Wohnung von Genossenschaft, was sind Genossenschaftsanteile?

vom 12.05.2012, 13:10 Uhr

Hier in der Gegend kann man, wie auch in meiner alten Heimat, eine Wohnung von der Wohnungsgenossenschaft mieten. Aber dort muss man zwar keine Kaution bezahlen, wenn ich das so richtig verstanden habe, sondern man muss Genossenschaftsanteile in Höhe von mehreren Monatskaltmieten hinterlegen.

Kann mir jemand genau erklären, was es genau damit auf sich hat und wie man das genau verstehen kann mit diesen Genossenschaftsanteilen? Bekomme ich die auch wieder, wenn ich dann aus so einer Wohnung ausziehe oder muss ich diese extra kündigen? Wenn ich umziehe und wieder eine Wohnung der Genossenschaft nehme, wird das dann mit den Anteilen verrechnet, die ich ja schon hinterlassen habe, wenn ich so eine Wohnung gemietet hätte? Welche Vorteile hat so eine Genossenschaftswohnung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Vermieter befindet sich in einem Wohnungsverein und um dort eine Wohnung an zu mieten, muss man Mitglied in diesem Verein werden. Der Mitgliedsbeitrag sind dann die Genossenschaftsanteile, die man bezahlt. Dadurch, dass man Mitglied in dieser Genossenschaft wird, hat man auch Rechte, wie zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht. Dadurch das man Mitglied ist, bekommt man jährlich auch noch einen Prozentanteil des Gewinns. Beim Auszug muss man also die Mitgliedschaft kündigen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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