Mietwohnung mit Garten, Gartenzwerge unerwünscht
A und B wohnen in einer Erdgeschosswohnung. Die Wohnung hat einen kleinen Garten, der nur zu der Wohnung von A und B gehört. Die anderen Mieter in dem Haus haben einen Balkon. Nur diese Erdgeschosswohnung hat einen kleinen Garten, der auch nicht von den anderen Mietern genutzt werden darf.
Nun haben A und B ein Hobby. Sie sammeln Gartenzwerge und finden Gartenzwerge im Garten einfach schön. Mittlerweile ziert der kleine Garten um die 50 Gartenzwerge. Es ist aber kein Gartenzwerg dabei, der irgendwie anstößig ist, wie man sie ja auch kennt. Dennoch sind die Mieter der Wohnungen über ihnen auf die Barrikaden gegangen und haben beim Vermieter gefordert, dass die Gartenzwerge wegkommen, weil sie angeblich das Bild verschandeln.
Der Vermieter ist hingegangen und hat A und B dann erst mal mündlich mitgeteilt, dass die Gartenzwerge verschwinden sollen. Aber A und B sehen das nicht ein. Sie lieben ihre Gartenzwerge und haben extra eine Wohnung mit Garten gemietet, weil sie die Gartenzwerge in den Garten stellen wollen. Kann der Vermieter das wirklich verbieten, weil die anderen Mieter sich durch diese stummen kleinen Zwerge gestört fühlen? Wie gesagt, es sind keine anstößigen Zwerge dabei. Es sind nur die klassischen Gartenzwerge vorhanden.
Ich denke nicht, dass die Nachbarn bei einer Klage gegen die Gartenzwerge eine Chance haben. Die Mieter A und B können den Garten so gestalten, wie sie möchten, solange er nicht stinkt, weil er zugemüllt ist und die Gartenzwerge keine beleidigenden oder obszönen Gesten machen. Ich finde, dass 50 Gartenzwerge in einem Garten verteilt, sei er auch klein, nicht viele sind. Sie stehen ja meistens neben oder unter den Sträuchern und fallen nicht auf. Es sind ja wahrscheinlich auch keine Riesenzwerge. Selbst dann könnte man nichts machen, man darf sich ja auch Skulpturen als Kunstwerke in den Garten stellen. Ich finde Gartenzwerge übrigens sehr schön und würde mir auch welche zulegen, wenn ich einen Garten hätte.
Unglaublich, was Vermieter sich denken. Gartenzwerge sind nicht verboten und können in dem Garten nicht verboten werden. Wenn es Gartenzwerge wären, die als Bewegungsmelder arbeiten oder rund um die Uhr die Nachbarn mit Lärm stören, dann würde es anders aussehen. Aber nur weil es nicht der Geschmack anderer Menschen ist, wird es da keine Klage geben können.
Ich muss bei dem Gedanken schon schmunzeln, dass ein Vermieter Gartenzwerge verbieten möchte. Deutschlands Bewohner sind doch oft sehr spießig und penetrant. Das wäre ja genauso, als wenn der Vermieter zu mir sagen würde, dass er rote Rosen lieber mag und mir die gelben, die ich gepflanzt habe, bitte sofort entfernen muss. Also völliger Schwachsinn und keine Chance, dass der Vermieter damit durchkommen wird.
Gab es nicht bereits einen ähnlichen Fall, bei dem ein Junge aus seinem Fenster eine Totenkopfflagge gehängt hat, woraufhin die anderen Mieter sich beschwert haben und der Hausbesitzer die Flagge verbieten wollte? Da hat so weit ich mich erinnern kann ein Gericht entschieden, das der Junge die Flagge hängen lassen darf, so lange seine Eltern, also die Mieter der Wohnung, damit einverstanden sind. Zwar wäre der Vorwurf der Verschandelung des Objekts, also des Hauses zwar durchaus berechtigt, aber es handelt sich nicht um eine bleibende, dauerhafte Verschandelung und somit darf auch der Vermieter diese Flagge nicht verbieten, weil sie sein Eigentum nicht beschädigt.
Ganz ähnlich müsste es ja dann bei den Gartenzwergen sein, denn auch diese stellen für die anderen Mieter einen Dorn im Auge dar, aber sie richten keinen Schaden am Grundstück an und man kann auf sein gemietetes Grundstück stellen, was man möchte. Wobei ich es absolut verstehen kann, wenn man versucht Gartenzwerge zu verbieten . Nur finde ich, dass man dann auch theoretisch das Recht haben müsste, den Nachbarn über uns ihre geschmacklosen Gardinen zu verbieten und das würde ja nun wahrscheinlich jeder als ein Unding ansehen. Meiner Meinung nach kann der Vermieter in diesem Falle gar nichts machen, außer er hätte schon vorher im Mietvertrag stehen gehabt, dass keine Gartenzwerge erwünscht sind.
Streitigkeiten über die Gestaltung eines Gartens gibt es immer wieder. Und da sind es eben die lieben, kleinen Gartenzwerge, die manchen Nachbarn in ihrer bunten Pracht ärgern. Sie tun nichts, aber alleine ihr Anblick reicht schon aus, dass der Nachbar, der von seinem Balkon auf diese „Pracht“ guckt, einen Tobsuchtsanfall bekommt.
Diamante, du schreibst, dass es sich um einen kleinen Garten handelt. Wenn in einem kleinen Garten von A und B 50 Gartenzwerge verteilt sind, sieht man nur noch bunte Zipfelmützen! Für meine Begriffe sind das zu viele in einem kleinen Garten. Aber wenn es den beiden Mietern gefällt, ist das in Ordnung. Der Garten muss ja von ihnen gepflegt und in Ordnung gehalten werden.
Wenn nun die lieben Nachbarn auf die Gartenzwerge gucken und es gefällt ihnen nicht, können sie nichts daran ändern. Denn sie haben ja die Wohnung gemietet, nicht den Garten. Den Vermieter einzuschalten, nur damit sie keine Zwerge mehr sehen, finde ich dreist. Selbst wenn A und B die Zwerge entfernen würden; diese Nachbarn fänden etwas Neues zum Nörgeln. Da der Vermieter den Garten ohne eine besondere Bedingung an A und B vermietet hat, muss er sich jetzt damit abfinden. Er kann nun nicht die Entfernung der Zwerge verlangen, sofern sie nicht einsehbar sind von der Straße.
Ich persönlich bin kein besonderer Freund von Gartenzwergen. Im Garten der Parterrewohnung unter uns steht ein einzelner, einsamer Gartenzwerg. Ich kann ihn sowohl vom Fenster, als auch vom Balkon sehen. Er stört mich nicht. Selbst wenn mehrere da stehen würden, hätte ich kein Problem damit. Aber diese Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es überall.
Es mag zwar sein, dass die anderen Mieter rechtlich keinen Anspruch darauf haben, dass die Gartenzwerge entfernt werden und der Vermieter auch nicht, aber ich denke, es ist vielleicht dennoch keine gute Idee, sich hier als einziger gegen alle anderen stellen zu wollen. Ich würde Gegenstände, an denen mir etwas liegt, nicht in eine Umgebung stellen, wo sie unerwünscht sind. Denn mal ehrlich, wenn Leute etwas stört, dann gibt es immer auch ein paar, die den Schritt gehen und mit Gewalt das erreichen wollen, was sie anders nicht bekommen. Ich traue es manchen durchaus zu, dass sie dann die Zwerge klauen oder kaputt machen. Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass in solchen großen Mietshäusern den Bewohnern der oberen Etagen manchmal Müll vom Balkon „herunterfällt“. Ich weiß nicht, ob man es darauf ankommen lassen will.
Zudem hat der Vermieter auch andere Möglichkeiten. Er kann vielleicht die Zwerge nicht verbieten, aber es wird ihn sicherlich nerven, wenn sich die anderen Mieter rege beschweren. Vielleicht wird er dann irgendwie versuchen, den Garten wieder wegzunehmen, z.B. durch Mieterhöhungen oder eine Kündigung des Gartens usw. Letztendlich sitzt der am längeren Hebel und kann sich viele Gemeinheiten ausdenken, um Mieter dazu zu zwingen, dass sie nachgeben.
@ Zitronengras: Man kann doch nicht nachgeben, weil der Vermieter den "längeren Arm" hat. Der Garten gehört zur Wohnung und ist laut Mietvertrag nicht einzeln vermietet. Man kann ja auch den Balkon nicht kündigen, der an der Wohnung ist. Es ist ein Garten, der zur Wohnung gehört, wie die Balkone der Mitmieter über A und B.
Sicher kann es passieren, dass sie zerstört werden. Aber es geht ja nun erst einmal darum, ob A und B es verboten werden kann die Zwerge in den Garten zu stellen. Sie tun ja keinem was.
Der Unterschied zwischen dem Garten und einem Balkon ist aber, dass der Balkon nur durch die Wohnung zugänglich ist und es daher niemandem nützen würde, wenn der Balkon gekündigt wird. Aber der Garten befindet sich ja draußen und kann somit auch für andere zugänglich gemacht werden. D.h. es wäre theoretisch denkbar, dass der Vermieter droht, die Miete zu erhöhen, insofern kein Vertrag unterschrieben wird, der die Nutzung des Gartens nicht mehr beinhaltet.
Nein, Zitronengras. Der Garten ist nur durch die Wohnung zu erreichen. Er ist umzäunt und keiner kann von Außen in den Garten, wenn er nicht gerade über den Zaun klettert. Es ist also nicht möglich den Garten zu kündigen und eine Mieterhöhung ist auch nicht möglich, weil die Wohnung schon am Mietspiegel ranreicht und so schnell keine Mieterhöhung rechtens wäre.
Ein Zaun ist ja kein Hindernis, den kann der Vermieter auch abbauen oder ein Tor einsetzen usw. Ich denke zwar nicht, dass er das tun würde, aber man weiß ja nie. Es ist auf jeden Fall eine doch etwas besondere Situation mit so einem Garten. Denn das, was dort abgestellt wird, sehen ja alle; es ist nicht so als würde man sich die Zwerge in die Wohnung stelle, was keiner mitbekommt.
Und Gartenzwerge sind eben strittig, die finden viele nicht so toll. Vielleicht geben die anderen Bewohner Ruhe und dulden die Zwerge. Vielleicht fordern sie auch weiterhin, dass die Zwerge wegkommen und es gibt sicherlich viele Wege wie der Vermieter dann doch kreativ werden kann, um die Betroffenen zu einer Entfernung der Figuren zu nötigen.
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