Untermiete: schriftliche Einverständnis des Vermieters?

vom 18.05.2012, 11:53 Uhr

A hat sich von ihrem Freund getrennt und der ist ausgezogen. Nun wohnt A weiterhin in der Wohnung, die sie schon vor dem Zusammenzug mit ihrem Freund angemietet hatte. Der Vermieter wusste, dass der Freund nun auch da gewohnt hat und hatte auch nichts dagegen.

Nun ist A aber die Wohnung, die 4 Zimmer hat, zu teuer und überlegt sich einen oder gar zwei Untermieter in die Wohnung zu holen. Wird das genauso gehandhabt, als ob ein Partner in die Wohnung mit einzieht und muss man da dem Vermieter nur Bescheid geben oder muss man bei einer Untermiete eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dazu steht in aller Regel etwas im Mietvertrag. Ich darf zum Beispiel untervermieten ohne dass ich das Einverständnis meines Vermieters benötige. Solange dieser Miete und Nebenkosten pünktlich von mir bekommt, darf ich hier wohnen lassen wen ich will. Also sollte A erst mal im Mietvertrag nachlesen, was dort bezüglich der Untervermietung steht.

Ist dort nichts weiter vermerkt muss A mit dem Vermieter reden. Denn eine Untervermietung ist ja anders, als wenn man mit dem Partner zusammenlebt. Allein schon was rechtliche Dinge angehen, gibt es da Unterschiede.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Grundsätzlich muss der Vermieter bei der Beabsichtigung, einen oder mehrere Untermieter aufzunehmen, gefragt werden. Diese wieder kann praktisch diesen Wunsch nicht abschlagen oder das Vorhaben verbieten, sofern keine "echten" Gründe dagegen sprechen und es nicht zu einer "Überbelegung" der Wohnung kommt, wobei das im Zweifel sicher vor Gericht geklärt werden müsste. Aber wer eine Zwei-Zimmer-Wohnung hat und da alleine wohnt, kann z.B. nicht von einer Erlaubnis ausgehen, hier eine vierköpfige Familie als Untermieter aufnehmen zu können. Spricht aber "nach Ermessen" nichts gegen die weitere Person (oder hier Personen), so ist ein Untervermieten sicher immer zu erlauben! Dafür hat der Vermieter die Möglichkeit, die Nebenkosten anzupassen. Denn es ist ja sicher davon auszugehen, dass mehr Müll produziert wird und z.B. der Wasserverbrauch steigt.

Im Idealfall ist es übrigens tatsächlich so, dass der Vermieter diese Erlaubnis schriftlich gibt. Im Regelfall wird der das aber nicht machen und als Vermieter hat man auch keine Handhabe, die Einverständniserklärung in Schriftform zu verlangen. Was man aber für sich und seine Unterlagen machen kann, wäre eine Gesprächsnotiz, in der Datum und Uhrzeit sowie der Inhalt der Vereinbarung festgehalten wird. So ein Schriftstück ist im Fall von späteren Ungereimtheiten mehr Wert, als die eigene Erinnerung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Man braucht für eine Untervermietung unbedingt die Erlaubnis des Vermieters, natürlich am besten schriftlich, damit man es im Streitfall nachweisen kann. Lässt man einen Untermieter einziehen, ohne dass der Vermieter davon weiß, ist das ein fristloser Kündigungsgrund. Das ist mir als Studentin einmal passiert. Ich war für zwei Monate auf einer Reise und habe mein Studentenzimmer an einen Untermieter vermietet. Der Vermieter, mit dem ich eh schon Streit hatte, hat es irgendwie erfahren und prompt durfte ich nach meinem Urlaub von einem Tag auf den anderen aus dem Zimmer ausziehen. Ich habe mich bei einem Mietverein erkundigt, der Vermieter war in dem Fall im Recht.

Der Vermieter muss seine Einwilligung allerdings geben, wenn es Gründe für die Untervermietung gibt. In meinem Fall damals hätte er die Einwilligung geben müssen, wenn ich ihn gefragt hätte, ich habe das aber nicht gewusst. Ein Grund liegt auch vor, wenn die Wohnung zu groß wird, weil zum Beispiel jemand stirbt oder Familienmitglieder ausziehen. Auch dann muss der Vermieter seine Einwilligung geben.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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