Stundenanrechnung und Vergütung während Krankheitszeiten
Wer krank ist, bekommt für diesen Zeitraum, in der Regel ja seine normalen Arbeitsstunden vergütet (sofern man sich nicht mit entsprechendem Arbeitsvertrag in den ersten vier Wochen befindet). Dabei werden die Stunden so vergütet, wie arbeitsvertraglich vereinbart. Wer also 40 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt im Krankheitsfall auch 40 Stunden gut geschrieben und vergütet. Soweit so gut.
Doch wie wird es gehandhabt, wenn es keine feste regüläre Arbeitszeit gibt? Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel Teilzeit arbeitet ohne eine feste Stundenzahl pro Tag. Oder es Einsätze gibt, deren Ende nicht abzusehen ist?
Und wie sieht es bei festen Stunden aus, wenn der Arbeitnehmer in der 40 Stunden Wochen an den betreffenden Tagen für mehr oder weniger Stunden eingeplant war? Werden dann die geplanten Stunden angerechnet oder die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit?
Wie haben das so geregelt, dass jeder zu einer bestimmten Stundenzahl im Monat eingestellt ist, auch wenn die tatsächliche Stundenzahl dann variieren kann. Wenn jemand erkrankt ist oder auch Urlaub hat, wird mit dem vereinbarten Zeitmodus gerechnet, der ja auch eigentlich im Jahresdurchschnitt eingehalten werden soll.
Dann haben wir noch Leute, die auf Provision arbeiten, da ermitteln wir für die Fehlzeiten einen Verdienstdurchschnitt aus den Vormonaten.
Bei Urlaub ist es klar, dass die durchschnittliche Stundenzahl berechnet wird. Doch wenn zum Beispiel zum Beispiel zwei Teilzeitkräfte zu 20 Stunden pro Woche gibt, so arbeiten beide ja durchschnittlich vier Stunden pro Tag. Nun nehmen wir aber mal an Mitarbeiterin A ist am Montag für acht Stunden eingeplant, da sie nur an bestimmten Tagen arbeitet. Mitarbeiterin B hingegen ist Montag nur für zwei Stunden geplant, da sie an anderen Tagen mehr gearbeitet hat
Wenn nun beide krank sind, bekommen sie dann beide vier Stunden gutgeschrieben? Oder einer acht Stunden und einer nur zwei Stunden? Und eine ähnliche Situation ist auch bei Vollzeitkräften möglich, nicht nur wenn Überstunden auf- oder abgebaut werden sollen, sondern auch bei vielen Jobs mit wechselnder Arbeitszeit.
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