Alkoholabbau: Wann wieder Autofahren?

vom 26.03.2008, 11:43 Uhr

Werde am Samstag auf einem Geburtstag sein. Da werde ich natürlich auch etwas trinken. Ich wollte eigentlich erst mit meinem eigenen Auto fahren. Aber jetzt werde ich mich wohl fahren lassen...

Denn, ich habe mich mal gefragt, wie das eigentlich mit dem Alkoholabbau im Körper ist. Wenn man jetzt zum Beispiel feiert und auch bis drei, vier Uhr morgens trinkt, am wann kann man dann am nächsten Morgen wieder Autofahren? Klar, dass das bei allen Menschen unterschiedlich ist, auch eben abhängig von der Menge des getrunkenen Alkohols.

Aber ich bin Fahranfängerin, und da würde ich das gerne mal wissen. Gibt es da irgendwelche Faustregel? Weil lieber fahre ich am Morgen danach nicht mit dem Auto, anstatt etwas zu riskieren. Wäre über Ratschläge dankbar!

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» Karla147 » Beiträge: 570 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Seit wann hast du denn deinen Führerschein? Wahrscheinlich wirst du wie ich genau 0,0 Promille haben müssen um fahren zu dürfen. Generell liegt es daran wie viel du trinkst. Es gilt 1 Promille wird in zehn Stunden vom Körper wieder abgebaut. Genauer gesagt baut der Körper 0,1g Alkohol pro kg Körpergewicht ab, d. h. 0,1 Promille pro Stunde.

Jedoch hat man nicht wirklich so die Möglichkeit nachzuprüfen wie viel Promille man hat, daher würde ich dir auch raten den Tag danach das Auto einfach stehen zulassen, da wenn du viel getrunken hast, wirst du ganz bestimmt auch am Tag danach noch ein bisschen Alkohol im Blut haben.

» xMPx » Beiträge: 205 » Talkpoints: 52,79 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ja, genau, Fahranfänger seit November letzten Jahres, also 0,0 Promille. Ui, zehn Stunden. Wenn ich mir vorstelle, dass ich das letzte Glas um drei Uhr morgens leere und dann um zwölf Uhr nach dem Frühstück dort ins Auto steige. Dann werde ich das Auto wohl eher stehen lassen.

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» Karla147 » Beiträge: 570 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Genau, würde ich dir empfehlen. Ich habe ja dazu noch das Glück, das mein Begleiter, weil ich ja den Führerschein mit 17 gemacht habe, auch nur maximal 0,5 Promille im Blut haben darf.

Mein Vater hat sich erst gefreut, das ich ihn nach Feiern immer nach Hause fahren kann, wenn er getrunken hat und nachdem wir das gelesen haben, muss er doch warten bist ich volljährig bin, aber das ist nun auch nicht mehr lange hin.

» xMPx » Beiträge: 205 » Talkpoints: 52,79 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Gerade als Fahranfänger würde ich da wirklich kein Risiko eingehen an deiner Stelle :) Auch wenn man sich gut fühlt und in der Lage ist Auto zu fahren, so ist man den Lappen eben trotzdem los,wenn man über dem Wert liegt.

Die Rechnung ist auch nur ein Richtwert, es ist bei jedem unterschiedlich,wie schnell der Alkohol abgebaut wird und weiterhin auch, was und wie viel man getrunken hat, ob man was gegessen hat und weitere Faktoren. Also lieber Auto stehen lassen und Führerschein behalten.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Es gibt keine 0,0 Promillegrenze! - gerade wenn man den Lappen erst ein paar Monate hat sollte das noch hängen geblieben sein. Und wenn man vom richtigen Wortlaut ausgehen würde, dem absolutem Alkoholverbot hinterm Steuer, kann man sich denken wie es aussieht!

Denn sollte die Polizei einen anhalten und mehr als 0,1 bzw. 0,15 Promille messen (mehr ist auf natürlichem Weg nicht möglich) hat man Erklärungsbedarf wie das wohl sein kann. Den hat man bei 0,1 bzw. 0,15 zwar auch, aber hier muss man ja nur sagen was man gegessen hat (was dazu führen könnte).

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Gesetzlich gesehen gibt es die 0,0 Promille Grenze schon. Jedoch meine ich, dass es sie schon seit August 2007 gibt und nicht erst seit November. Außerdem gilt diese nur für die, welche ihren Führerschein nach dem 01.01.2007 gemacht haben. Wenn du ihn Früher gemacht hast, gilt für dich natürlich noch die alte Richtlinie, das du etwas Alkohol in dir drin haben darfst. Klar wird bei 0,1 Promille kein Polizist einen gleich irgendeine Strafe aufhängen.

Aber ich habe eben nochmal gegoogelt. Rein theoretisch dürfen bei Verstoß gegen diese Regel bis zu 1000€ Strafgeld folgen und 2 Punkte in Flensburg. Du hast natürlich Recht damit, das Alkohol auch unbewusst mit Essen aufgenommen werden kann, deswegen kann man ja nur hoffen, das man keinem zu strengen Polizisten begegnet.

» xMPx » Beiträge: 205 » Talkpoints: 52,79 » Auszeichnung für 100 Beiträge



xMPx hat geschrieben:gesetzlich gesehen gibt es die 0,0 Promille Grenze schon. Jedoch meine ich, dass es sie schon seid August 2007 gibt und nicht erst seid Novembe- Außerdem gilt diese nur für die, welche ihren Führerschein nach dem 01.01.2007 gemacht haben. Wenn du ihn Früher gemacht hast, gilt für dich natürlich noch die alte Richtlinie, das du etwas Alkohol in dir drin haben darfst. Klar wird bei 0,1 Promille kein Polizist einen gleich irgendeine Strafe aufhängen.

So ein Unsinn - dann zeig mir doch bitte mal das Gesetz wo das angeblich stehen soll. Dort ist vom Alkoholverbot die Rede weil eine 0,0 Promillegrenze nicht möglich ist da unser Körper ein "Gärsack" ist - wenn man schon mit Gesetzen ankommt, dann bitte auch mit dem entsprechendem Hintergrundwissen.

Mal zur Erhellung des Geistes:
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
...

Und das Gesetz gilt ab dem 01.08.2007, nicht ab September! Und wegen 0,1 Promille kann Dir ein Polizist eine Strafe "aufhängen" - wenn man nicht nachweisen kann, dass man keinen Alkohol zu sich genommen hat. Es kann sich genausogut um Restalkohol handeln.

Und der Alkohol wird nicht unbewusst mit dem Essen aufgenommen, sondern, siehe oben, teilweise durch Gärung im Körper "erzeugt" - daher kann es sein dass man bzw. der Körper beim Verzehr bestimmter Lebensmittel Alkohol gärt und so Alkohol in den Blutkreislauf gelangt.

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Du hast Recht seid 01.08.07, da habe ich mich in meinem eigenem Text nochmal vertippt. Ich beziehe mich auf das was meine Fahrlehrer mir beigebracht haben und ich in Artikeln von Zeitschriften gelesen habe. Im Gesetz kann ich es dir daher nicht nachweisen, meiner Meinung nach wäre die Regelung ja auch ein bisschen übertrieben.

Soweit ich weiß, ist sie auch nicht auch erst ab 0,2 Promille wirklich relevant. In dem Falle würde ich dir, allein von der Logik her sofort zustimmen. Aber da du es im das aus dem Gesetz zitierst möchte ich dir nicht weiter widersprechen. Ich werde mich einfach weiter daran halten, in dem Bezug das ich kein Alkohol trinke bevor ich mich ans Steuer setze und dann kann ich mir auch sicher sein.

» xMPx » Beiträge: 205 » Talkpoints: 52,79 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Will auch mal gerne meinen Senf zu dem Thema abgeben. Wenn Du einen Alkoholtest auf der Strasse mitmachst und dann irgendein Alkoholwert angezeigt wird ist erst mal ein Nachweis (kein Beweis) erbracht, dass du Alkohol konsumiert hast.

Die Beweislast, woher der Alkohol kommt (das mit dem Gährungsprozess habe ich zwar schon gehört, kann mir aber nicht vorstellen, dass man hierdurch in Bereiche von über 0,1 Promille kommt), liegt dann im weiteren wohl beim Fahrzeugführer. Weiterhin ist es eigentlich egal, wo er herkommt. Entscheidend ist, wie viel Alkohol im Blut / in der Atemluft festgestellt wird.

Für Gericht dürfte unerheblich sein, ob es sich bei dem festgestellten Wert um gerade getrunkenen Alkohol oder Restalkohol handelt. Und das mit dem Alkohol im Essen ist auch so eine Geschichte. Es ist eigentlich ganz egal, wo der herkommt, fakt ist, dass er mal im Blut ist.

Oder glaubt ihr wirklich, dass Euch ein Richter frei spricht, weil ihr sagt ihr habt 2 Packen Mon Cherry gegessen anstatt ne Pulle Wein getrunken? ;)

» Tobinger » Beiträge: 313 » Talkpoints: 2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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