Zwangsvollstreckung von Gegenständen unter Wert?

vom 14.05.2012, 07:50 Uhr

Ich habe höflich darauf hingewiesen, das Sie meine Situation nicht kennen, daher finde ich diese Ausführungen mehr als daneben. Sie wissen nicht, wie meine Arbeitsmoral ist bzw. die Suche danach. Um es kurz zu machen, im Moment ist es mir nicht möglich eine Arbeit auszuführen. Darum bitte ich nochmals höflich, solche Andeutungen sein zu lassen, zumal diese auch rein gar nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun haben.

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» L1KeR » Beiträge: 27 » Talkpoints: 12,80 »



Da schon eine Pfändung ansteht, steht die Frage bezüglich Arbeit trotzdem im Raum. Denn auch der Gerichtsvollzieher, wenn er denn wirklich kommt, wird danach fragen. Und wenn man dies verneint, wird dieser Mensch auch Gründe dafür wissen wollen. Denn ansonsten wird man nämlich einfach als Zahlungsunwillig eingestuft, was auch den Weg einer Privatinsolvenz verstellt.

Also gehen wir fiktiv davon aus, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitsaufnahme möglich ist. Dann müsste aber Kranken- oder Rentenkasse eine Zahlung leisten. Selbst wenn der Kostenträger dann eine berufliche Neuorientierung anstrebt, bekommt man Geld und zahlt auch noch die neue Ausbildung.

Daher sind eben die gemachten Fakten nicht schlüssig. Selbst wenn die Agentur für Arbeit zuständig ist und man keine Zahlung in Form von Arbeitslosengeld I oder II bekommt, sind dann die Eltern unter Umständen eben Unterhaltspflichtig. Kurz gesagt, es gibt immer irgendeine Person oder Institution, welche zu einer monatlichen Zahlung für den Lebensunterhalt aufzukommen hat. Demzufolge passen die Angaben eben nicht, dass kein Geld reinkommt.

Was das Handy und der Vertrag mit dem Vater angeht. So stellt sich auch hier die Frage, was im Vertrag festgeschrieben wurde. Geht es nur um Zahlungen, welcher der Vater geleistet hat und die man später zurückzahlen muss, so gehört das Handy noch immer dir und kann verkauft werden, um Schulden zu bezahlen. Hast du ihm per Vertrag das Handy verkauft und darfst es weiterhin nutzen, dann kannst du es eben nicht mehr zu Geld machen, um deine Schulden abzubauen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Die Angabe passt, das kein Geld reinkommt. Es ist richtig, Zahlungen vom Amt bekomme ich nicht. Und was meine Eltern angeht, natürlich sind sie unterhaltspflichtig, ein Dach über dem Kopf, fließendes Wasser, Strom wird ja bezahlt. So wie sich das von Ihnen anhört, müsste ich zu meinen Eltern noch sagen, ich will pro Monat 100€ auf die bekommen, oder was?

Gute Güte, aber genug davon, ich verweise trotzdem nochmal auf meine Frage im letzten Post auf Seite 1 von mir.

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» L1KeR » Beiträge: 27 » Talkpoints: 12,80 »



Dann lies mal auf folgender Seite nach. Denn dort steht geschrieben, dass man die Wohnung deiner Eltern nur durchlaufen darf, wenn man in dein Zimmer will. Ansonsten müsste es einen gerichtlichen Beschluss geben, welcher aussagt, dass auch das Hab und Gut deiner Eltern zur Debatte steht.

Trotzdem wären einige Angaben zu der von mir angesprochenen Thematik nicht schlecht. Da man damit eventuell noch einige Tipps geben kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



L1KeR hat geschrieben:trotzdem meine Eltern dafür gerade stehen müssen.

Da kann ich dich bzw. deine Eltern aber beruhigen und klar feststellen, dass es keine Sippenhaftung gibt und die Eltern nicht (!) für die Geschäfte der Kinder zur Verantwortung gezogen werden können. Wenn du Schulden machst und diese nicht begleichen kannst, dann bist du derjenige, der allein dafür gerade stehen wird. Außer natürlich, deine Eltern haben explizit eine Bürgschaft für dich übernommen. Aber damit wären sie ja sowieso im Boot. Ansonsten haben deine Eltern nichts mit deinen Schulden zu tun und wenn dir z.B. dadurch sogar Betrug nachgewiesen werden könnte (also Schulden gemacht zu haben ohne je die Absicht gehabt zu haben, diese zu begleichen!), dann würden auch nicht deine Eltern mit Haftstrafen bedroht werden, sondern nur du.

Was bei den Eltern der Fall ist, sofern du mit ihnen zusammen wohnst, hat dann was mit der Sozialgesetzgebung und in dem Fall Hartz IV zu tun. Aber das hat jetzt nichts mit etwaigen Verpflichtungen von dir zu tun.

Egal was du dann von Punktediebs Einwänden hältst (und du hast insofern Recht, als dass weder sie noch ich deine Situation einschätzen kann): deine Einlassung ist schon eher seltsam, wenn nämlich Schulden angehäuft wurden und sogar eine Zwangsvollstreckung angeordnet wurde. Das passiert weder von einem Tag auf den anderen noch passiert dies, wenn glaubhaft gemacht wird, dass man willens ist, die Schulden zu begleichen. Ich kann mir solche Situationen eben eher in einem höheren Alter vorstellen, wenn man z.B. geschäftlich auf die Nase gefallen ist oder aber auf Grund einer Partnerschaft/Liebschaft nicht auf seine finanzielle Belastbarkeit geachtet hat. Einzig durch Konsum in so eine Situation zu kommen ist im bürgerlichen Alltag eben eher die Ausnahme.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


So lange dich deine Eltern (oder sonst jemand) nicht entmündigen lassen, müssen sie sich auch nicht um deine Schulden kümmern und selbst dann müssten sie das nur, wenn sie die Vormundschaft übernehmen würden. Lediglich im Todesfall müssen Erben Schulden übernehmen, wobei man ein Erbe durchaus ablehnen kann. Andernfalls haben die Dinge deiner Eltern nichts mit deinen Schulden zu tun, es sei denn ihr hättest gemeinsam einen Vertrag unterschrieben.

Außerdem trägt, wie bereits geschrieben, ein Gerichtsvollzieher nicht mal eben so etwas aus der Wohnung. Allerdings haben sie schon gewisse Möglichkeiten und gerade wenn sich jemand unkooperativ verhält, wirkt sich das nicht unbedingt positiv aus. Mit irgendwelchen Paragrafen, die du aus dem Internet hast, herumzugoogeln wird niemanden überzeugen. Ebenso lässt sich jemand, der tagtäglich von früh bis spät unterwegs ist, nicht gerne von anderen erzählen, dass es ihnen nicht möglich ist zu arbeiten, was aber weder mit der Arbeitsmoral, noch mit den Bewerbungsbemühungen zu tun hat und auch keine gesundheitlichen Gründe vorliegen. Da käme ich mir als Gerichtsvollzieher veräppelt vor.

Der Gerichtsvollzieher muss zudem in seinem Protokoll aufnehmen, wo du dein Konto hast, welche Ansprüche gegenüber Dritten bestehen und wovon du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Dass jemand 0,00€ zur Verfügung hat, wird dir weder der Gerichtsvollzieher noch der Gläubiger abnehmen. Letzterer hat zudem die Möglichkeit zusätzlich Anzeige zu erstatten, wenn die Vermutung besteht, dass ein Betrugsfall vorliegen könnte. Dass deine Eltern auch damit nichts zu tun hätten, sollte dich aber nur bedingt beruhigen, denn letztendlich können Schulden dadurch auch strafrechtlich relevant werden.

Ebenso wie eine Kontopfändung schnell zur Kündigung führen kann, selbst wenn die Pfändung erfolglos ist. Ganz abgesehen davon, dass all das zusätzliche Kosten verursacht. Und mit anstehenden Kontopfändungen wird es nicht einfacher werden irgendwann mal wieder einen Job zu bekommen.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Was lohnenswert zu pfänden ist, wird wohl der Gerichtsvollzieher entscheiden. Sachen, die dir nicht gehören, müssen durch einen Beleg nach nachgewiesen werden. Ich glaube auch nicht, dass sie deine alten Sachen mitnehmen und ein Fernseher gehört glaube ich zu den Grundbedürfnissen und darf auch nicht gepfändet werden, es sei denn es ist ein Plasma Fernseher von 2000 Euro, dann sieht es schon anders aus.

Da du auch keine Ratenzahlung machen kannst, würde ich dir eine Eidesstattliche Versicherung ans Herz legen. Dort offenbarst du, dass du nichts hast, und hast dann erst einmal 2 Jahre Ruhe, bevor sie sich dann wieder bei dir melden. Eine Lösung ist das nicht, sondern kann auch Probleme mit sich ziehen, zum Beispiel bei einer Wohnungssuche, aber was anderes wird dir wohl nichts übrig bleiben.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



@alkalie1 Man kann nicht auf eigenen Wunsch hin, die eidesstattliche Versicherung abgeben, das müssen die Gläubiger beantragen. Und dann hat man weniger eine Wahl, als die Verpflichtung, denn andernfalls können die Schulden in die Erzwingungshaft führen.

Dass man "Ruhe" hat, stimmt auch nur bedingt. Die Schulden steigen weiter und natürlich kann ich mich auf bei einem Schuldner melden, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Als Gläubiger kann ich währenddessen sogar Konten pfänden lassen- zumindest den Versuch starten.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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