Im Krankenstand wirklich immer zu Hause sein?
Ich bin nun seit gut einer Woche im Krankenstand. Es handelt sich hierbei um meinen ersten Krankenstand, deshalb kenne ich mich damit eigentlich gar nicht aus. Mir wurde lediglich vom Arzt gesagt, dass ich zwischen 12 und 14 Uhr sowie zwischen 18 Uhr und 6 Uhr zu Hause sein muss. In der restlichen Zeit kann ich wohl aus dem Haus gehen, soll jedoch in näherer Umgebung bleiben und eben nicht allzu weit wegfahren. Dies fand ich zumindest mal recht interessant, da ich im Bekanntenkreis schon einmal gehört habe, dass diese gesagt haben, dass sie zwischen 6 und 12 Uhr hinaus dürfen und die restliche Zeit innerhalb der eigenen vier Wände verbringen müssen. Ist es also so, dass dies je nach Art der Krankheit beziehungsweise je nach Krankenkasse variiert oder wie läuft diese Sache ab?
Mein Problem ist es nun, dass ich mich zu Hause nahezu zu Tode langweile. Ich bin im Krankenstand da ich mir in den Finger geschnitten habe, also eigentlich nichts ernstes. Jedoch wurde ich Krank geschrieben, da ich einen Beruf habe, bei dem ich mit schmerzenden Finger nur sehr schlecht zurecht kommen würde.
Ist es in einem solchen Fall auch nötig permanent zu Hause zu sein, auch am Wochenende, wenn man über dieses eben Krank geschrieben ist? Gibt es hierbei keine Ausnahmen oder ähnliches? Wie wäre es, wenn man beispielsweise eine gebrochene Hand hat, dabei müsste man dann ja über Wochen zu Hause herum sitzen, obwohl man doch eigentlich recht fit ist und ziemlich viel andere Sachen beispielsweise mit Freunden unternehmen könnte. Habe auch schon mit dem Arzt geredet, da ich wirklich sehr viel lieber wieder gesund geschrieben wäre, jedoch will er dies nicht machen, da er meint, dass andernfalls Schmutz in die Wunde kommen könnte, was natürlich schlecht wäre.
Also so idiotische Aussagen mit Angabe der Uhrzeit habe ich noch nie gehört. Grundsätzlich soll man natürlich alles tun, um schnell wieder zu genesen und sich an die Weisungen des Arztes halten dabei. Demnach ist auch das Krankheitsbild die Basis dafür, was man tun darf und was nicht. Im Grunde solltest du deinen Finger schonen und vermeiden, dass du ihn irgendwo rein steckst, wo er sich entzünden kann und nicht unbedingt damit Heimwerken. Im Bett oder zu Hause bleiben musst du nur, wenn der Arzt das ausdrücklich anordnet beispielsweise. Eine andere Anordnung wäre u. U. auch mal frische Luft zu tanken und sich etwas zu bewegen. Ich habe seinerzeit mit meinem Tennisarm alles gemacht, ich war im Fußballstadium, im Kino, im Konzert - das hat keinen gestört. Hätte ich das aber mit einer Lungenentzündung gemacht, wäre das was anderes gewesen.
Du musst überhaupt nicht zu Hause bleiben, wenn du krankgeschrieben bist. Du darfst nur nichts tun, was deine Genesung hinauszögert. Du darfst spazierengehen, abends ausgehen (wenn es nur dein Finger ist), Freunde besuchen, Besucher einladen usw. Manchmal ist es für die Genesung ja sogar wichtig, dass du Spaziergänge machst. Es heißt ja "arbeitsunfähig", das heißt nicht, dass du andere Dinge nicht machen kannst. Fingerhakeln solltest du aber natürlich nicht.
Wenn man allerdings eine schwere Grippe hat und abends in ein schon lange geplantes Konzert gehen möchte, geht das natürlich nicht. Wer wegen Rückenschmerzen zu Hause bleibt und beim Anstreichen der Wohnung erwischt wird, hat auch Pech gehabt. Wer Hals- und Ohrenschmerzen hat, sollte sich nicht bei kühlem Wetter im Cabrio erwischen lassen.
User92 hat geschrieben:Mir wurde lediglich vom Arzt gesagt, dass ich zwischen 12 und 14 Uhr sowie zwischen 18 Uhr und 6 Uhr zu Hause sein muss.
Mit welcher Begründung wurde dir dies denn genannt? Ich würde auf jeden Fall nochmal nachfragen und vermute fast, dass du da irgendetwas falsch verstanden hast, es ein Missverständnis gab oder der Arzt dich veräppeln wollte. Die genannten Zeiten erinnern mich an eine Hausordnung, wobei selbst dabei die Nachtruhe später beginnt und sich diese Zeiten nur auf die Lautstärke beziehen.
Letztendlich ist es einem selbst überlassen, was man macht oder nicht, wenn man krank ist. So habe ich bisher zwar durchaus Empfehlungen von Ärzten bekommen, aber diese bezogen sich lediglich auf bestimmte Tätigkeiten. Verständlicherweise ist nicht jeder Arzt begeistert, wenn man sich über seine Hinweise hinwegsetzt, aber sofern ich mich von einem Arzt unverstanden fühle, würde ich eher einen Wechsel vollziehen und mir einen anderen Arzt suchen.
Der Krankenkasse dürfte es relativ egal sein, was du machst, bzw. nicht machst. Lediglich arbeiten gehen solltest du nicht. Als ich Schülerin war, gab es mal die Vermutung ich würde mich nur in der Schule krank melden und Arbeiten gehen, da ich nur ein Schulattest hatte und auch nicht gerade krank wirkte. Dabei ging es aber auch mehr darum, mir zu verdeutlichen, dass auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Schule als Krankschreibung gilt.
Da es auch möglich ist, sich im Ausland krank schreiben zu lassen (und sich während der Erkrankung nach Hause zu begeben und außerdem niemand gezwungen ist eine Wohnung, ein Bett und ähnliches vorzuweisen, um einer Versicherung beizutreten, kann es diesbezüglich gar keine einheitlichen Regelungen geben. Und sofern man nicht so erkrankt ist, dass eine Einweisung in die Klinik notwendig ist oder man so handlungsunfähig ist, dass man sich nicht selbst um seinen Haushalt kümmern kann und von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe gestellt bekommt, muss man sich ja sogar aus dem Haus bewegen. Aber diverse Quellen bestätigen (Anwalt), dass durchaus auch Urlaubsreisen mit Krankenschein möglich sind.
Und sofern man seine Genesung selbst hinauszögert, droht scheinbar auch "nur" Krankengeldverlust seitens der Krankenkasse bzw. außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Um in deinem Fall einer Genesung im Weg zu stehen, müsstest du schon mit der offenen Wunde im Wald buddeln gehen oder deine Wunde wissentlich mit Keimen in Verbindung bringen. Das wiederum wäre durchaus auch Zuhause möglich. Aber ob du nun morgens, mittags oder abends in Kino gehst, oder dafür gar ein anderes Bundesland aufsuchst, bleibt gänzlich dir überlassen.
Von solchen Uhrzeiten habe ich noch nie etwas gehört, kein Arzt hat mir bislang gesagt, zu welchen Uhrzeiten ich raus darf wenn ich krank bin. Im Grunde genommen ist das ja auch schwachsinnig.
Du darfst natürlich raus gehen, aber du solltest auch sehen, dass du nichts machst, was deine Genesung gefährdet. Und selbstverständlich sieht es komisch aus, wenn du beispielsweise am Abend aus gehst, irgendwo feierst und dich sehen dann Kollegen, die wissen dass du krank bist. Ich denke eher, dass man es so meint, wenn man sagt, dass man nicht so viel raus gehen sollte. Aber natürlich darfst du zu jeder Tages- und Nachtzeit raus gehen und dich draußen bewegen. Du kannst dich auch mit anderen Leuten treffen, was trinken gehen oder dergleichen. Sofern deine Aktivitäten nicht deine Genesung irgendwie beeinträchtigen, sollte es da keine Probleme geben.
Das finde ich ja einmal Interessant, wieso wurden mir diese Zeiten denn dann genannt? Jedoch ist es beim Arzt so abgelaufen, dass ich eben gefragt hab, zu welchen Zeiten ich zu Hause sein müsse und zu welchen ich das Haus verlassen darf. Gefragt habe ich eben, da ich sehr wenig Erfahrung mit diesen ganzen Sachen der Berufswelt habe und es sich hierbei nun um meinen ersten Krankenstand handelt.
So wie ich das nun hier aus den paar Beiträgen entnehmen konnte, ist es jedoch so ziemlich egal, was ich im Krankenstand so mache. Vermutlich ist es nur nicht wirklich angebracht, wenn ich bis spät in die Nacht bei einer Geburtstagsfeier wäre und dann stark alkoholisiert mitten in der Nacht nach Hause kommen würde? Das ist nehme ich mal eine Sache die man trotzdem nicht machen sollte?
Jedoch macht mich das ganze etwas stutzig, wieso nennt mir der Arzt diese Zeiten, welche ich im Startbeitrag erwähnt habe, wenn es im Endeffekt, wie ich aus euren Beiträgen entnehmen kann, egal ist, wann ich nun zu Hause bin und wann nicht. Wäre es eventuell möglich, dass diese Regelung in Österreich etwas strenger ist als in Deutschland? Ich komme nämlich aus Österreich und ich nehme mal an ihr, also diejenigen die mir nun auf meine Frage geantwortet haben, aus Deutschland?
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass man in Österreich wegen einer nicht ansteckenden Krankheit unter Hausarrest gesetzt werden kann, allerdings gibt es schon Unterschiede. Warum fragst du nicht einfach bei dem Arzt nach, der dir diese Information gegeben hat?
In Deutschland dürftest du dich mit einem verletzten Finger auch hemmungslos betrinken und morgens nach Hause wanken. Nur betrunken Fahrrad fahren, könnte Ärger geben- dies hat allerdings nichts mit der Krankschreibung zu tun. Natürlich sind Arbeitgeber unter Umständen nicht begeistert und wenn ich doppelt soviel Arbeiten muss, während ein Kollege wegen einer Kleinigkeit krank gemeldet ist und dann noch Feiern geht, würde ich mir auch irgendwann veräppelt vorkommen. Allerdings haben weder Kollegen noch der Arbeitgeber in Deutschland ein Recht darauf zu erfahren, warum man krank geschrieben ist. Lediglich einen Urlaub sollte man absprechen und wer zum Beispiel so dumm ist und auf Facebook öffentlich postet, dass er sich einen Krankenschein (so heißt bei uns die Krankmeldung, ist in Österreich glaube ich auch anders) holt, um in den Urlaub zu fahren, kann durchaus mit einem längeren Urlaub rechnen- dann allerdings ohne Gehalt.
In Österreich scheint es seitens der Krankenkasse Kontrollen zu geben, hier bin ich auf einen Artikel gestoßen, der mich doch sehr verwunderte. Also in Deutschland gibt es so etwas gar nicht und da in den ersten Wochen im Krankenstand Lohnfortzahlungsanspruch durch den Arbeitgeber besteht, interessiert es die Krankenkasse gar nicht. Und auch den Arbeitgeber geht es nichts an, ob ich rund um die Firma spazieren gehe, mit Freunden ins Kino oder daheim liege. Und in unsere Wohnungen müssen wir auch niemanden reinlassen. Bekommst du denn in Österreich sofort Geld von deiner Krankenkasse?
Ich bin mir dabei eben nicht sicher, wer beziehungsweise wie das Gehalt während des Krankenstrandes bezahlt wird. Jedoch glaube ich einmal gehört zu haben, dass der Arbeitgeber die ersten vier Tage im Krankenstand selbst normal weiter bezahlt. Nach diesen vier Tagen ist es so, dass 50% des Gehalts von Arbeitgeber und 50% von der Krankenkasse bezahlt werden. Nach dem 43. Tag ist es glaub so, dass der Arbeitgeber gar nichts mehr bezahlt, jedoch dem Arbeitnehmer 60% des letzten Gehaltes von der Krankenkasse bezahlt wird.
In weiterer Folge, bei Extremfällen ist es glaub ich jedoch so, dass das Gehalt soweit ich weiß noch niedriger wird. Habe dann auch noch einmal gehört, dass nach einem Jahr Krankenstand automatisch der Fall eintritt, dass der Erkrankte pensioniert wird und eine nur sehr geringe Pension ausbezahlt bekommt. Weshalb man sich angeblich eine zusätzliche Versicherung abschließen sollte.
Jedoch handelt es sich hierbei nur um Fakten die ich irgendwann einmal gehört habe, weiß nicht ob das nun tatsächlich auch den Tatsachen entspricht. Toll wäre es wenn hierzu eventuell ein Österreicher aus dem Forum etwas schreiben könnte, welcher sich mit diesen ganzen Sachen auskennt, da es anscheinend doch etwas größere Unterschiede bei der Handhabung im Krankenstand zwischen Österreich und Deutschland gibt.
In Deutschland haben wir einen Lohnweiterzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber, alles was darüber hinaus geht zahlt die Krankenkassen, bzw. die Berufsgenossenschaft. Allerdings bietet dir jede Krankenkasse bei uns an die Ausfallzahlung abzusichern, dafür wird einen monatliche Prämie in Höhe eines zu Bestimmenden Prozentsatzes des Gehalts zusätzlich zu den normalen Sozialabgaben fällig.
Dementsprechend bin ich auch meist sehr darauf bedacht meine Angestellten nicht nur gut versichert zu sehen, sondern auch entsprechend günstig. Denn im Gegensatz zum heute fälligen Prozentsatz für die Krankenversicherung, gibt es eine riesige Spanne für derartige Gebühren.
Ich kann mir nur vorstellen das dein Arzt dich verschaukeln wollte mit den Uhrzeiten, wohl weil er wegen deiner Frage doch überrascht war. Ich habe noch nie gehört das man nur zu bestimmten Uhrzeiten das Haus verlassen darf, das ist doch völliger Blödsinn. Was sollten denn die "Ausgehzeiten" für einen Zweck haben?
Wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat bedeutet es ja nur, das man nicht arbeiten kann. Wenn man nicht gerade bettlägrig krank geschrieben ist, darf man natürlich raus. Man darf alles machen was die Genesung nicht gefährdet.
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