Zahlung Verdienstausfall bei fremdverschuldeten Sachschaden

vom 21.05.2012, 19:02 Uhr

Familie X. hat einen Wasserschaden, der durch den Nachbar in der Wohnung über ihnen verursacht wurde. Alle Familienmitglieder sind den ganzen Tag beruflich außer Haus. Nun müssen aber Handwerker in die Wohnung, da die Decke nass ist. Folglich muss sich ein Familienmitglied mindestens einen Tag Urlaub nehmen. Da der Jahresurlaub aber schon komplett verplant ist, kann nur unbezahlter Urlaub genommen werden. Wer trägt hierfür dann die Kosten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie bei allen anderen Fragen zu diesem Problem ist auch hier der Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung dafür zuständig. Wem sollte man auch sonst die Kosten, welche Familie X dadurch entstehen in Rechnung stellen, wenn nicht dem Verursacher?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ohne Jurist zu sein bin ich hier der Meinung, dass Familie X den Sachschaden zwar ersetz bekommen wird. Die Kosten der Organisation werden aber letztlich nicht erstattet werden! Denn das ist die Sache der Familie X und hier kann der Verursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Hier ist auch das Prinzip der Schadensminimierung anzusetzen und man darf unterstellen, dass Familie X im Zweifel eben Nachbarn um die Hilfe ersuchen kann oder aber die Handwerker alleine in die Wohnung lassen kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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