Was ist ein sogenannter Vermittlungsschein?
Ich habe gerade das Fernsehen angemacht und auf Vox ist die Sendung "Verklag mich doch". Dort ist wohl ein Arbeitsloser, der einen Vermittlungsschein von der Arge haben will. Ich habe nicht alles mitbekommen, aber da ich noch nie in der Lage war und auch mein Mann sich immer selber Arbeit gesucht hat, weiß ich nicht, was es mit dem Vermittlungsschein auf sich hat. Wozu bekommt man so einen Vermittlungsschein und was macht man, wenn man ihn hat? Welche Voraussetzung braucht man um einen Vermittlungsschein zu bekommen?
Einen Vermittlungsschein benötigt man, wenn man als Arbeitssuchender zu einer privaten Job-Vermittlung gehen soll, damit diese dann nach einem passenden Job für den Arbeitssuchenden sucht.
Wenn die Job-Vermittlung erfolgreich ist und der Arbeitssuchende sechs Wochen bei einer Firma angestellt ist, bekommt die Job-Vermittlung die erste Rate von 1.000 € ausgezahlt, ist der Arbeitsvertrag nach sechs Monaten immer noch aktuell, kommen weitere 1.000 € dazu. Anspruch hat man da wohl nach einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit, aber da ich noch nie in dieser Lage war, kenne ich die Bedingungen nicht genau.
Ich kenne diese Vermittlungsgutschein, habe ihn selber aber noch nicht bekommen. Den Vermittlungsgutschein kann jeder Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dann man mindestens 3 Monate als arbeitslos gemeldet ist. Erst dann ermöglicht das Amt diesen Gutschein.
Mit dem Vermittlungsgutschein, hat man dann die Möglichkeit, sich einen privaten Arbeitsvermittler zu suchen, der sich darum kümmert, dass man eine Anstellung findet. Auch wenn ich nun seit fast einem Jahr arbeitslos bin, wurde mir ein solches Angebot von der Agentur für Arbeit noch nicht gemacht. Aber ich weiß, dass es diesen Gutschein gibt. Wenn ich ihn aber nun beantragen würde, dann bin ich mir sicher, dass ich ihn auch erhalten werde. Trotzdem suche ich lieber selber nach geeigneten Stellen, da die privaten Arbeitsvermittler meistens auch die gleichen Stellenangebote haben, oder die von Zeitarbeitsfirmen.
Ich denke mal, dass mit Vermittlungsschein der von senny beschriebene Vermittlungsgutschein gemeint ist. Wie ebenfalls bereits geschrieben wurde, bekommen private Arbeitsvermittlungen damit bis zu 2000€ für die Vermittlung von Arbeitslosen. Dafür müssen die Vermittler entsprechend geprüft sein und gewisse Auflagen erfüllen.
Leider scheint es in diesem Bereich immer mehr schwarze Schafe zu geben, die sich deutschlandweit durch die Bewerberangebote telefonieren. Solche Anrufe beginnen mit der Nennung des Anrufsgrundes und gehen quasi direkt in die Frage über, ob man aktuell noch arbeitslos ist. Bei Bejahung ist oft die Freude darüber hörbar, denn schließlich winken hohe Provisionen. Auch die Stellenanzeigen sind teilweise überfüllt mit "Angeboten" privater Arbeitsvermittler, die einen Vermittlungsgutschein voraussetzen, bzw. alternativ müsste man die Vermittlungskosten selbst tragen. Da es sich hauptsächlich um Jobs im Niedriglohnsektor handelt, macht dies natürlich gar keinen Sinn.
Soweit ich von der Agentur für Arbeit weiß, benötigt man keine Nachweise um als Arbeitsvermittler aufzutreten. Denn man wird ja nur bei Erfolg vergütet. Richtig ist allerdings, dass man eben auf zwei Raten bezahlt wird. Aber eben auch erst, wenn man jemand erfolgreich in Arbeit gebracht hat. Allerdings ist es eben auch nicht so einfach, weil man als Vermittler nicht nur die Arbeit suchenden zu Firma X schickt, weil man weiß, dass diese eine offene Stelle hat.
Man muss sich schon mit dem potentiellen Kunden auseinandersetzen, bei den Bewerbungsunterlagen helfen und sollte auch einen entsprechenden Pool an Kontakten haben. Ziel ist es ja dabei für den Vermittler, dass er nur Leute vermitteln, wo die Firmen dann offene Stellen gleich bei ihm melden, damit er aus seinen Kunden sofort die entsprechenden Bewerber raus suchen kann.
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