Hauskauf Rentenbasis: Was ist, wenn Käufer früher stirbt?
Wenn man ein Haus auf Rentenbasis kauft, dann ist es ja so, dass man nur so lange abbezahlt, wie der Verkäufer lebt. Wenn der Verkäufer also nach ein paar Monaten sterben sollte, dann hat der Käufer "Glück" gehabt und hat für wenig Geld ein Haus gekauft. Das habe ich bei Bekannten sogar schon miterlebt. Sie haben nach nur 3 Monaten Zahlung das Haus gehabt, weil die Verkäuferin verstorben ist.
Wenn man allerdings ein Haus auf Rentenbasis kauft, von einem Menschen, der so alt wird wie Jopi Heesters, ist das schon eine Sache, wo man sich überlegen muss, was passiert, wenn der Käufer früher stirbt als der Verkäufer, der nur seine Rente durch den Hausverkauf aufgebessert hat.
Sollte also A ein Haus bei Rentner B kaufen und A nach 10 Jahren verstirbt, bekommt dann der Rentner B das Haus wieder oder können die Erben von A dieses Haus dann weiter abbezahlen bis der Rentner B dann verstirbt?
Mensch, manche Leute kommen ja auf Gedanken, aber das kann wirklich passieren, und ist sicherlich rechtlich gesehen eine sehr interessante Sache. Leider ist das ganze recht einfach geklärt.
B, der Rentner der ein Haus verkauft hat, hat den Vertrag mit A geschlossen, nicht aber mit seiner Erbengemeinschaft. A ist also der Vertragspartner, trotzdem hat B keine Chance das Haus über die Erbengemeinschaft weiter bezahlen zu lassen, wenn diese nicht will.
Ich kann mir nicht vorstellen das die Erbengemeinschaft aus dem Vertrag herauskommt, wenn B diesen nicht beenden will, allerdings hat B auch keinen Anspruch darauf sein Haus wieder zu beziehen, wenn die Erbengemeinschaft das nicht will. Ich denke ein auflösen eines solchen Vertrages ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich.
Die Frage ist doch lediglich eine Frage des Erbrechts. Denn die Erben können das Haus nur mit den Belastungen übernehmen oder aber das Erbe ausschlagen! Das ist ja nicht viel anders, als wenn ein Käufer eine Villa für fünf Millionen Euro kauft und dafür den Kaufpreis zu 100% finanziert - aber nach nur einem Monat verstirbt. Die Erben können dann das Erbe antreten und bekommen die Villa inkl. der Schulden oder aber sie schlagen das Erbe aus und die Bank kann entscheiden (sie hat ja noch die Ansprüche aus dem Darlehen).
Ähnlich dürfte es in dem Fall sein: es gibt hier noch Ansprüche des Verkäufers und wie leicht diese durchzusetzen wären, hängt ja noch davon ab, wie die Regelung aussieht. Wohnt der Verkäufer noch in seinem Haus und weigern sie die Erben die Verpflichtung zu übernehmen, wird der Verkäufer wohl noch Ansprüche am Haus haben. Wohnt er nicht mehr darin, kann es schwieriger werden. Aber auch dann ist es wohl so, dass er was verkauft aber der Käufer nicht bezahlt hat.
Nebenbei sollte so ein Handel ja auch im Grundbuch abgesichert sein, so dass der Verkäufer ein Niesbrauchrecht erhält. Spätestens dann wären alle Fragen der Ansprüche ja geklärt.
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