Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, wann beginnt er?
Nehmen wir mal an, dass A letzte Woche in ihrem Betrieb gekündigt wurde. Sie ist aber im 4. Monat schwanger, wusste es aber zu dem Zeitpunkt der Kündigung selber noch nicht. Sie geht zwei Tage nach der Kündigung zum Frauenarzt und bekommt gesagt, dass sie im 4. Monat schwanger ist. Sie war also zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger.
Muss der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen? Kann A davon ausgehen, dass die Kündigung nicht rechtens war oder gilt der Kündigungschutz erst ab Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber. Das will nämlich der Arbeitgeber jetzt durchbekommen, weil er meint, dass er ja nichts von der Schwangerschaft gewusst hat.
Innerhalb zwei Wochen nach dem die Kündigung ausgesprochen wurde, kann A die Schwangerschaft im Betrieb noch anzeigen und damit ist die Kündigung unwirksam. Denn zum Zeitpunkt der Kündigung muss A ja schon schwanger gewesen sein. Dies könnte der Arbeitgeber nur mit einer Klage anzweifeln und da wird vom errechneten Entbindungstermin 280 Tage zurück gerechnet, um festzustellen, ob die Angaben von der werdenden Mutter der Wahrheit entsprechen.
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