MPU- Arzt zur Meldung verpflichtet?

vom 18.05.2012, 13:46 Uhr

Hier Wird der Führerschein bei bestimmten Krankheiten abgenommen? wurde das Thema schon einmal kurz angesprochen, aber so richtig kam nicht dabei heraus ob für einen behandelnden Arzt die Verpflichtung besteht einen betagten Autofahrer der zuständigen Stelle zu melden um ein Fahrverbot zu empfehlen. Immerhin bricht er damit in meinen Augen die ärztliche Schweigepflicht und zerstört eigentlich auch das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten. Wenn so eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung wirklich besteht dürfte sich ja eigentlich kaum ein älterer Mensch mit Fahrerlaubnis noch zum Arzt trauen weil dann immer die Gefahr besteht dass er nicht mehr ein Fahrzeug lenken darf wenn er wirklich im Patientengespräch alle Wewehchen und vorhandenen körperlichen Einschränkungen angibt unter die er leidet.

Ein älterer Bekannter erzählte mir davon dass seinem 90-jährigen Nachbar das so wiederfahren ist und er selber nun stark verunsichert ist dass ihm das auch passieren könnte. So wie er die Krankheiten seines Nachbarn schilderte war die Meldung des behandelnden Arztes schon berechtigt was ja auch den Entzug der Fahrerlaubnis bewies, aber komisch ist das schon.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Leider kann ich dir keinen Nachweis darüber bringen, dass das so stimmt. Aber ich bin mir fast sicher, dass eine solche (willkürliche) Verpflichtung nicht bestehen kann, weil zum einen der Arzt damit sein Schweigepflicht verletzt (die auch gegenüber Behörden gilt!) und damit ja auch das Vertrauensverhältnis untergräbt (wie du schon geschrieben hast). Zusätzlich aber macht sich der Arzt damit auch zum staatlichen Erfüllungsgehilfen wider willen ohne die Möglichkeit, dagegen vorzugehen oder sich zu wehren.

Dann ist ja auch nicht zu klären, wie in einem Fall einer falschen Diagnose zu handeln wäre. Da gibt es immerhin auch zwei Szenarien: zum einen wird ein Fahrer oder eine Fahrerin als "Gefahr" gemeldet, die es aber nicht gibt. Zum anderen: was passiert, wenn ein Arzt die Fahrttüchtigkeit nicht als Eingeschränkt sieht, dann aber doch was passiert?

Was dein Beispiel angeht ist es viel mehr so, dass der Arzt hier vermutlich dem 90 Jahre alten Patienten schlicht ans Herz gelegt hat, die Fahrerlaubnis abzugeben (oder nicht mehr in Anspruch zu nehmen). Das ist nämlich wieder die ureigenste Aufgabe des Arztes oder der Ärztin. Sie können den Patienten auf mögliche akute Gefahren aufmerksam machen. Ein gezwungenes Handeln "zum Besten" des Patienten kommt hier einer Entmündigung gleich.

Nebenbei meldet ja auch kein Arzt einen Patienten, welcher dem Arzt als langjähriger und extrem abhängiger Drogenkonsument bekannt ist. Da wird die Frage nach dem Führerschein vermutlich noch nicht mal Thema sein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Nebenbei meldet ja auch kein Arzt einen Patienten, welcher dem Arzt als langjähriger und extrem abhängiger Drogenkonsument bekannt ist. Da wird die Frage nach dem Führerschein vermutlich noch nicht mal Thema sein.

Genau, das hatte ich mir ja auch schon überlegt. Laut Statistik gibt es in Deutschland 1,8 Millionen Alkoholabhängige und ein Arzt dürfte so etwas immer sehr schnell bemerken, nicht erst wenn die Leberwerte kontrolliert werden. Gerade die Spiegeltrinker haben immer ein paar Promille intus und es gibt sicherlich nicht wenige davon die auch ein Fahrzeug führen. So lange sie bei den Ordnungsbehörden nicht auffällig werden wird da wohl auch nichts passieren. Ich kann nun auch nicht hundertprozentig dahinter stehen dass sich wirklich alles so abgespielt hat wie mir berichtet wurde, aber zu denken gab es mir schon falls das wirklich stimmen sollte.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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