Kann die Dachziegelfarbe vorgeschrieben werden?

vom 12.05.2012, 23:07 Uhr

A und B wollen ein Haus bauen und haben sich nun Grundstücke angesehen. In einem Wohngebiet stehen nur Häuser mit roten Dachziegeln. Die Häuser haben alle eine andere Bauweise. Aber die Dachziegel sind alle rot. Das Grundstück würde den beiden gefallen. Aber der Makler, der das Grundstück verkauft meinte, dass sie ihr Haus bauen dürfen, wie sie wollen. Ein paar Vorschläge hatte er den beiden gemacht. Aber sie müssen auf jeden Fall rote Dachziegel nehmen, weil sonst das Haus nicht ins Bild passt.

Da die Häuser alle ziemlich bunt gewürfelt ist und alle freistehend sind, können A und B nicht verstehen, dass bei den Dachziegeln da solche Vorschriften gemacht werden. Kann man bei einem Hausbau solche Vorschriften bekommen? Was passiert, wenn A und B einfach schwarze Dachziegel nehmen, müssten sie dann im schlimmsten Fall das Dach wieder abdecken? A und B mögen keine roten Dachziegel.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich kann es entsprechende Regelungen geben und die Vorschriften können als einzige Bedingung rote Dachziegel festlegen. Da spielt es keine Rolle, ob A und B diese mögen oder nicht. Die Regelung darf natürlich nicht nachträglich zur Anwendung kommen. Ist aber die Vorgabe vorhanden und A und B halten sich nicht daran, dann kann man sie auf teurem Weg auch zwingen, dass das Dach entsprechend gedeckt wird. Wobei man sich hier bei der Gemeinde erkundigen und diese Bauvorschriften vorab in Erfahrung bringen kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ja solche Regelungen gibt es sehr wohl. Jedoch kenne ich solche Regelung eigentlich nur in etwas größeren Städten und dort auch nur im Bereich der Altstädte. Wenn es die Vorschrift gibt, dass nur rote Dachziegel aufs Haus dürfen, so dürfte es wohl egal sein, ob A und B dies mögen oder nicht, sollten sie an dieser Stelle ein Haus bauen wollen, so müssen die beiden die Vorschrift einhalten und kommen leider nicht darum herum. Jedoch verstehe ich nicht ganz, wieso das auch an Orten ist, an denen, wie du beschrieben hast, die Häuser etwas weiter auseinander stehen und jedes Haus eine andere Bauweise hat.

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das hängt alles vom jeweiligen Bebauungsplan ab und wenn die Stadt der Meinung ist, dass nur rote Dachziegel erlaubt sind, kann man da nichts gegen machen. Wir hätten auch gerne eine etwas breitere Gaube gehabt, aber mehr als ein Drittel der gesamten Hausbreite wurde uns nicht zugestanden. Aber die Dachziegel konnten wir zum Glück selbst auswählen.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



An der Stelle von A und B würde ich tatsächlich auch vorschlagen, dass sie einmal bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen sollten, was der Bebauungsplan bei den Dachziegeln vorsieht. Solche Regelungen gibt es tatsächlich, dass alles einheitlich ausschaut.

Als zum Beispiel Familie A in unserem Wohngebiet ein Haus hat bauen lassen, hat es solche Vorschriften bei der Hausfarbe gegeben. Dabei handelte es sich bei uns um Kettenhäuser mit einem Haupthaus, was weiß bei allen Parteien gestrichen wurde und um einen einstöckigen Anbau, den jede Partei anders farbig gestrichen haben wollte. Da hatte dann auch die Stadt etwas gegen den Farbwunsch von Familie A einzuwenden gehabt und schlug Familie A für das Einheitsbild des Wohngebietes passendere Farben vor. Diese waren aber überhaupt nicht nach ihrem Geschmack, da sie sehr viel dunkler und schmutziger aussahen. Familie A hat lange diskutiert, aber die Stadt blieb hart.

Familie A´s Maler hat davon aber mitbekommen und hat dann schon die Farbe besorgt gehabt, die sich Familie A vorgestellt hatte. Er hat dann auch damit deren Hausanbau gestrichen, obwohl sie und die Stadt noch nicht einig waren. Als dann aber der Anstrich einmal an der Wand war, hat auch nie wieder jemand danach gefragt und das Haus musste nicht mehr neu gestrichen werden.

Ich möchte damit sagen, dass es zwar Vorschriften geben kann, diese jedoch durchaus nicht immer eingehalten werden brauchen. Im Notfall von A und B kann höchstens damit gerechnet werden, dass sie ihr Haus noch einmal neu eindecken müssten, wenn die anders farbigen Dachziegel der Stadt oder Gemeinde nicht passen und diese das auch mitbekommen würden. Wie im Fall von Familie A in meinem Beispiel muss das aber gar nicht unbedingt der Fall sein oder aber so spät bemerkt werden, dass man vielleicht dann auch ein Auge zudrückt und eben das bestehen lässt, was schon gemacht wurde.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Es gibt ja sogenannte Bebauungspläne und dort ist dann auch geregelt, was man darf und was nicht. Als wir damals gebaut haben, durfte man nur rote und braune Dachziegel nehmen. Dazu waren Jägerzäune verboten als Grundstückseinfriedung. Von daher kann so ein Bebauungsplan sehr viel regeln, auch was die Höhe der Häuser angeht. Die Aussage, dass sie bis auf die Dachziegel bauen können, wie sie wollen, halte ich daher für falsch.

Denn es ist kaum nachvollziehbar, dass nur die Farbe der Dachziegel in einem solchen Wohngebiet geregelt sein soll. Da wird es im Bebauungsplan noch wesentlich mehr Regeln geben, welche das Paar im Fall der Fälle einhalten muss. Diesen Bebauungsplan können sie übrigens bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung einsehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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