Wer haftet bei Schäden im Kindergarten?
Klein A. ist fünf Jahre alt und besucht einen Kindergarten. Da es nun warm wird, hat die Mutter von Klein A. dem Kind ein Sonnenschutzspray ins Fach gestellt, damit die Erzieherinnen Klein A. gelegentlich mal damit einreiben können. Genauso handhaben es auch andere Eltern und in fast jedem Fach der Kinder steht eine Flasche des Sonnenschutzsprays.
Klein A. hat nun mit ein paar seiner Spielkameraden das Sonnenschutzspray im Badezimmer des Kindergartens benutzt. Die Kinder haben die Wände, Armaturen und alles was sichtbar war, einer großzügigen Behandlung mit dem Sonnenschutzspray ausgesetzt. Leider sind die Wände dort nicht gekachelt. Mit einfach das Sonnenschutzspray abwaschen, lassen sich die entstandenen Schäden nicht beseitigen. Auch mit einem einfachen Anstrich wird man die Fettschicht, die das Sonnenschutzspray verursacht hat, leider nicht Herr werden.
Dem Kindergarten entstehen nun natürlich enorme Kosten. Aber wer muss eigentlich für die entstandenen Schäden aufkommen? Die Eltern haben die Aufsichtspflicht ja an sich abgegeben. Müssen nun die Erzieherinnen die Kosten tragen? Oder kann man auch sagen, die Eltern hätten sich darum kümmern müssen, dass die Sonnenschutzsprays unzugänglich für die Kinder aufbewahrt werden?
Eigentlich gehört sowas wie ein Sonnenschutzmittel weit ausserhalb der Kinderhände. Sind die Fächer der Kinder für diese erreichbar (und davon gehe ich mal aus), muss von den Eltern und Erziehern dafür gesorgt werden.
Wieso konnten denn die Kindern überhaupt ohne Aufsicht dort hin und die Flaschen schnappen? Die Erzieher haben doch die Aufsichtspflicht. Klar dass nicht jedes Kind stets im Auge behalten werden kann, doch wenn eine Horde Kinder verschwindet, sollte das schon auffallen.
Für Fälle wie diese sollte der Kindergarten außerdem versichert sein. Gegebenenfalls muss auch die Haftpflichtversicherung der Eltern hier greifen, denn es ist ja ein von den Kindern verursachter Schaden. Hier wird wohl geklärt werden müssen, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Doch ein 4-6 jähriges Kind muss nicht mehr 24 Stunden rund um die Uhr im Auge behalten werden und darf auch mal alleine für kurze Zeit z.b. spielen.
Eltern, die keine Haftpflichtversicherung abschließen weil sie 50 Euro im Jahr sparen wollen oder einfach nicht ausgeben wollen, sind selbst Schuld meiner Meinung nach. Mit Kindern gehört diese Versicherung zum absoluten MUSS (und zwar mit möglichst unbegrenzter Schadenshöhe!)
Die Aufsichtspflicht lag bei den Erziehern und die haben auch selber Schuld, dass das passiert ist. Die Eltern können daran gar nichts machen. Hätten die Erzieher besser aufgepasst, wären die Kinder erstmal gar nicht an das Spray gekommen und dann wären sie auch nicht unbeaufsichtigt im Badezimmer gewesen. Da müssen sich die Erzieher, die gerade Aufsicht in der Gruppe haben verantworten.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-188554.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1113mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1160mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1557mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1201mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2390mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?