht, sondern mit demjenigen reden, der dir in der Firma am nächsten vorgesetzt ist. Den dieser gibt meist deine Qualifikationen und deine Verhaltensweisen weiter. Das führt dabei eher selten zu einem schlechten Betriebsklima, denn es ist ja nun mal immer die Pflicht es wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert zu haben. Solltest du jedoch die doch wahren, aber schlechten Tatsachen anzweifeln, dann wird es schon komplizierter.

Manche Arbeitgeber lassen sich auch auf ein selbstverfasstes Arbeitszeugnis ein. Heißt, dass man es selber, natürlich ebenfalls wahrheitsgemäß, schreibt und es dem Arbeitgeber vorlegt, damit er nur schauen braucht, ob es seinen Ansprüchen entspricht, und seinen Stempel darunter setzen kann.

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» $unglasses » Beiträge: 92 » Talkpoints: 57,30 »


Über die Pflicht eines Arbeitgebers ein Zwischenzeugnis auszustellen bitte hier weiter diskutieren Arbeitgeber nicht zu Zwischenzeugnis verpflichtet? . In diesem Thread geht es um das "wie sage ich es meinem Chef" ;) .

» ten points » M » Beiträge: 741 » Talkpoints: 11,49 » Moderator


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