"Wohnrecht auf Lebenszeit" in Einliegerwohnung

vom 12.05.2012, 12:06 Uhr

A und B wollen sich ein Haus kaufen. Das Haus, was ihnen gefällt und zusagt hat auch eine Einliegerwohnung. In dieser Wohnung wohnt eine ältere Frau die ca 80 Jahre alt ist. Sie sieht sehr fit aus und ihr hat das Haus wohl auch mal gehört, bevor sie es den Kindern überschrieben hat, die das Haus nun verkaufen wollen. Als die alte Dame, nennen wir sie mal C, ihren Kindern das Haus überschrieben hat, hat sie darauf bestanden, dass schriftlich festgesetzt wird, dass sie in der Einliegerwohnung ein "Wohnrecht auf Lebenszeit" hat. Sie ist davon ausgegangen, dass ihre Kinder sie auch in dem Haus pflegen, weil sie ja auch in dem Haus gewohnt haben.

Nun steht A und B vor dem Problem, dass sie sich nicht entscheiden können und auch nicht wissen, was aus C wird, wenn C mal nicht mehr so kann, wie sie gerne möchte. Bedeutet "Wohnrecht auf Lebenszeit", dass die Käufer des Hauses dann auch irgendwie schauen müssen, dass die alte Dame irgendwann gepflegt wird? Was ist, wenn die alte Dame sich nicht mehr selber helfen kann und sie aber noch das Wohnrecht da hat? Was müssen A und B beachten bei einem Hauskauf, wenn sie die Einliegerwohnung mit "Wohnrecht auf Lebenszeit" besetzt haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bei uns ist es eigentlich auch so, dass die Eltern ein "Wohnrecht auf Lebenszeit" haben, da sie uns ja ihr Haus überschrieben haben. Der Vertrag zwischen meinen Mann und mir auf der einen Seite und meinen Eltern auf der anderen Seite nennt man in Österreich Übergabevertrag. In unseren Übergabevertrag ist allerdings auch extra vermerkt, dass wir für die Pflege meiner Eltern aufkommen müssen.

Also in deinem Fall sollten sich A und B genau über diesen Vertrag informieren, soweit ich weiß muss man, sofern sich der Verkäufer nicht etwas anderes einfallen lässt, diese Bedingungen erfüllen. Meist schlägt sich so ein Wohnrecht aber auch auf den Kaufpreis nieder und das Haus wird dann dementsprechend billiger. Ob es einen nun stört, wenn eine fremde Person im Haus ist, muss ein jeder aber selber entscheiden.

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» Kruemmel » Beiträge: 1280 » Talkpoints: 62,51 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn dieses Wohnrecht sogar ein Niesbrauchrecht ist, welches im Grundbuch steht, so kann die Frau C sogar ausziehen und die Wohnung vermieten - solange sie eben lebt. Wenn A und B sich für das Haus interessieren, sollten sie mit der Besitzerin klar Regeln, dass auch erwartet wird, dass C auf das Wohnrecht verzichtet. Und das auch Klar Bestandteil des Vertrags auch beim Notar ist! Ansonsten kaufen A und B eben ein Haus, bei dem die Einliegerwohnung abgeschrieben sein sollte und zwar solange C lebt.

Ich persönlich würde sagen, dass ein Kauf in so einem Fall nicht in Frage kommen kann. Außer man einigt sich mit C, dass diese auf das Wohnrecht verzichtet, was aber der Verkäuferin Probleme mit dem Finanzamt bereiten kann. Denn der Verzicht wäre dann eine Schenkung, für die wieder Schenkungssteuern anfallen. Außer die Besitzerin zahlt C angemessen aus.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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