Welchen Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung?

vom 18.05.2012, 18:28 Uhr

Meine Freundin hat an der Kasse im Supermarkt eine geringfügige Beschäftigung (400 Euro) bekommen und sie meint nun, dass sie keinen Urlaubsanspruch hat und wenn, dann nur ein paar Tage, weil sie ja sowieso nicht jeden Tag arbeiten geht. Die Mutter einer anderen Freundin meinte, dass sie genauso Urlaubsanspruch hat, wie ein Angestellter, der auf Vollzeit arbeitet. Sie würde im Privathaushalt putzen und bekommt auch 28 Tage Urlaub und das zählt dann so, als wenn sie 5 Tage die Woche arbeitet. Sie hat also 5 Wochen und 3 Tage Urlaub.

Eine andere Freundin meinte, dass ihr kein Urlaub zusteht. Der Vertrag wird erst noch gemacht und meine Freundin, die bei diesem Supermarkt als Kassiererin anfangen will zu arbeiten hat Angst nachzufragen, weil sie nicht unverschämt sein will, wenn sie den Urlaub schon anspricht, bevor sie einen Tag dort gearbeitet hat. Welchen Urlaubsanspruch hat man bei einer geringfügen Beschäftigung?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Geringfügig Beschäftigte sind wie ganz normale Arbeitnehmer zu behandeln, sie haben denselben Urlaubsanspruch. Im ersten halben Jahr können sie noch nicht den vollen Jahresurlaub nehmen, sondern nur monatsanteilig, aber das ist ja bei jedem anderen Arbeitnehmer auch so. Ein Urlaubsanspruch darf im Vertrag auch nicht ausgeschlossen werden, eine solche Klausel wäre nichtig.

Wenn deine Freundin zum Beispiel nur einen Tag in der Woche arbeitet und diesen Tag Urlaub nimmt, würde das einer Woche Urlaub bei einem während der ganzen Woche beschäftigtem Arbeitnehmer entsprechen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Meine Freundin hatte einen 400 Euro Job und sie erzählte mir wie die rechtliche Situation ist. Als geringfügige Beschäftige ist man nicht mit normalen Arbeitnehmern gleich zu stellen. Man arbeitet ja nur eine bestimmte Anzahl von Stunden und hat auch mal mehrere Tage zwischendurch mal keine Arbeitstage. So arbeitet man also nicht Vollzeit und deswegen besteht bei geringfügiger Beschäftigung auch kein Urlaubsanspruch, da man kein richtiger Arbeitnehmer ist und auch genügend freie Zeit zwischendurch hat.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich muss Jenna87w da, zum Glück, widersprechen. Sicher hat mal als geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer genau den Urlaubsanspruch, den ein Vollzeitbeschäftigter auch hat. Wenn man 2 Tage die Woche arbeitet, dann muss man aber 5 Tage Urlaub nehmen, wenn man eine Woche frei haben will. Also hat man genau 28 oder auch mehr Urlaubstage wie ein Vollzeitbeschäftigter.

Genauso ist es im Krankheitsfall. Auch da kann man einen gelben Schein abgeben und bekommt Lohnfortzahlung, auch wenn man nur geringfügig beschäftigt ist. Aber das wurde in einem anderen Thread auch schon diskutiert.

Als geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer hat man die gleichen Rechte wie ein Vollzeitarbeiter. Und natürlich ist man ein richtiger Arbeitnehmer. Aber leider versuchen sich viele Arbeitgeber mit Ausreden daran vorbeizudrücken. Der Urlaub steht jedem zu, der in einem Arbeitsverhältnis steht. Selbst Arbeitslose können Urlaub einreichen und bekommen in der Zeit keine Arbeitsangebote oder Termine, weil auch die Leute einen Anspruch darauf haben mal auszuspannen und wegzufahren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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