Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung im Fall von Friedrich
Jetzt habe ich erfahren, dass der "Stalker" von Ariane Friedrich das Vergnügen hatte, eine Hausdurchsuchung über sich ergehen zu lassen. Aber irgendwie geht dieser Fall ein wenig unter und es scheint sich niemand die Frage zu stellen, was hier passiert ist und wie weit machne manches "Verbrechen" verfolgen lassen. Was die Verhältnismäßigkeit angeht, scheint in dem Fall die Polizei und Staatsanwaltschaft jedenfalls massiv über das Ziel hinaus geschossen zu sein. Und das Verhalten von Ariane Friedrich selbst wird auch in den klassischen Medien kaum kritisiert.
Vielleicht kurz zur Erinnerung: die Leichtathletin und deutsche Medaillenhoffnung Ariane Friedrich hat vor kurzem offenbar von einem Fan eine Mail mit anstößigem Inhalt bekommen. Hierbei hat der mutmaßliche Mann angeblich sein entblößtes Geschlechtsteil als Bild an die Sportlerin geschickt. Die wieder hat sich dann "gewehrt", indem sie den mutmaßlichen Stalker über ihren Facebook Account (bzw. über ihre Fanseite) mit Klarnamen und Adresse (bzw. Stadtname) geoutet hat. Angeblich in Notwehr, weil sie schon einmal einen Stalker hatte. Dass die Frau damit deutlich über das zulässige geht, hätte ihr bewusst sein müssen. Schließlich ist sie im zivilen Leben Polizeibeamtin. Aber den "normalen Weg" - also eine Anzeige bei der Polizei wg. sexueller Belästigung - hat sie nicht gewählt.
Jetzt ist das Problem aber jenes, dass der Name der Stadt als auch der Name des vermuteten Täters mehrfach existiert. Was das für die Namensvettern bedeutet, kann sich jeder mal ausmalen. Dann aber der eigentliche Skandal: nachdem die Polizei den mutmaßlich wahren Täter ermittelt hat, gab es da eine Hausdurchsuchung. Aber auf Nachfrage, was denn wirklich auf dem Bild zu sehen war (angeblich nur ein rasierter Pudel), konnte die Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben. So bleibt Schleierhaft, welche Vorwürfe im Raum standen, die die Staatsanwaltschaft dazu bewogen haben, hier tatsächlich die Privatsphäre einer Person zu missachten und eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Das sollte eigentlich in keinem Verhältnis zur Tat stehen, zumal dem angeblichen Stalker keine anderen Delikte vorgeworfen wurden. Und wäre diese Mail der einzige Kontaktversuch zu Ariane Friedrich, wäre es noch nicht mal ein Fall von Stalking.
Ist hier die Popularität der Sportlerin oder aber die Tatsache, dass sie selbst Polizeibeamtin ist, in die Entscheidung eingeflossen, gegen den Täter mit dem Maximum an staatlicher Gewalt vorzugehen? Rechtfertigt so eine Aktion wirklich eine Hausdurchsuchung? Ich persönlich bin tatsächlich entsetzt, wenn eine solche Mail dazu reicht, entsprechend vorzugehen. Ob die Staatsanwaltschaft auch prüft, ob gegen Ariane Friedrich ermittelt werden soll (schließlich hat sie hier eine Person öffentlich einer Straftat beschuldigt), ist noch nicht mal bekannt.
Kann es nicht vielleicht sein, dass man endlich einmal richtig gegen einen vermeintlichen Stalker ermittelt? Denn bisher war es doch immer so, dass das Opfer wirklich erst massiv von einem Stalker bedrängt werden musste, bevor man etwas unternahm. In Verbindung mit einer recht prominenten Person hat solch ein Vorgehen noch mal eine andere Bedeutung, als wenn es nur Lieschen Müller von nebenan gewesen wäre.
Daher halte ich das vorgehen der Staatsanwaltschaft für gar nicht mal so schlecht, da es andere Menschen vielleicht vorher schon abschrecken könnte. Denn sie müssen ja nun auch mit entsprechend schneller und vor allem massiver Handlungsweise rechnen. Das nun das Opfer selbst Fehler gemacht hat, ist ja ein anderer Fall und kann vom vermeintlichen Täter mit einer entsprechenden Anzeige bedacht werden.
Ich halte es für richtig. Und man weiß auch nicht, ob die Hausdurchsuchung nur mit dem Fall zu tun hat. Vielleicht ist er auch wegen anderen Dingen schon aufgefallen oder auch vielleicht mit den gleichen Sachen bei anderen Personen. Da man das nicht weiß, kann auch nicht beurteilt werden, ob es in diesem Fall richtig ist. Eine Hausdurchsuchung passiert nicht einfach nur, weil jemand ein Bild geschickt hat. Da muss schon mehr vorgefallen sein als nur das!
@Punktedieb: Und genau das, was du schreibst, sehe ich als Problem. Hier wird mit aller Härte gegen einen "vermeintlichen Stalker" vorgegangen! Es gibt also gar keine weiteren Verdachtsmomente. Und auf Nachfrage ist es wohl so, dass die Staatsanwaltschaft das "Beweismaterial" gar nicht gesichtet hat. Hier ist nur ein Kopfschütteln die einzige mir bleibende Reaktion. Neben dem Verlust an Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Außerdem hat ja noch nicht mal das Opfer auf Nachfrage bestätigt, dass der Täter mehrfach in Erscheinung getreten ist. Und nebenbei sei auch angemerkt, dass natürlich erst was passieren muss, bevor gegen Menschen vorgegangen wird. Das macht das Wesen des Rechtsstaats aus. Allein das was passieren könnte oder ein unbestätigter Verdacht vorliegt kann doch nicht als Rechtfertigung für Aktionen gegen Menschen dienen. Was den "Fehler" des Opfers angeht: war da nicht auch so ein Fehler nach dem Mädchenmord in Emden, als zum Lynchen eines - wie sich später herausgestellt hat - Unschuldigen aufgerufen wurde?
@davinca: Aber es kann doch nicht sein, dass es zu Hausdurchsuchungen wegen sexueller Belästigung kommt. Ich will diesen Straftatbestand nicht verharmlosen, aber die Beweissicherung vor Ort kann im Bezug auf den dokumentierten Vorwurf keine neuen Erkenntnisse bringen. Hier hat ein "Erwachsener" Mensch eine Mail an einen ihm unbekannten anderen Erwachsenen Menschen geschickt und in der Mail angekündigt, dass das angehängte Bild sein Geschlechtsteil zeigt. Ehrlich gesagt ist das im besten Fall Spam, von dem ich auch täglich zig Mails bekomme - aber nicht lese. Dramatisch ist aber, wenn das angehängte Bild nun wirklich nur einen rasierten Pudel (also einen Hund ohne Fell) zeigt. Denn dann wäre der Vorwurf nur der, dass einer an den Facebook Account einer dritten Person geschrieben hat, sein Geschlechtsteil fotografiert zu haben. Mehr war dann wohl nicht. Dafür jetzt eine Hausdurchsuchung?
Betrachten wir den Fall doch einmal von außerhalb, und lösen uns ein wenig von bekannten Namen, und Begebenheiten. Reden wir von einer Frau, des öffentlichen Lebens, hier Frau genannt, und einem Fan, ab jetzt einmal Stalker genannt. Gleiche Vorgeschichte.
Die Frau, die bereits einmal mit einem Stalker zu tun hatte, reagierte angeblich in Notwehr mit der Veröffentlichung von Name und Adresse des Stalkers. Hiermit zieht sie aber auch andere Menschen in Mitleidenschaft, die den gleichen Namen tragen. Es ist nicht anzunehmen das Außenstehende, die jemanden namentlich kennen, auch immer wissen wo dieser wohnt, und wie die korrekte Adresse lautet. Was im Kopf bleibt ist der Name. damit gibt es durch die angebliche Notwehr schon einmal neue Opfer.
Diese neuen Opfer haben ein recht auf ein Schmerzensgeld wegen Rufschädigung. Der eigentliche Stalker bleibt hiervon natürlich ausgeschlossen. Der Stalker jedoch, der sein entblößtes Geschlechtsteil per E-Mail verschickt hat, wird sich sicherlich lächerlich gemacht haben. Dennoch handelt es sich hier um eine sexuelle Belästigung. Ob diese unbedingt eine schwere Straftat darstellt bleibt offen, denn es ist nicht abschließend geklärt ob es sich um einen Wiederholungstäter, oder eine Einzeltat handelt. Hier könnte man auch sagen das der Stalker evtl. einfach über das Ziel hinausgeschossen ist.
Mildernd kommt bei der Frau hinzu das sie bereits einmal Probleme mit einem Stalker gehabt hat. Klar ist das unser Rechtssystem kaum gegen Stalker vorgehen kann, da sie meist keine Handhabe haben, solange keine klare Straftat besteht, oder zumindest ein begründeter Verdacht auf die Gefahr einer Straftat. Wenn Herr A in seine Arbeitskollegin verliebt ist, und bei ihr jeden Moment nutzt, um sie anschauen zu können, dann ist das auch kein Stalking, und noch lange keine Straftat, auch wenn ihr das vielleicht unangenehm sein mag.
Erschwerend kommt hier hinzu das die Frau Hauptberuflich als Polizeibeamte arbeitet. Sie ist also im Dienst der deutschen Justiz, und muss sich über die Folgen ihrer Tat im klaren sein.
Diese Öffentlichkeitswirksame Tat ist natürlich ein an den Pranger stellen, dennoch hat der Stalker ihr die Mail freiwillig geschrieben, und auch seine Bilder freiwillig angehängt, er musste also mit Konsequenzen rechnen. Was nun hinter den Kulissen gelaufen ist bleibt fraglich, dennoch bin ich der Meinung das eine Hausdurchsuchung, ohne eine klare Begründung ein Akt der Willkür gegen diese Person ist. Hier wird ein Täter zu einem Opfer gemacht. Soweit ich diesen Fall mitbekommen habe ist die belästigende E-Mail der bisher einzige Vorwurf. Das rechtfertigt in keinem Fall eine Hausdurchsuchung, es sei denn Art und Inhalt der E-Mail lassen auf eine klare Bedrohung schließen. Formulierungen wie "... oder ich spreng dich weg...", wären hier von Nöten, so das ein Verdacht auf weitere Straftaten, oder gefährliche Situationen bestehen könnte.
Anderweitig bin ich der Meinung das der Stalker kein handhabe gegen die Frau hat. Sie hat lediglich sein Verhalten beschrieben, das nachweisbar ist, und hat dies öffentlich gemacht, seinen Namen und seine Adresse genannt. Das ist mittlerweile bei Facebook keinerlei Seltenheit mehr, sondern eher Gang und Gebe. Ich denke an dieser Aktion kann er nichts ändern, und dafür kann die Frau auch nicht belangt werden. Das es hier nicht die Feine englische Art ist, wie sie vorgegangen ist, ist logisch, Strafbar ist das aber in meinen Augen nicht, eher ein Armutszeugnis, aus Angst vielleicht.
In diesem Falle wird das vermeintliche Opfer wohl mit mehr Konsequenzen rechnen müssen als der Stalker, da sie mit ihrer unüberlegten Aktion auch in das Privatleben anderer eingegriffen hat. Hier drohen Schmerzensgeldklagen. Ob das Foto veröffentlicht worden ist weiß ich nicht, wenn aber ja, dann wäre der Stalker nicht einmal dumm wenn er eine Urheberrechtsklage einreichen würde.
Hier denke ich das mehr Wirbel um so eine Kleinigkeit gemacht wird, als nötig gewesen wäre. Wir erhalten täglich hunderte Spam E-Mails, und mindestens die Hälfte davon ist pornografischer Natur, diese werden einfach gelöscht, und nicht weiter beachtet. Uns wird diese Werbung ebenfalls unaufgefordert zugesandt, deshalb wandert auch keiner in den Bau. Wer hier letztlich der Leidtragende sein wird bleibt zu klären, eine Hausdurchsuchung, ohne einen triftigen Grund jedenfalls halte ich für unsinnig. Andere Täter würde das auch nicht abschrecken, weil Stalking im Prinzip kein verbrechen ist, sondern eine Krankheit. Derjenige ist krankhaft von einer anderen Person besessen, da halten ihn auch keine Hausdurchsuchungen auf.
Ich denke es ist für die normale Bevölkerung fast nicht Möglich zu sagen, inwiefern die Durchsuchung gerechtfertigt war und in wieweit nicht. Was genau alles Vorgefallen ist, weiß man schließlich auch nicht immer. Und ich bin auch durchaus der Meinung, dass man nicht erst Monate verfolgt werden muss, damit es stalking ist. Stalking ist eine Gefährliche Sache, und macht gerade berühmten Leuten Angst. Ich weiß nicht ob es wirklich nur dieses Foto gab und was auf dem Foto wirklich drauf war. Wer das Foto nicht gesehen hat, kann dies nicht beurteilen. Ich muss aber auch sagen, dass ich erwarten würde, dass die Polizei etwas macht, wen mir jemand anzügliche Fotos schickt.
Das die Veröffentlichung nicht okay ist, steht außer Frage, und sollte einer der eben diesen Namen hat wünschen das sie angezeigt wird, kann er dies Problemlos machen. Nur wo kein Kläger da kein Richter. Sie wurde durchaus in den Medien Kritisiert aber meinst du sie soll jetzt an den Pranger nur weil sie bekannt ist? Auf der einen Seite meinst du das ihre Bekanntheit unrechtmäßig zu einem Übereifer in den Ermittlungen geführt hat, anderer Seite möchtest du aber das sie öffentlich kritisiert wird, was nicht passieren würde wen sie die Mutti von nebenan wäre. Irgendwo musst du dich dann schon entscheiden, ob deiner Meinung nach die Bekanntheit Einfluss haben darf oder nicht. Aber einmal so und einmal so ist nicht okay. Natürlich hätte sie die Konsequenzen ihrer Bekanntgabe kennen müssen, und ich denke sie tut es auch. Aber wie gesagt solange sie niemand der Geschädigten Anzeigt kann auch die Staatsanwaltschaft dort nicht viel machen.
Ich denke es ist einfach ein schweres Thema, dass vielen sehr nahe geht. Und auch die Polizei ist immer hin und her gerissen. Machen sie nichts und es passiert dann etwas, heißt es warum sie nichts getan haben. Wenn sie allerdings etwas Unternehmen heißt es das es über Eifer ist. Ich denke es ist eine Schwierige Situation und ich finde wir können nicht beurteilen ob eine Durchsuchung gerechtfertigt ist.
Übrigens finde ich, dass eine Mail mit dem nackten Genital eines Mannes nicht mit normalen Spam Bildern wie der Werbung für eine Penispumpe zu vergleichen ist. Allerdings finde ich auch, dass ihre Veröffentlichung zu weit ging. Zumal sie ihn nicht einmal Angezeigt hat. Ich finde erst sollte man die öffentlichen Wege gehen, und eine solche Veröffentlichung sollt erst als absolute Notlösung erfolgen. Solange man nicht einmal Versucht hat das Problem mit der Polizei zu lösen, finde ich nicht dass man so etwas Bekannt geben darf. Zumal ja auch keiner wirklich weiß, ob die Person dahinter steckt, die der jenige Behauptet zu sein. Also ihr Verhalten war definitiv falsch.
@derpunkt: Das Vertrauen in dieses Rechtssystem habe ich persönlich schon lange verloren. Die Gründe dafür sind aber Off-Topic. Wobei man hier sicherlich der Meinung sein kann, dass man Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Aber ich denke auch, dass man sich nicht wirklich darüber im klaren ist, wie es ist, wenn man von einer Person ständig belästigt wird.
Das nun das Opfer keine Aussagen in der Öffentlichkeit macht, sollte dich nicht weiter wundern. Es ist schließlich ein laufendes Verfahren und damit hat man dazu zu schweigen.
Allerdings stimmt deine Aussage nicht so ganz, das man bei unbestätigten Verdachtsmomenten nicht handeln darf. Wenn dem so wäre, dann bräuchten wir auch keine Überwachung im Internet, wie sie ja die Regierung immer gern durchsetzen will. Denn auch da reichen Verdachtsmomente aus, damit gegen eine Person gehandelt werden kann. Und man wird dort kaum vorher anrufen und nachfragen ob Fakt X oder Y denn wirklich so ist. Erst wenn man kontrolliert hat, wird man wissen, ob sich ein Verdacht bestätigt hat oder eben nicht.
Vielleicht bin ich in meinen Ausführungen hier missverstanden worden. Es geht mir nicht um "Täterschutz". Ich will auch den Tatvorwurf "Stalking" nicht bagatellisieren! Auch ich sehe dies als Problem und natürlich muss die Staatsgewalt auch solchen Vorwürfen nachgehen. Das alles steht auch für mich außer Frage.
Hier will ich aber darauf hinweisen, dass eine Anzeige bei der Polizei in solchen Fällen doch niemals zu einer Hausdurchsuchung führen sollte (es gab doch keine Bedrohungen und es war auch keine Gefahr in Verzug, denn sonst hätte man den Täter festgenommen). Auch bzgl. der "Beweissicherung" ist es doch lächerlich, weil doch das Posting auf der Seite des Opfers gesichert ist und man hier alles hat, was für eine Verurteilung von Nöten gewesen wäre.
Jetzt aber stellt sich nach und nach raus, dass noch nicht mal ein Bild von einem nackten männlichen Geschlechtsteil verschickt wurde und dies lediglich in der Mail angekündigt wurde. Was soll dann als Tatvorwurf übrig bleiben? Und hier setzt ein Staatsanwalt dann tatsächlich auf eine Hausdurchsuchung und er findet einen Richter, der dem Zustimmt? Dann stimmt hier doch etwas nicht. Der Regelweg wäre gewesen, nach der Anzeige dem Beschuldigten zum Sachverhalt zu befragen und anschließend die Sache an ein Gericht zu übergeben.
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