Auto wurde beschädigt, wer übernimmt die Kosten?
Herr A ist spät Abends erst wieder nach Hause gekommen und war deswegen schon sehr müde, deswegen hat er dieses mal sein Auto vor seinem Haus geparkt, anstatt in der Garage wie sonst auch immer. Morgens früh als er zur Arbeit will kriegt er fast ein Schock, der Stern der auf seinem Mercedes war, wurde herausgerissen. Das war für ihn schon schlimm genug, da bemerkte er das die Diebe beim Diebstahl auch den Lack beschädigt haben.
Nun wäre meine Frage, wer kommt für die Kosten auf? Wird seine Versicherung dafür aufkommen, oder wird er die Kosten selber tragen müssen, da er das Auto diesmal nicht in der Garage geparkt hat, wo es sicherer wäre.
Da wird Herr A wohl schlechte Chancen haben. Denn gibt man bei seiner Kfz-Versicherung an, dass man ein Garagenfahrzeug hat, so muss das Auto auch über Nacht in der Garage stehen. Sonst würde das ja jeder machen, einfach zu sagen, dass man eine Garage besitzt, nur um im Versicherungsbeitrag zu sinken.
Nun könnte man natürlich sagen, dass Herr A tagsüber draußen geparkt hat, und der Stern wurde ihm am Tage abgerissen. So weit ich weiß, besteht tagsüber keine Pflicht, sein Auto in der Garage abzustellen, wenn man dies bei der Versicherung angegeben hat.
Zunächst ist die gute Nachricht die, dass die Versicherungen sich nicht darauf herausreden können (auch wenn sie es versuchen werden), dass der Schaden nicht abgedeckt ist, weil angegeben war, dass der Wagen die Nacht über in einer abgeschlossenen Garage untergestellt wird. Denn solche Ausnahmen wie hier geschildert heben den Versicherungsschutz nicht auf, wenn irgendwie nachweisbar oder plausibel belegbar ist, dass sonst/üblicherweise der Wagen tatsächlich in der Garage steht. Blöd wäre also nur der Fall, dass gar keine Garage vorhanden wäre oder diese Garage seit Monaten an eine dritte Person vermietet wurde.
Dann unterstelle ich mal, dass der Wagen auch über eine (Teil)Kaskoversicherung versichert ist. In dem Fall müsste meines Wissens die Versicherung für den Schaden aufkommen! Denn hier handelt es sich um einen Diebstahl. Bei reinem Vandalismus wäre ich mich was das Bezahlen des Schadens angeht nicht wirklich sicher. Aber wenn tatsächlich was geklaut wurde (hier der Stern), dann zahlt die Versicherung. Eben auch die Schäden die beim Diebstahl entstanden sind und natürlich nicht nur den Stern selbst. Das wäre in dem Fall der zugehörige Lackschaden.
Ich schließe mich dem Punkt mal an. Ich habe in der Vergangenheit ab und an einmal meine Versicherungsgesellschaft kontaktiert, weil ich auch meinen Wagen draußen parken musste. Das hatte einmal was mit Straßenbauarbeiten zu tun, wo man morgens nie wusste, ob man abends in den Garagenhof konnte oder zumindest nicht ab wann. Ein anderes Mal war nach einem Sturm die Straße überschwemmt, da wollte ich nicht durchfahren, weil man nicht sehen konnte, was da eventuell alles unter Wasser herum lag. Dann konnte ich einen Winter meinen Garagenhof nicht befahren, weil wir nicht mehr wussten, wohin mit dem Schnee.
Meine Versicherungsgesellschaft hat dann eigentlich jedes Mal sehr entspannt reagiert, wenn ich eine Info gemailt habe. O-Ton war meist "so eng sehen wir das nicht". Daher denke ich, dass du eine gute Chance hast, dass deine Versicherungsgesellschaft sich kulant zeigt. Vielleicht wird das auch ein wenig davon abhängig sein, wie oft du sie schon beansprucht hast. Einen Versuch ist es denke ich aber wert.
Der Wagen wurde ja aus Faulheit nicht in die Garage gestellt. Und Diebstahl ist leider nur versichert, wenn dabei das Auto auch aufgebrochen wurde. Wurde erst neulich bei diversen Dokumentationen erklärt, wo Benzin per Bohrung am Tank gestohlen wurde. Dafür musste auch kein Fahrzeug aufgebrochen werden und die Versicherungen zahlen dabei nicht, obwohl dabei eben ein Diebstahl vorliegt.
Wenn man eine Garage hat und aus den beschriebenen Gründen, wie Baumaßnahmen diese nicht nutzen kann, dann bleibt keine andere Wahl, als das Auto am Straßenrand zu parken. Das war aber hier nicht der Fall und A wird auf den Kosten komplett sitzen bleiben.
Punktedieb hat geschrieben:Und Diebstahl ist leider nur versichert, wenn dabei das Auto auch aufgebrochen wurde.
Das ist so nicht richtig, zumal beim Diebstahl des hier erwähnten Sterns aber auch beispielsweise beim Klauen von Außenspiegeln, Antennen oder den Reifen ein Auto schlicht nicht aufgebrochen werden muss. Dennoch sind diese Teile nicht von der Versicherung ausgeschlossen. Hier aber geht es dann nicht nur um den Ersatz des gestohlenen Guts, sondern auch um die Behebung des Schadens der bei dem Entwenden angerichtet wurde.
Auch wenn die Garage nicht genutzt wurde, obgleich keine zwingenden Gründe vorlagen, bedeutet dies definitiv nicht, dass die Versicherung hier fein raus wäre. Hier gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die genau dies klar stellen. Und dennoch (daher gibt es wohl die vielen Urteile) argumentieren praktisch alle Versicherungen genau damit. Wobei aber einfach die Tatsache reicht, dass das Fahrzeug "überwiegend" in der vorgesehenen und nachweislich verfügbaren Garage untergebracht wird. Dass ein Auto in den Sommermonaten wenn keine Unwetter angekündigt wurden und das Fahrzeug am Tag drauf genutzt werden sollte die Nacht draußen gelassen wird, entspricht einer Lebenswirklichkeit, die auch über Versicherungsverträge und Klauseln nicht dazu führen kann, dass der Kunde auf Schäden zwingend sitzen bleiben muss.
Anders wenn tatsächlich die Garage nicht verfügbar ist, weil sie anderweitig vermietet ist oder aber mit Gerümpel voll gestellt wurde. Auch ist es schwierig seine Ansprüche durchzusetzen, wenn die Versicherung Nachbarn als Zeugen präsentieren kann, die auch vor Gericht bestätigen, dass das Auto eben praktisch immer draußen steht. Auch solche Fälle gibt es. Ist im hier konstruierten Fall aber wohl nicht zu befürchten.
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