Hausverbot bei Buffet Restaurant - kann das sein?
A ist ein gut gebauter Mann, der sehr viel essen kann. Nun hat in dem Wohnort von A ein neues Restaurant neu aufgemacht, in dem es täglich Essen vom Buffet gibt. Dort bezahlt man einmalig einen Preis und kann dann in der Zeit so viel essen wie man möchte. Das wollte A gleich mal testen und hat sich dort den Bauch voll geschlagen.
Als sich A gerade den fünften Teller voll machen möchte, kommt die Bedienung, die gleichzeitig die Besitzerin ist, und sagt, dass A Hausverbot hätte. Es könne nicht sein, dass jemand ein solches Buffet so ausnutzen würde. Das ganze hat sie natürlich in anderen und etwas unfreundlicheren Worten gesagt. A verlässt also das Restaurant und hat immer noch Hunger.
Was haltet ihr davon? Darf der Ladenbesitzer oder eine Bedienung so etwas machen oder hätte A auch rein rechtlich gesehen den kompletten Laden leer essen können, bevor er geht?
Ich habe vor einiger Zeit mal etwas über ein Gerichtsurteil gelesen, in dem auch so ein "gut gebauter" Typ geklagt hat, weil er "all you can eat" wohl als Wettbewerb verstanden hatte und meinte, er könnte sich für seine paar Euro tatsächlich so viel Essen rein stopfen, bis es ihm zu den Ohren wieder raus kommt. In den Urteil wurde aber gesagt, dass dem nicht so ist und, dass man auch bei einem Buffet von üblichen Mengen ausgehen kann, die ein Gast zu sich nimmt.
Sicher kann man seinen Magen trainieren, so dass da dann auch 5 Teller Essen Platz haben und entsprechend "gut gebaut" sieht man dann irgendwann auch aus, aber für die meisten Mensch ist es wohl normal, dass sie einen Teller voll essen und sich vielleicht noch einen zweiten holen. Von daher hat das Restaurant die bezahlte Leistung doch mehr als erbracht. Und natürlich hat ein Restaurantbesitzer Hausrecht und kann jeden vor die Tür setzen, den er nicht in seinem Laden haben möchte.
Zweischneidiges Schwert würde ich sagen, denn eigentlich impliziert so ein "All you can eat" - Buffet ja, dass man auch tatsächlich essen kann und darf, soviel man eben möchte. Allerdings gibt es auch hierbei Grenzen und wenn der Besitzer des Lokals der Meinung ist, dass eine Person mit ihrem Essverhalten dem Umsatz schadet, hat er durchaus das Recht, selbige des Lokals zu verweisen. Das fällt dann schlichtweg unter Hausrecht. Fakt ist, dass auch bei solchen Buffets in aller Regel davon ausgegangenen wird, dass die Leute in halbwegs normalen Mengen essen.
Sich 5 Teller einzuverleiben fällt da eben einfach nicht mehr drunter. Wer bitteschön hat denn danach noch Hunger? Aus Sicht des Kunden ist das durchaus ärgerlich, aber wenn man sich mal in die Lage des Lokalbetreibers hineinversetzt, erscheint das Lokalverbot eben durchaus "gerechtfertigt". Der Besitzer des Lokals, bzw. der Mieter der Örtlichkeit hat Hausrecht, er muss es nicht mal zwingend rechtlich begründen, wenn er eine Person der Örtlichkeit verweist, dem kann auch einfach dein Gesicht nicht passen .
Hier muss man allerdings erst einmal einige Dinge genau wissen, bevor man sich überhaupt eine Meinung darüber bilden kann. In welcher Zeit kann man die Speisen dort zu sich nehmen? Was bezahlt man dort wirklich als einen einmaligen Betrag? Hier wird der Besitzer allerdings mit Sicherheit einige für ihm wirtschaftliche Punkte mit eingebaut haben. Ansonsten wäre er ja schon rein nach dem gesunden Menschenverstand schnell ruiniert will ich einmal meinen.
Natürlich besitzt der Besitzer, bzw. Pächter des Lokals das Hausrecht, dennoch hat er/sie natürlich nicht das Recht einen Gast ohne weiteren Grund des Restaurants zu verweisen. Das ganze würde gegen geltendes Recht verstoßen.
Weiterhin ist ein All-you-can-eat Buffet ein Buffet bei dem man essen kann, solange man kann. Einen Gast deswegen des Restaurants zu verweisen ist rechtlich nicht haltbar. A sollte sich keinesfalls unterkriegen lassen. An seiner Stelle würde ich einen von zwei Wegen wählen:
Weg 1: Ich würde A raten einfach noch einmal in das Lokal zu gehen, und dort das Angebot wahrnehmen. Verweigert man ihm dieses Angebot, so sollte A nach einer Begründung fragen, und anschließend auf geltendes Recht hinweisen. Hier sind besonders Passagen aus den Gleichbehandlungsgrundsätzen, sowie Menschen-rechtliche Passagen vielleicht sinnvoll. Auch würde ich mich nicht ohne einen triftigen Grund rauswerfen lassen, und vor allem mein Geld für das erste Essen zurück verlangen, da A das Angebot ja nicht nutzen konnte, für das er bezahlt hat. Folglicherweise wird die Pächterin die Polizei rufen, um den lästigen Gast loszuwerden, was dann allerdings geschehen wird, wird der Pächterin nicht gefallen, solange A sich nämlich nichts zu schulden kommen lässt, kann sie die Bedienung nicht verweigern, das geht auf garkeinen Fall. Im Extremfall einfach mal einen Pressevertreter zum Essen einladen, am besten von der Lokalen Zeitung.
Weg 2: Ebenfalls recht einfach, A sollte einfach einmal seinen persönlichen Anwalt zum Essen einladen, diesen aber darauf hinweisen das es sich um ein Geschäftsessen handelt. Der Anwalt wird diese Situation dann schnell und einfach klären können. Kann aber sein, das A hier mit Anwaltskosten rechnen muss, denn ohne Klage kann man dem Gegner die Kosten nicht auferlegen lassen.
Ich denke damit sollte A auf jeden Fall Erfolg haben. Es gibt schließlich rechte in Deutschland, wenn dicke nun von All-you.can-eat Buffets ausgeschlossen werden, dann können wir ja auch gleich sagen das Türken nicht mehr in öffentliche Schwimmbäder dürfen, Griechen nicht mehr in Dönerbuden dürfen, das russisch sprechen in Deutschland unter Strafe gestellt wird, und das jeder farbige ab jetzt Kunter Kinte heißt, und weiße nur noch mit Massa anzusprechen hat.
Sowas würde ich auf keinen Fall auf mir sitzen lassen, und sicherlich sowohl die Presse als auch meinen Anwalt einschalten. Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern, sowie das Geld für das erste Essen einfordern.
Ein Restaurant-Besitzer kann nicht nach Gutdünken und ohne Grund einen Gast seines Hauses verweisen. Es handelt sich nicht um eine private Feier, sondern um ein öffentliches Lokal. Beim All you can eat-Buffet darf durchaus ein Mensch mehr essen, als es sich für den Wirt rechnet. Es kommt hier auf den Durchschnitt an, es gibt auch Leute, die sehr wenig essen und nur als Begleitung mitkommen. Das gleiche gilt für All Inclusive Hotelaufenthalte. Auch hier gibt es Gäste, die sich für das Hotel nicht lohnen, aber eben auch genügend andere. Wenn ein Restaurant all you can eat anbietet, darf der Gast so viel essen, wie er möchte.
Wir gehen manchmal Sushi all you can eat essen. Meine Kinder im Jugendalter essen extrem viel und unsere Teller stapeln sich immer höher als bei den anderen Gästen, aber wir sind bis jetzt immer freundlich behandelt worden. Allerdings trinken wir auch immer Einiges, dadurch lohnt es sich vielleicht wieder für das Lokal.
Entschuldige bitte, aber das bezeichne ich nicht mehr als essen, sondern als fressen. Fünf Teller zu vertilgen, das will schon etwas heißen. Der Mensch A muss krank sein, wenn er immer noch Hunger hat. Vielleicht hat er einen Bandwurm?
Wenn es heißt, man kann so viel essen, wie man möchte, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Inhaberin im Recht sein soll, wenn sie den Esser stoppt und Hausverbot erteilt. Damit widerspricht sie ihrer eigenen Aussage. Und das wiederum spricht sich ganz schnell rum. Es ist zwar unverschämt, wenn einer sich so viel holt, aber dafür nimmt wiederum ein anderer nur einmal einen Teller vom Buffet. Bevor man solch eine Aktion startet muss man überlegen, ob man es sich leisten kann, Vielesser zu versorgen oder muss ab dritten Teller einen Zuschlag nehmen. Aber einen Gast deswegen des Lokals zu verweisen, ist eine reine Willkür.
anlupa hat geschrieben: Es handelt sich nicht um eine private Feier, sondern um ein öffentliches Lokal.
Wie heißt es bei uns Gastronomen doch so schön, der Gast ist zwar König, aber wir sind die Kaiser. In meinem Restaurant habe ich Hausrecht und damit das Recht jeden auch ohne Angaben von Gründen aus dem selbigen zu verwaisen. Allerdings ist der oben angegebene Grund, der Grund warum wir uns niemals auf eine Schiene mit ähnlichen Angeboten begeben werden, oder gar mit etwaigen XXL-Fresstempeln gleich stellen wollen.
Die Kollegin hat offensichtliche ihre Zielgruppe falsch interpretiert und versuchte nun auf unübliche Art und Weise sich auf der Affäre zu ziehen. Wie das nun genau von Statten ging, bzw. wie der angeführte Gast nun wirklich im Lokal verhalten hat, werden wir wohl wahrscheinlich nie erfahren. Wenn es so abgelaufen sein sollte, wie oben beschrieben, war es jedenfalls die falsche Vorgehensweise.
Ich könnte mir aber auch genauso vorstellen, dass A sich wie ein Mähdrescher am Tisch verhalten hat, dann hätte das Hausverbot allerdings mit dem Hinweis auf die sich vermeintlich gestört fühlenden anderen Gäste vollzogen werden können. Ich mag es auch nicht, wenn am Nebentisch essen geschaufelt wird, dabei vergeht mir der Appetit, selbst meine kleinen Kinder können teilweise wahrlich gesitteter ihre Mahlzeiten einnehmen.
Frank The Tank hat geschrieben:Natürlich besitzt der Besitzer, bzw. Pächter des Lokals das Hausrecht, dennoch hat er/sie natürlich nicht das Recht einen Gast ohne weiteren Grund des Restaurants zu verweisen. Das ganze würde gegen geltendes Recht verstoßen.
Natürlich kann ich als Gastronom jeden Gast des Hauses verweisen. Und das sogar ohne Grund. Du darfst als Mieter oder Besitzer einer Immobilie auch jeden Gast auffordern zu gehen ohne das du das Begründen musst. Warum sollte ich auch einen Grund nennen, wenn ich das Hausrecht habe?
Sicherlich kann man es geschickter verpacken, aber wenn man dem Gast direkt den Grund nennt, dann ist es auch das gute Recht des Gastronomen. Ob es für das Image eines neuen Restaurants dann gut ist, so direkt den Grund zu nennen, ist eine andere Frage. Aber bei fünf leer gegessenen Tellern und danach noch Hunger haben, ist eigentlich ein Fall für einen Mediziner.
Frank The Tank hat geschrieben:Natürlich besitzt der Besitzer, bzw. Pächter des Lokals das Hausrecht, dennoch hat er/sie natürlich nicht das Recht einen Gast ohne weiteren Grund des Restaurants zu verweisen. Das ganze würde gegen geltendes Recht verstoßen.
Aha. Laut deiner Rechtsauffassung könnte ich mich dann also auch in deinem Haus breit machen und deinen Kühlschrank leer fressen und du dürftest mich nicht ohne lange und breite Erklärung vor die Tür setzen? Es gibt schließlich nur eine Art von Hausrecht und nicht verschiedene Arten davon und was laut deiner Rechtsauffassung für einen Restaurantbesitzer gelten würde, würde dann auch für jede Privatperson gelten.
Und wahrscheinlich hast du das überlesen, aber der "gut gebaute" Mensch HAT das Angebot nutzen können, für das er bezahlt hat. Er hat mindestens doppelt so viel gegessen wie ein Mensch mit normalem Essverhalten und ist nicht vor die Tür gesetzt worden, bevor er die Gabel ansetzen konnte.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-187942.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1116mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1167mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1562mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1207mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2395mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?