Zwangsvollstreckung von Gegenständen unter Wert?

vom 14.05.2012, 07:50 Uhr

Mir steht eine Zwangsvollstreckung an (da es die erste ist, kenne ich mich damit nicht aus), habe aber das Problem, das kein Gegenstand der in meinem Besitz ist auch nur im geringsten an die Forderung heran kommt (TV-Gerät = 16Jahre alt, HiFi-Anlage = 18Jahre alt, DVBT-Box&Antenne <15€ Einkaufswert).

Dann habe ich hier auf talkeria einen alten Beitrag gelesen, wo es hieß Dinge wie TV-Gerät werden nicht mitgenommen. Da ich aber noch bei meinen Eltern wohne, frage ich mich, ob man die dann nicht trotzdem Radioanlage&TV mitnehmen, weil meine Eltern in der Wohnstube logischerweise auch solche Geräte zu stehen haben.

Die nächste Frage ist, wie es mit Geräten aussieht, die indirekt nicht mir gehören. Weil mein Handy wurde auch per Ratenzahlung gekauft, nur das ich die Raten ja nicht mehr zahlen konnte, hat mein Vater die letzten Raten bezahlt. Gehört das Handy jetzt zum Teil auch ihm oder ist das so, dass der Vertrag über mich läuft und damit ist es einfach meins und pfändbar?

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» L1KeR » Beiträge: 27 » Talkpoints: 12,80 »



Ein Fernsehgerät wird nur dann nicht mitgenommen, wenn es sich um das einzige Fernsehgerät handelt. Sprich sobald zwei Fernsehgeräte in einer Wohnung sind, wie es bei Dir der Fall ist, so wird das vom Schuldner im Besitz teuerste Gerät vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Grund liegt darin, dass jeder Mensch das Recht hat sich informieren zu dürfen, was mit einem Fernsehgerät pro Haushalt durchaus möglich ist.

Natürlich haben Gerichtsvollzieher auch die Möglichkeit ein extrem teures Fernsehgerät gegen ein Uraltgerät mit geringem Wert auszutauschen, da dies den gleichen Zweck erfüllt. Solltest Du also beispielsweise Schulden in Höhe von 3000,00 Euro haben und Dein Fernsehgerät diesen Wert erfüllen oder zu einem großen Teil abbezahlen können, so kann der Gerichtsvollzieher diesen pfänden, vorausgesetzt er stellt Dir ein anderes Gerät zur Verfügung.

Da es sich bei Dir hingegen um entschuldige meine Ausdrucksweise aber minderwertige Geräte handelt glaube ich nicht, dass diese trotz eines Zweitgerätes gepfändet werden, da es sich einfach nicht lohnt. Hier heißt es also abwägen.

Zu Deiner zweiten Frage, ob das Handy nun Dir oder Deinem Vater gehört, so liegt dies wohl im Auge des Betrachters und damit im Auge des Gerichtsvollziehers. Er muss nun die Zugehörigkeit prüfen. Allerdings bezweifle ich, dass man Deinen Vater als rechtmäßigen Besitzer ansieht, da der Vertrag ursprünglich auf Deinen Namen abgeschlossen wurde. Solltet Ihr einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben, so könntet Ihr natürlich bestätigen, dass es sich dabei um eine Leihgabe Deines Vaters handelt, der so nett gewesen ist Dir dieses Gerät zur Benutzung bereitzustellen.

Einen Rat möchte ich Dir noch mit auf den Weg geben, bevor ich meine Zeilen beende. Versuche Dich mit Deinen Gläubigern zu einigen und biete ihnen eine Ratenzahlung an, so sehen sie, dass Du willig bist zu zahlen und eine Zwangsvollstreckung kommt erst gar nicht zustande da Du Deine Schuld in Raten tilgst. Und wenn es 10,00 Euro bis 15,00 Euro monatlich sind, die Hauptsache ist, dass Du Deine Schulden bereit bist abbauen zu wollen.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Danke für die Antwort Ringwraith, Ratenzahlungen hätte ich bereits gemacht, wenn mir die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestanden hätten. Was das Handy angeht, habe ich mich rein formhalber mit meinem Vater schriftlich darauf geeinigt, das ich das Geld zurück zahlen muss dafür(nur das er dafür ja keine Zinsen haben will.).

Und wenn ich das andere jetzt richtig verstanden habe, ist es durchaus möglich das der Gerichtsvollzieher meinen Fernseher mit nimmt(Oder doch nicht weil das Gerät höchstens einen 10ner Wert ist)? Das Gerät meiner Eltern ist fast neu, daher mehr wert, aber das werden die ja nicht mitnehmen da ich ja voll geschäftsfähig bin, oder? (Ich bin 22.) Also nicht der der GV auf die Idee kommt, Geräte meiner Eltern rauszuschleppen?

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» L1KeR » Beiträge: 27 » Talkpoints: 12,80 »



Da Du die Schulden gemacht hast und nicht Deine Eltern darf der Gerichtsvollzieher den Fernseher Deiner Eltern nicht pfänden, daher brauchen Deine Eltern keine Angst haben. Was passieren könnte wäre, dass er Dein Gerät pfändet, rein rechtlich gesehen hätte er das Recht dazu. Da Dein Gerät jedoch sprichwörtlich gerade mal ein Appel und ein Ei wert sind brauchst Du Dir wohl ebenfalls keine Gedanken machen, da sich der Gerichtsvollzieher nicht damit belasten würde.

Das Du Dich durch einen privaten Vertrag mit Deinem Vater geeinigt hast ist sinnvoll, da Ihr damit beweisen könnt, dass Dir das Gerät nicht mehr gehört. Der Gerichtsvollzieher kann Deinem Vater natürlich nicht verbieten Dir das Handy zu leihen, dies aber nicht pfänden. Sollte es Dir hingegen doch gehören, so kann es trotz Restschuld Dir gepfändet werden, da es sich dann offiziell in Deinem Besitz befindet.

Du wirst wohl einen Offenbarungseid leisten müssen, dabei musst Du natürlich wahrheitsgemäß antworten, da Du Dich sonst strafbar machst. Alle wichtigen Informationen zum Offenbarungseid, sowie dessen Vorteile stehen Dir auf der folgenden Internetseite zur Einsicht bereit Offenbarungseid

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Du solltest dich natürlich schon baldmöglichst um eine dauerhafte Lösung bemühen. Eine Ratenzahlung in kleinen Beträgen sollte auf jeden Fall möglich sein. Und idealerweise überlegst du dir vorher, wie viel du monatlich zahlen kannst. Bei 2000€ Schulden beispielsweise wirken 10€ natürlich lächerlich und werden vermutlich nicht akzeptiert.

Du solltest jedoch bedenken, dass deine Schulden durch den Verzug, Inkassos und Pfändungsversuche enorm steigen. Deshalb solltest du baldmöglichst eine Schuldenberatungsstelle aufsuchen, bzw. dir überlegen, wie du realistisch die Schulden zurück zahlen kannst. Ein Offenbarungseid befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung und bringt dich auch nicht wirklich weiter. Außerdem muss die eidesstattliche Versicherung gesondert vom Gläubiger beantragt werden und nur dann bringt der Gerichtsvollzieher diese auch mit. Man kann die eidesstattliche Versicherung nicht auf eigenen Wunsch hin abgeben.

Pfänden wird der Gerichtsvollzieher bei dir vermutlich gar nichts, da kann ich dich weitestgehend beruhigen. Das was im Privatfernsehen gezeigt wird, hat kaum etwas mit der Realität zu tun. Ein Gerichtsvollzieher wird weder deine Sachen durchwühlen, noch Dinge anderer Leute pfänden und interessiert sich auch nicht dafür, wann du was gekauft hast und wer deine Raten zahlt. Ihm geht es darum, im Auftrag der Gläubiger von dir die offene Forderung einzuziehen oder je nach Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung zu fixieren. Außerdem nimmt er auf, welche Einnahmen du beziehst (also halte entsprechende Unterlagen bereit), ein Fahrzeug dein Eigen nennst, Sparverträge bestehen oder wertvolle Gegenstände bei dir vorhanden sind.

Dabei geht es jedoch eher um die Diamanten, die du von Oma geerbt hast, Wohn- und Grundstückseigentum oder teure Technik, ein neues teures Notebook zum Beispiel. Aber selbst das würde er nicht gleich mitnehmen, sondern eher ein Pfandsiegel draufkleben. Einen Röhrenfernseher wird dir niemand aus der Wohnung schleppen, egal wie alt das Dingen ist. An deiner Stelle würde ich mir mehr Sorgen, um mein Bankkonto machen, denn nach einer fruchtlosen Pfändung, kannst du durchaus mit einer Kontopfändung rechnen.

Ansonsten sind Gerichtsvollzieher nur Menschen und wenn du dich freundlich dem Gerichtsvollzieher gegenüber verhältst, ist er schneller wieder verschwunden, als er gekommen ist.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wie gesagt, wenn ich Geld hätte würde ich es bezahlen, hätte ich ein regelmäßiges Einkommen würde ich auch eine Ratenzahlung anstreben. Doch nichts der gleichen ist leider gegeben. Ich habe im Moment keine Arbeit und Gelder vom Amt bekomme ich nicht, da ich noch bei meinen Eltern wohne.

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» L1KeR » Beiträge: 27 » Talkpoints: 12,80 »


Auch wenn man bei seinen Eltern wohnt, kann man doch trotzdem Unterstützung bekommen. Oder das Einkommen deiner Eltern ist so hoch, dass sie dich finanziell unterstützen müssen. Von irgendetwas musst du doch leben? Hast du die Verträge auch geschlossen ohne Einkommen? In dem Fall könnte man dir das eventuell schon als Betrug auslegen.

Geht es denn jetzt "nur" um diese Handy-Ratenzahlung? Wenn dann wäre es vielleicht eine Möglichkeit das Gerät wieder zu verkaufen und damit die offenen Schulden zu begleichen. Wenn bereits mehr angefallen ist, dann solltest du auf jeden Fall zu einer Schuldenberatung. Und außerdem wäre irgendein Einkommen auch wichtig. Ein Aushilfsjob zumindest auf 400€-Basis findet man eigentlich überall, sei es nun Zeitungen austragen, Putzen, Kellnern, Spülen, im Callcenter, als Verkaufshilfe.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also mit 22 Jahren einen Haufen Schulden haben und dann noch dastehen und behaupten ich würde ja gerne zahlen, aber habe keinen Job ist schon recht bedenklich. Denn wenn nicht gerade gesundheitliche Probleme zu Grunde liegen, sollte ein junger Mann in der heutigen Zeit recht schnell einen Job finden. Und wenn es gerade, wie jetzt viel gesucht, als Erntehelfer ist.

Da wirst du auch bei einer Schuldnerberatung schief angeschaut, wenn du mit solchen Aussagen kommst, warum nicht mal eine Ratenzahlung machbar ist. Und selbst wenn du nur 10 Euro im Monat anbieten kannst, was unter anderem Behörden akzeptieren, zeigst du dich schon willig, deine Schulden abzubauen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb, ich danke dir für diesen Beitrag. Da du aber nicht im geringsten weißt, wie es um mich bestellt ist, finde ich solche Aussagen auch "sehr freundlich".

Aber was anderes, ich habe gestern mit einem Bekannten gesprochen (der gute ist doppelt so alt wie ich), dieser sagte mir jedoch das er es so kennt, dass wenn ich noch zuhause wohne, trotzdem meine Eltern dafür gerade stehen müssen. Jetzt bin ich ein wenig verwirrt weil ich genau zwei total unterschiedliche Aussagen habe. Dafür gibt es ja eine Rechtsgrundlage, daher wollte ich fragen ob einer weiß wo man sowas nach lesen kann.

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» L1KeR » Beiträge: 27 » Talkpoints: 12,80 »


@L1KeR: Ich habe ja schon Abstriche gemacht, was die gesundheitlichen Belange angeht. Aber wenn ein junger Mann kerngesund ist, dann ist es mehr als verwunderlich, wenn er keinen Job vorweisen kann. Sorry, aber solche Situationen kenne ich nur von Leuten, welche keine Lust auf einen Job haben. Und ich kann auf einige Jahre Erfahrung mit arbeitssuchenden Menschen zurückblicken.

Gerade wenn das Frühjahr beginnt, werden immer viele Leute, auch ungelernt gesucht. Egal ob Erntehelfer, auf dem Bau oder in der Gastronomie. Es sollte sich, sofern du eben kein Handycap hast, für dich etwas finden lassen, so dass du auch deine Schulden abarbeiten kannst. Auch wenn es anders sein sollte, bekommt man den Eindruck, als wenn dir Hotel Mama reicht und die Gläubiger können eh nichts bei dir erhoffen, da du ja keinen Job hast.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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