400 Euro Job - feste Arbeitstage, wie ist es bei Feiertagen?

vom 19.05.2012, 21:37 Uhr

A soll am 1 Juni als 400 Euro-Kraft in einem Baumarkt anfangen zu arbeiten. Frau A hat dort feste Arbeitstage. Sie soll montags und donnerstags je 7 Stunden arbeiten und samstags 4 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht, dass sie eben an diesen Tagen arbeiten muss und auch die Stunden stehen dahinter. Das sind 18 Stunden in der Woche, ca. 72 Stunden im Monat für einen Stundenlohn von 5 Euro.

Nun war ja vorgestern, an einem Donnerstag ein Feiertag und Ostern und Pfingsten ist ja an einem Montag der Feiertag. Eigentlich alles Arbeitstage, die A arbeiten müsste. Da sie daran eigentlich bisher gar nicht gedacht hat, hatte sie noch keine Zeit in diesem Betrieb zu fragen wie das dann ist. Müsste die die Tage dann auf einen anderen Tag schieben oder wird ihr das ohne Arbeit bezahlt und sie hat dann in der Woche einfach den Tag frei? Am 7. Juni ist ja bereits ein Donnerstag. Diesen hätte A eigentlich ja arbeiten müssen, wenn es kein Feiertag wäre.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Du hast dann einfach Glück gehabt, wenn die Feiertage auf deine Arbeitstage fallen, sofern sie fest vereinbart sind, du musst auf keinen Fall etwas nacharbeiten. Du kannst ja auch Pech haben, wenn andere Arbeitnehmer am 1. Mai frei haben und du da eh nicht arbeiten müsstest, du bekommst dafür ja auch nicht einen anderen Tag frei.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Normalerweise müssen Teilzeitkräfte genauso behandelt werden, wie Vollzeitkräfte. Bei denen ist Feiertag halt Feiertag und wird bezahlt. Bei mir in der Firma ist das auch so geregelt. Wenn ein geringfügig Beschäftigter dienstags immer arbeitet und Dienstag ist ein Feiertag, dann stehen ihm die Stunden trotzdem zu. Wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, wo er nicht arbeitet, bekommt er allerdings nicht extra frei. Allerdings würde ich mich nicht drauf verlassen, dass diese Vorgehensweise allgemein üblich ist.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ja, wie bereits geschrieben wurde, gilt für Voll- und Teilzeitkräfte dasselbe. Ebenso müssen Zeiten vergütet werden, wenn man aufgrund von Feiertagen nicht arbeitet. Anders sähe es natürlich in der Gastronomie aus oder anderen Berufen, wo auch sonntags und an Feiertagen gearbeitet wird.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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