Kontrolle während Krankenstand in Österreich üblich
Nachdem ich vor kurzen schon einen Beitrag (Im Krankenstand wirklich immer zu Hause sein?) bezüglich dieses Themas eröffnet habe, jedoch keine klare Antwort von Österreichern oder etwaigen anderen fachkundigen Personen welche sich mit der Sachlage in Österreich etwas besser auskennen bekommen habe, möchte ich es nun nochmals versuchen, da sich mir noch eine Frage auftut.
Mit steht nun leider noch immer eine Woche Krankenstand bevor. Habe nun in der Zwischenzeit auch mit mehreren Leuten über die Regelungen im Krankenstand geredet. Nun konnte explizit eine Sache nicht klar für mich geklärt werden, welche mich jedoch sehr interessieren würde. Habe mit 5 Leuten in meinem Bekanntenkreis bezüglich dieses Themas gesprochen und jeder war anderer Auffassung, was die Kontrollen im Krankenstand betrifft. Drei Personen, mit denen ich gesprochen habe, waren klar der Auffassung, dass es gut möglich sein kann, dass während des Krankenstandes außerhalb der Ausgehzeiten einmal eine Person auftaucht, welche nach dem Rechten sieht. Die anderen beiden, waren strikt der Meinung, dass es solche Kontrollen einmal gab, jedoch schon seit ein paar Jahren nicht mehr durchgeführt werden.
Nun lautet eben meine explizite Frage, gibt es noch solche Kontrollen, wurden sie tatsächlich vor ein paar Jahren abgeschafft oder gab es sie eventuell sogar gar nie?
Aus meiner eigenen Sicht der Dinge kann ich mir wohl kaum vorstellen, dass es tatsächlich Kontrollen gibt. Denn wenn es diese geben würde, so hätte ich schon des öfteren davon gehört und eventuell auch schon solche Personen gesehen. Außerdem würde dies ja vermutlich auch einfach zu viel kosten und eventuell auch die Privatsphäre von Leuten welche im Krankenstand sind verletzen? Ich könnte mir jedoch gut vorstellen, dass es solche Kontrollen eventuell in bestimmten Ausnahmefällen gibt. Denn wenn eine Person beispielsweise sechs mal im Jahr jeweils zwei Wochen Krankenstand ist und der Grund beispielsweise jedes mal eine Grippe ist, so wäre das ganze eventuell doch etwas verdächtig und müsste eventuell kontrolliert werden.
Hoffe nun, dass wirklich mal ein paar Österreicher hier in diesem Beitrag vorbei schauen und mich wirklich etwas aufklären können.
Scheinbar wollen dir die Österreicher hier im Forum partout nicht auf deine Frage antworten oder sie sind vielleicht nicht fachkundig genug und wollen dir nichts Falsches erzählen. Nun bin ich auch kein Österreicher, aber wie man hier nachlesen kann, gibt eine Arbeitsrechtsexpertin der österreichischen Arbeiterkammer, ein paar ganz gute Hinweise zu diesem Thema.
Demnach sollte man seine "Freigänge" während einer Krankschreibung, um ganz sicher zu gehen, immer mit dem Hausarzt absprechen. Aber unerwartete Hausbesuche seitens des Arbeitgebers, die dürften wohl wirklich Geschichte sein. Zumindest gibt es diese meinem Wissen nach in Deutschland schon lange nicht mehr und in Österreich sollte das ja nun auch nicht anders aussehen.
Auch wenn das österreichische Arbeitsrecht sich in vielen Punkten vom deutschen unterscheidet, in diesem Punkt nicht wirklich.
Natürlich muss man während einer Krankheit nicht den gesamten Tag zu Hause sein. So sind Erledigungen die zum normalen täglichen Leben gehören durchaus gestattet, dazu gehört zum Beispiel Lebensmittel einkaufen, dafür verlässt man ja auch nicht von morgens bis abends das Haus, sondern ist nur für einen recht kurzen Zeitraum weg. Gleiches gilt, wenn man zum Beispiel spazieren geht weil die frische Luft gut tut, daraus darf man allerdings dann keine Bergwanderung oder zig km langen Spaziergang machen.
Jedoch sollte man schon aufpassen, was man so macht, also stundenlange Cafebesuche oder abends in die Kneipe sind da eher nicht so förderlich und wenn man vom Arbeitskollegen oder Chef dabei gesehen wird, dann kann dieser durchaus Kontrollen anordnen oder auch die erneute Untersuchung durch einen Arzt (nicht so einfach durchzusetzen). Deshalb sollte man eben alles vermeiden, was einer Genesung nicht dienlich ist. Zumal ja auch gilt, das dem Arbeitgeber die Art der Erkrankung also die genaue Diagnose nicht mitgeteilt werden muss.
Kontrollen werden also auch in Österreich nur noch gemacht, wenn es gewisse Verdachtsmomente gibt, die darauf schließen lassen, das der Arbeitnehmer vielleicht doch nicht krank ist oder sich so verhält, das es der Genesung nicht dienlich ist. Hat man aber diesen Punkt einmal erreicht, dann ist es eh schon kritisch, da eine Kündigung in Österreich auch während einer Krankheit ausgesprochen werden darf.
Im Krankenstand in Österreich gibt es sehr wohl noch Kontrollen. Zwar nicht mehr so oft und es kommt auf die Krankenkasse an, aber es gibt sie noch. Ich selber bin jetzt seit zwei Monaten im Krankenstand wegen einer größeren OP, bisher habe ich noch keinen Kontrolleur gesehen. Kann aber auch daran liegen das ich wirklich noch auf Krücken unterwegs bin und sie es da unsinnig halten. Ich halte mich aber trotzdem an meine Ausgehzeiten die man ja eh bekommt solange man nicht bettlägerig ist.
Meine Schwägerin hat eine andere Krankenkasse. Sobald die krank gemeldet ist kommt meist ein oder zwei Tage später schon einer der kontrolliert ob sie eh zu Hause ist. Und das dann meistens jede Woche bis sie wieder arbeitsfähig ist. Und sie zählt jetzt nicht zu den Leuten die ständig wegen etwas zu Hause sind. Also würde ich mich nicht darauf verlassen das niemand kommt.
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