Was passiert mit der Rente, wenn jemand inhaftiert wird?

vom 20.05.2012, 20:40 Uhr

Mich interessiert folgender fiktiver Fall: Ein Mann wird mit 63 Jahren straffällig und für 5 Jahre verurteilt. Er hat eine Mietwohnung, für die die Miete und Nebenkosten vom Konto abgebucht werden. Seine monatliche Rente wird auf das Girokonto überwiesen. Von dem Girokonto wird ebenfalls die Kreditrate monatlich abgebucht.

Wenn dieser Mensch nun seine Strafe antritt, was geschieht dann mit seiner Wohnung, seinen Möbeln usw.? Wird die Rentenzahlung, die ihm ja altersmäßig zusteht, eingestellt? Oder verlangt die Justizvollzugsanstalt monatlich einen gewissen Satz von der Rente für Unterkunft und Essen? Muss dieser Mann trotz seines Alters einer Arbeit im Gefängnis nachgehen, wie alle anderen auch und bekommt er von dem Verdienst einen Teil für die Unterkunft abgezogen? Oder kann er sich selbst entscheiden, ob er arbeiten will oder nicht? Kann mir jemand diese Fragen oder wenigstens einen Teil davon beantworten?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Wenn die Strafe angetreten wird, wird die Rentenzahlung weiter bezahlt. Es kann auf das Konto des Inhaftierten gelagert werden und er kann sich auch einen Teil davon auszahlen lassen, wenn er im Gefängnis sitzt. Es kann durchaus sein, dass er mit 63 Jahren noch einer Arbeit nachgehen muss. Warum sollte er das nicht tun können? Er kann sich sicher etwas dazu verdienen. Ob das dann von der Rente bei dem geringen Satz abgezogen wird, bezweifle ich aber. Die Inhaftierten bekommen sehr wenig Geld, wenn sie im Gefängnis arbeiten.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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