Kündigung in der Probezeit trotz Schwangerschaft?
Nehmen wir mal an, dass B vor 5 Monaten in einem Betrieb angefangen hat zu arbeiten und 6 Monate Probezeit hat. Mit B wurden noch 4 Frauen eingestellt, die auch 6 Monate Probezeit haben. Der Arbeitgeber C hat schon von Anfang an gesagt, dass von den insgesamt 5 Frauen nur 3 die Probezeit bestehen. Sie haben sich natürlich alle besonders angestrengt, damit sie die Probezeit auch bestehen.
Nun ist B schwanger geworden und befürchtet, dass sie, wenn sie das dem Arbeitgeber C sagt, dann als erstes gehen darf. Denn eine schwangere Frau ist keine Mitarbeiterin auf Dauer, weil sie ja auch in Mutterschutz geht. Wann sollte B nun von ihrer Schwangerschaft erzählen? Sollte sie den Monat noch abwarten und wenn sie übernommen werden sollte sagen, dass sie schwanger ist oder sollte sie es sofort sagen? Darf sie als schwangere Frau überhaupt in der Probezeit gekündigt werden? Oder genießt sie jetzt schon den Kündigungsschutz wegen der Schwangerschaft?
Der Mutterschutz beginnt an dem Tag, an welchem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt. Dies betrifft auch die Probezeit und somit kann B nicht mehr gekündigt werden. Auch wenn es dem Arbeitgeber C nicht gefallen wird, er kann das Arbeitsverhältnis mit B nicht auflösen. Daher wäre es ratsam noch während der Probezeit dem Arbeitgeber klaren Wein einzuschenken.
So weit ich informiert bin, darf Person B nicht gekündigt werden. Sie unterliegt dem Mutterschutz. Jedoch ist sie verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich diese Schwangerschaft mitzuteilen.
Wenn sie den Arbeitgeber von der Schwangerschaft informiert hat (am besten vielleicht auch mit Zeugen) ist sie sicher und kann nicht gekündigt werden. Am besten sie wendet sich zur Hilfe an den Betriebsrat (falls vorhanden), dieser kennt sich mit Problemen dieser Art aus und hilft dem Arbeitnehmer.
Der schwangeren Frau darf nicht gekündigt werden. Auch nicht in der Probezeit, weil das Kündigungsschutzgesetz, welches nach der Probezeit gilt, in dem Fall nicht zur Anwendung kommen muss. Hier gilt das Mutterschutzgesetz und dies steht auch über den Vereinbarungen zur Probezeit. Als Frist gilt hier aber, dass spätestens zwei Wochen nach dem die Kündigung zugestellt wurde, der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde. Und das selbstverständlich schriftlich. Es ist dabei noch nicht mal notwendig, der Kündigung explizit zu widersprechen. Es wäre sowieso besser, diesen Widerspruch dann separat dem Arbeitgeber zukommen zu lassen.
Sie kann auf keinen Fall mehr gekündigt werden. Auch wenn sie sich in der Probezeit befindet. Sie unterliegt jetzt dem besonderen Kündigungsschutz, nämlich dem Mutterschutzgesetz. Ich würde es dem Arbeitgeber sagen, denn er darf sie dann nicht mehr einfach so kündigen. Die Mitteilung muss jedoch schnellstmöglich passieren, damit er sie wirklich nicht kündigen kann.
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