Wer zahlt die Stromkosten für ein Trockungsgerät?
Familie X. wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Letztens haben die Mieter über Familie X. vergessen, dass Wasser richtig abzudrehen und haben das Haus verlassen. Da scheinbar auch der Abfluss verstopft war, lief das Wasser irgendwann über. Familie X. sah den Schaden auch erst, als sie Abends heim kamen und ihr Badezimmer unter Wasser stand.
Das Wasser im Bad war relativ schnell aufgewischt. Die Decke braucht, wenn sie denn mal trocken ist, auch nur kurz gestrichen werden. Familie X. sagt sich, so Sachen passieren eben mal. Nur muss nun ein Trockungsgerät in ihrem Badezimmer aufgestellt werden, welches enorm viel Strom kostet. Wer trägt aber nun die Stromkosten?
Wie ich dir bereits in einem deiner anderen Threads mitteilte, habe ich mal einen Wasserschaden in der Firma erlebt, wo ich arbeitete. Die Stromkosten wurden nach Angabe der Verbrauchswerte beim zuständigen Stromanbieter hoch gerechnet und dem zuständigen Versicherer angegeben. Dieser hat die zusätzlichen Energiekosten mit reguliert.
Den Schaden muss die Familie bezahlen, die vergessen hat, den Wasserhahn zuzudrehen. Also muss sie auch ebenso die entstandenen Stromkosten bezahlen. Hat sie eine Versicherung, übernimmt diese den Schaden, sonst müssen sie selbst zahlen.
Wir hatten vor Kurzem auch einen Wasserschaden, welchen wir der Versicherung gemeldet haben. Die Versicherung hat die Stromkosten komplett übernommen. An dem Gerät befindet sich ein Stromzähler und dieser wird dann der Versicherung mitgeteilt. Auch muss der Stand bzw. der Verbrauch der Stromfirma mitgeteilt werden, da eure Kosten sonst deutlich hoch gehen werden. (also die monatlichen Kosten für den Strom.)
Bei uns hat ebenfalls die Versicherung die Stromkosten übernommen. Wir hatten jedoch damit nichts zu tun gehabt, das lief alles über unseren Vermieter, der es dann mit seiner Versicherung abrechnete. Da wir an dem Wasserschaden nicht Schuld waren, ging es nicht anders und darüber waren wir natürlich froh gewesen, dass wir keinerlei Nachteile haben in Kauf nehmen müssen, außer eben dieses Gerät in der Wohnung gehabt zu haben.
Familie X. müsste daher den Schaden via des Schadensverursachers, also dem Obermieter beziehungsweise dessen Versicherung erstattet bekommen. Am besten setzt man sich dazu noch einmal mit dem Vermieter auseinander und lässt sich da auch noch einmal etwas Schriftliches geben, um auf der sicheren Seite zu sein.
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