Urlaub absagen, wegen Schaden, der durch Nachbarn verursacht

vom 21.05.2012, 19:04 Uhr

Familie X. plant eine längere Urlaubsreise. Nun hat der Nachbar vergessen das Wasser abzustellen und es entstand ein Wasserschaden. Nun sollen übermorgen die Handwerker kommen, die den Schaden reparieren sollen. Es ist bereits absehbar, dass die Handwerker in nächster Zeit noch öfters in die Wohnung von Familie X. müssen.

Morgen Abend sollte an sich die langersehnte Urlaubsreise starten. Die Koffer sind bereits gepackt, die Reise ist auch schon komplett bezahlt und noch dazu sehr teuer. Kann der Vermieter nun verlangen, dass Familie X. auf ihren Urlaub verzichtet? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hat denn Familie X niemanden, der den Handwerkern Zutritt zur Wohnung gewähren kann? Wenn nicht, dann sollte Familie X schnellstens mit dem Vermieter reden, ob die Besuche der Handwerker nicht auf nach dem Urlaub verschoben werden können.

Ist dies nicht möglich, dann kann Familie X die Reise umbuchen und diese Kosten den Schadensverursacher in Rechnung stellen. Demzufolge die Mieter über der Wohnung von Familie X. Ob diese das dann selbst zahlen müssen oder deren Versicherung übernimmt, ist dann eine andere Frage.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich würde einfach mal Verwandte fragen oder vielleicht die Eltern, ob die vielleicht solange auf die Wohnung aufpassen können und eben den Handwerkern dann auch öffnen können. Das wäre wohl die beste Lösung des Ganzen. Ansonsten kann man ja auch Freunde fragen. Eigentlich sollte man da schon jemanden finden und dann müsste man auch nicht auf den Urlaub verzichten. Man macht das auch sicherlich gern.

Ansonsten kann man natürlich auch die Reise absagen oder umbuchen und die Kosten dann auf den Mieter wälzen, aber ich wäre mir da nicht so sicher, ob man dass dann auch wiederbekommt. Ich würde daher eher versuchen jemanden zu finden, der die Handwerker beaufsichtigen kann. Auch der Vermieter kann hier ja eine Erlaubnis bekommen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich hätte es jetzt auch so gemacht, wie Ramones es vorgeschlagen hat. Irgendjemand muss ja auf die Wohnung aufpassen und denjenigen hätte ich dann auch herbestellt, wenn die Handwerker kommen. In diesem Fall muss Familie X ihren Urlaub nicht absagen oder umbuchen und kann den Umständen entsprechend beruhigt in Urlaub fahren.

Eine andere Frage für mich wäre, ob die Handwerksarbeiten wirklich so dringend sind oder ob man sie nicht solange hinauszögern könnte bis Familie X wieder vom Urlaub zurück ist. Der Urlaub wird sicherlich nicht ewig dauern und wenn jetzt der akute Wasserschaden abgewendet ist, dann lässt sich doch sicherlich in dieser Hinsicht etwas machen, könnte ich mir vorstellen.

Falls beide Möglichkeiten nicht in Frage kommen und Familie X nun wirklich ihren Urlaub absagen müsste, dann würde ich mich an deren Stelle wohl ziemlich ärgern und versuchen die Kosten irgendwie auf den Nachbarn abzuwälzen, der den Wasserschaden verursacht hat und so verhindert hat, dass Familie X ihren Urlaub planmäßig antreten konnte.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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