Gewinnspielteilnahme/Gewinnausschüttung ab 14 Jahren?

vom 08.05.2012, 22:09 Uhr

Ich weiß gar nicht mehr genau, wo ich dies gesehen habe, doch es muss gestern Abend irgendwo im Fernsehen gewesen sein. Dort wurde in der Werbung im Nachtprogramm eines der typischen Quiz's gespielt und hier gab es irgendeine Frage zu beantworten, die wie so meist so einfach war, dass sie ein Hund hätte beantworten können. Unter der Quiz-Frage stand die Telefonnummer, unter der man sich für das Gewinnspiel registrieren konnte und hier drunter standen eben die Bedingungen um am Gewinnspiel teil zu nehmen.

Dort stand unter anderem, dass sowohl die Gewinnspielteilnahme als auch die Gewinnausschüttung nur für Menschen ab 14 Jahren erlaubt sei. Dies verwundert mich doch ein bisschen, zumal ich es eben nur so kenne, dass man an solchen Gewinnspielen erst teilnehmen darf, wenn man volljährig ist. Auf dem Quiz-Sender "9Live" zum Beispiel, wurde man als minderjähriger immer gleich aus der Leitung geworfen, wenn man dort anrief - So kann ich mich zum Beispiel nur daran erinnern.

Hat sich hier in den letzten Jahren von der Gesetzeslage her irgendetwas verändert, oder war dieses Quiz einfach eine Ausnahme? Ich glaube hierbei handelte es sich auch nicht um einen Bargeld-Gewinn - Gibt es hier Unterschiede zwischen Sachpreisen und Bargeld-Gewinnen? Glücksspiel ist auf jeden Fall erst erlaubt, wenn man volljährig ist, ist ein solches Quiz nicht auch in der Rubrik "Glücksspiel" einzuordnen?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Neu ist das nicht. Dieser Thread hier Geldgewinnspiele schon ab 14 ist von 2010 und da war es auch schon so, dass es Gewinnspiele ab 14 im Fernsehen gab, die auch eine hohe Geldsumme auszahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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