Dauerparker auf öffentlichem Stellplatz

vom 07.05.2012, 15:02 Uhr

Hier Langparker auf Supermarktparkplatz - in Ordnung? wird gerade darüber diskutiert, ob es in Ordnung ist, wenn man länger auf beschilderten Parkplätzen zum Beispiel eines Supermarktes parken bleibt. Dabei musste ich gerade unwillkürlich an eine Situation denken, die sich zur Zeit bzw. eigentlich schon seit über einem Jahr auf einem öffentlichen Stellplatz der Stadt zuträgt.

Der Stellplatz, um den es geht, liegt in einem Wohngebiet auf einer Wendeplatte. Auf der Wendeplatte befinden sich genau zwei Parkplätze, die anderen öffentlichen Parkplätze liegen etwa 20m weiter vorne in der Straße am Straßenrand. Da sich diese zwei öffentlichen Stellplätze direkt auf der Wendeplatte befinden, an die sich die Wohnhäuser anschließen, sind diese meistens auch sehr gut und eigentlich immer belegt. Meistens steht auch noch ein anderes Auto parkwidrigerweise dahinter, aber das ist eine andere Parksituation und ein anderer Fall, der schon oft zu Strafzetteln geführt hat.

Nun ist es so, dass bereits vor über einem Jahr sich ein Auto auf einen dieser zwei Stellplätze gestellt hat und seitdem auch nicht wieder fortbewegt wurde. Der Besitzer sieht offensichtlich keinen Grund das Auto irgendwo anders hin zu bewegen, da es sich wohl um das Auto handelt, das er seiner Verflossenen zur Verfügung gestellt hat. Seitdem sie aber nicht mehr da ist, steht das Auto auch schon still und er hat dafür keine Verwendung, da er selber ein sehr viel teureres Auto fährt.

Inzwischen wäre die Jahresinspektion mit TÜV auch fällig gewesen. Das hatte nun zur Folge, dass der Fahrer einen Strafzettel zunächst über 15Euro erhalten hat. Diesen hat er aber entfernt und das Auto ist trotzdem stehen geblieben. Seitdem hat er noch einmal einen Strafzettel mit 25Euro bekommen, aber auch dieser wurde nur entfernt, aber das Auto wurde nicht weg bewegt. Es sei dem Besitzer wohl zu teuer, das Auto zum TÜV zu geben, auch wenn er jetzt gerade Strafzettel am laufenden Band bekommt, wurde mir gesagt.

Diese Argumentation verstehe ich zwar nicht ganz, da die Strafzettel in Zukunft sicherlich nicht ausbleiben und sich bestimmt auch mit der Zeit erhöhen, aber wenn der Besitzer das Auto nicht wegfahren möchte und endlich wieder den Stellplatz freigibt, dann kann man vermutlich nichts dagegen machen. Und genau das wäre meine Frage gewesen: Kann man wirklich nichts gegen diesen Dauerparker machen als abzuwarten bis die Zulassung erloschen ist? Oder hat man vorher schon irgendeine Möglichkeit ihn wegen Dauerparkens von diesem öffentlichen Stellplatz zu entfernen? Kann die Polizei da irgendetwas machen oder sind ihnen da auch die Hände gebunden? Was würdet ihr von so jemandem halten, der sein Auto über ein Jahr nicht von einem öffentlichen Stellplatz weg bewegt?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn TÜV bzw. Asu und evtl. auch die Versicherung nicht mehr aktuell sind, darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Parkraum stehen und das ist dieser Parkplatz ja. Wenn der Besitzer die Strafzettel immer wieder abmacht, an der Situation aber nichts ändert, hilft ihm das trotzdem herzlich wenig. Das Auto wird irgendwann abgeschleppt, er muss die Kosten dafür zahlen und mit etwas Pech bekommt er auch noch ein Strafverfahren angehängt. Vielleicht könnt ihr ja über das Ordnungsamt irgendwie mal eine Versicherungserklärung anregen. Wenn ihr das Gefühl habt, das gar kein Versicherungsschutz mehr besteht, müssten die das doch sicherlich überprüfen. Oder eben die Polizei.

Ich glaube auch nicht, dass man ein Auto einfach über ein Jahr lang auf ein und dem selben Fleck stehen lassen kann. Spätestens alle 3 Tage heißt es ja, müsse man den Standort kontrollieren falls eine Baustelle eingerichtet worden wäre. Evtl. hilft es ja auch, wenn man dem Ordnungsamt diesen Hinweis gibt, dass er das Auto nicht zur fälligen Untersuchung anmelden will, weil er das Fahrzeug so eigentlich gar nicht brauch, es nur von der Ex genutzt wurde und er ein anderes Fahrzeug nutzt?

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn ein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist, kann es im Prinzip ständig an einer Stelle geparkt sein. Es gibt keine Vorschrift, ein Fahrzeug zu benutzen. Auch sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor, dass eine Jahresinspektion oder sonstige Wartung an einem Fahrzeug durchgeführt werden muss. Auch gibt es keinerlei Verpflichtung, regelmäßig sein Fahrzeug zu begutachten. Kommt es zu einem Schaden durch das Fahrzeug ist der Halter eventuell Schadenersatzpflichtig, muss das Fahrzeug wegen Bauarbeiten, Rettungsarbeiten oder anderer behördlich angeordneter Gründe von dieser Stelle entfernt werden, können die Kosten dafür dem Halter auferlegt werden.

Ein Neufahrzeug kann also ab Zulassung für drei Jahre an ein und derselben Stelle geparkt sein, solange Steuern und Versicherung dafür gezahlt werden. Dann allerdings muss das Fahrzeug zu einer dann alle zwei Jahre wiederkehrenden Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Ist diese dann erledigt und durch Eintrag in den Fahrzeugpapieren auch beurkundet, kann dieses Fahrzeug wieder bis zur nächsten Fälligkeit der Hauptuntersuchung an ein und derselben Stelle stehen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



So weit ich informiert worden bin in der Fahrschule darf man sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz nur einen bestimmten Zeitraum über, ich glaube zwei Wochen lang, auf einer Stelle parken, danach muss man es bewegen. Dabei reicht es aber aus, wenn man es einfach ein Stückchen vor schiebt und dann die Ventile an den Reifen deutlich anders stehen als zuvor, das ist mal wieder so eine dumme Gesetzeslücke. Aber wenn man das nicht macht, dann sollte man dafür eigentlich auch einen Strafzettel erhalten, meine ich mich zu erinnern.

Ich würde mich, wenn mich dieses dauerparkende Auto so sehr stören würde, an das Ordnungsamt wenden. Diese sollten sich dann eigentlich den Ventilstand der Reifen notieren und nach einer Weile wieder nachsehen, ob der Wagen bewegt worden ist. Wenn nicht, dann könnte es sicherlich auch abgeschleppt werden, wenn es nachweislich schon so lange auf diesem einen Parkplatz abgestellt worden ist.

Von jemanden, der sein Auto über ein Jahr lang auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt hat, würde ich nichts anderes halten als von irgendeinem anderen Autobesitzer. Ob er nun sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt hat oder auf einem privaten Parkplatz oder ob er es nun regelmäßig bewegt oder ob er es wirklich die ganze Zeit lang einfach nur stehen lässt und den TÜV ablaufen lässt. Das ist ja auch nicht meine Angelegenheit, sondern die des Fahrzeughalters. Es ist ja auch nicht so ungewöhnlich, dass jemand sein Auto mehr oder weniger stillliegen lässt und so lange das Fahrzeug an einem Ort steht, an dem es mich selber und andere Autofahrer nicht behindert finde ich es ganz egal, wo es abgestellt worden ist.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



olisykes91 hat geschrieben:So weit ich informiert worden bin in der Fahrschule darf man sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz nur einen bestimmten Zeitraum über, ich glaube zwei Wochen lang, auf einer Stelle parken, danach muss man es bewegen. Dabei reicht es aber aus, wenn man es einfach ein Stückchen vor schiebt und dann die Ventile an den Reifen deutlich anders stehen als zuvor, das ist mal wieder so eine dumme Gesetzeslücke. Aber wenn man das nicht macht, dann sollte man dafür eigentlich auch einen Strafzettel erhalten, meine ich mich zu erinnern.

Dann lies doch mal in der Straßenverkehrsordnung und nenne den Paragraphen, der das Parken auf öffentlichen Parkplätzen auf eine Zeit von zwei Wochen beschränkt. Für abgestellte Anhänger ohne das Zugfahrzeug gibt es eine solche Beschränkung, aber hier geht es um das Kraftfahrzeug an sich. Und die Parkdauer von Kraftfahrzeugen ist nicht geregelt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Nun soweit ich weiß kann man ein Auto solange irgendwo parken wie man möchte solange man keinen behindert oder das Auto zur Gefahr für die Umwelt wird d.h wenn es Öl verliert oder andere Flüssigkeiten dann muss es umgehend entfernt werden und die Undichtigkeit muss behoben werden.

» Javes88 » Beiträge: 8 » Talkpoints: 2,10 »


Mir ist jetzt selber noch einmal eine Situation eingefallen, in der man sein Auto auf jeden Fall innerhalb von drei Tagen entfernen muss, wenn es auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn eine Baustelle geplant ist. Dann haben die Besitzer eben drei Tage Zeit, um ihr Fahrzeug woanders zu parken.

Ist die Baustelle dann eingerichtet und ist diese Frist vorbei, in der man das Fahrzeug noch umparken kann, dann wird das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt. So ist das nämlich meinem Bruder einmal passiert, der nichts von einer Baustelle vor seinem Mietshaus wusste. Er hatte sein Auto direkt vor dem Haus geparkt und musste dann geschäftlich für eine Woche verreisen. In dieser einen Woche war er aber dann nicht mit seinem Auto unterwegs, sondern mit dem Zug. Als er nach einer Woche dann wieder nach Hause kam, war eine Baustelle vor dem Haus errichtet worden und sein vor dem Haus geparktes Auto war verschwunden. Erst auf Nachfrage bei der Polizei, bekam er dann heraus, was passiert war und wo er sein Auto dann nach Zahlung der Abschleppkosten wieder in Empfang nehmen durfte.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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