Tagespflegepersonen und die Gänge zu den Behörden
A möchte als Tagesmutter arbeiten, geschlechtsneutral eben auch als Tagespflegeperson benannt. A hat bereits eine Familie gefunden, bei der A die Betreuung ausüben kann und die Familie möchte A auch unbedingt als Tagesmutter engagieren. Nun hat A aber noch ein wenig zu organisieren, doch auch die Mutter der Familie muss noch Anträge stellen beziehungsweise diese ausfüllen. Mündlich hat man bereits eine Zusage erteilt bekommen, auch, dass A eben jene Person sein kann, die die Tagespflege übernimmt.
Während A sich noch zu einem persönlichen Gespräch mit der Leitung der Tagespflege treffen wird, muss die Familie noch einiges vorlegen. Aufgrund dessen erzählte nun die Mutter der zu betreuenden Familie, dass sie einige Telefonate mit dem Jugendamt noch führen musste und man sie leider wohl auch recht unfreundlich darauf hinwies, was noch alles zu machen sei. Zudem muss A noch einige Nachweise anbringen, was aber letztendlich nur ein formaler Akt ist.
Aus meiner eigenen Zeit als Tagespflegeperson hatte ich es im Grunde mit exakt zwei Personen zu tun gehabt. Hier handelte es sich ebenfalls einmal um die Leitung der Tagespflege, allerdings ging es da nur um ein kurzes Kennenlernen und danach war so weit alles geklärt. Die andere Person war vom Jugendhilfeausschuss, also die, die nun das Geld ausgezahlt hatte. Dorthin musste meine damalige Arbeitgeberin auch die Unterlagen schicken.
Irre ich mich oder ist es schon so, wie bei A und der Familie, dass nun mehr behördliche Gänge zu erledigen sind? Welche Erfahrungen könnt Ihr mit einbringen, egal, ob es sich nun um Eure eigenen Erlebnisse handelt oder eben aus dem Umfeld? Was muss bei Eurem Jugendamt vorgelegt werden, wenn sich jemand als Tagespflegeperson, welche über das Jugendamt gefördert wird, bewirbt?
Das ist unterschiedlich was gefordert wird. Möchte man hier als Tagespflegeperson vom Jugendamt anerkannt werden, dann hat man einen entsprechenden Kurs vorzuweisen, dass man diesen auch bestanden hat. Darüber hinaus auch einen aktuellen Erste Hilfe Kurs wie die Erweiterung der Ersten Hilfe am Kind. Dieser Kurs muss jährlich wiederholt und nachgewiesen werden wie auch Fortbildungen im Bereich der Kinderpflege und Betreuung von mindestens 40 Stunden pro Jahr.
Darüber hinaus muss die Wohnung und Betreuungseinrichtung passen. Eine Mietwohnung geht nur, wenn vom Vermieter das schriftliche Einverständnis eingeholt worden ist, dass die Räume auch gewerblich genutzt werden dürfen. Zu klein darf das ganze nicht sein und muss auch entsprechend Kindgerecht eingeteilt sein, dass z.B. auch ein Ruheraum für die Kinder vorhanden ist, der nicht das heimische Schlafzimmer darstellt. Gespielt werden darf aber auch im Wohnzimmer und brauch nicht einen extra Raum. Das ganze wird vom Jugendamt unter die Lupe genommen bei einer persönlichen Begehung.
Straftaten dürfen nicht vorhanden sein und somit muss auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden sowie die Zustimmung zur Einholung aus dem Jugendstrafregister bei Personen unter 25 Jahren. Das Mindestalter was hier herrscht damit man eine Tagespflegeperson sein kann, liegt bei 23 Jahren. Kann man eigene Kinder nachweisen mit einer Erziehungszeit von 3 Jahren, dann kann der Kurs entsprechend auch verkürzt werden, ansonsten umfasst diese Ausbildung 2 Jahre in Teilzeit und 1 Jahr in Vollzeit.
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