Gartenarbeiten von fremden Stellplatz aus

vom 07.05.2012, 14:42 Uhr

Familie W wohnt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Zu ihrer Wohnung gehört auch ein Garten, der um das Haus bis vor an die Straße reicht. Vorne grenzt das Grundstück dann direkt an den privaten Stellplatz von Familie X. Da das Grundstück zum Stellplatz hin abschüssig verläuft, hat Familie W nun direkt hinter dem Stellplatz von Familie X eine Mauer aus Pflanzsteinen gezogen. Der Freiraum dahinter wird nun gerade durch einen Landschaftsgärtner mit zwei unterschiedlich großen Baggern mit Erde befüllt, damit das Niveau des Gartens überall gleich hoch ist.

Um die Erde hinter die Mauer zu bekommen, kann der Landschaftsgärtner nur über den Stellplatz der Familie X. Anders hat er keinen Zugang zu dem Grundstück. Frau X sieht jetzt eben erst, als sie nach Hause gekommen ist, dass von ihrem Stellplatz aus gearbeitet wird. Der Stellplatz ist inzwischen total verdreckt und es liegen ganze Erdklumpen auf dem Stellplatz. Ebenso ist das Privatschild, das Familie X an ihrem Stellplatz angebracht hat schon ziemlich dreckig. Das ärgert Frau X natürlich schon ein wenig, da es noch gar nicht so lange dort angebracht ist und noch neu war.

Wenn nun Schäden in Form von Losreißen des Schildes auftreten oder das Schild verbogen wird, was durchaus passieren könnte, weil beide Bagger des Landschaftsgärtners bereits darüber gefahren sind. Wer haftet dann in so einem Fall? Auch wenn es sich nur um einen kleineren Schaden handelt, so würde sich Frau X schon etwas ärgern, da ihr Mann das Schild extra drucken hat lassen und dann hinbetoniert hat. Wie schaut es mit dem Reinigen des Stellplatzes nach getaner Arbeit aus? Da müsste doch eigentlich dann der Landschaftsgärtner oder wenigstens Familie W dafür sorgen, dass dieser wieder in den Zustand zurück versetzt wird, in dem er sich vor Beginn der Gartenarbeiten befunden hat oder liege ich da falsch?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn die Arbeiten tatsächlich nur vom Grundstück (hier vom Stellplatz) der Frau X zu erledigen sind, dann hat Familie W ein Anrecht darauf, dass diese Arbeiten ermöglicht werden und Frau X hat im Grunde nicht die Möglichkeit, aus welchen Gründen auch immer, gänzlich den Zugang zu ihrem Stellplatz zu verwehren. Es ist also nicht nur der guten Nachbarschaft wegen unerlässlich, dass Frau X sich hier nicht quer stellt, und den Arbeitern von Familie W gestattet, den Stellplatz zu nutzen.

Dazu ist es aber zwingend notwendig, dass sich Familie W mit Frau X abspricht! Unbefugt oder ohne Genehmigung nach Absprache, dürfen die Bagger natürlich nicht mit der Arbeit anfangen. Denn hier hat Frau X ja gar keine Chance, sich Alternativen für ihr Fahrzeug für die Zeit zu suchen, in der der Stellplatz von den Baggern besetzt wird. Es ist außerdem sehr mutig (oder naiv bis unklug) von Familie W, hier die Arbeiter kommen zu lassen, ohne vorher mit Frau X gesprochen zu haben. Immerhin hätte Frau X in der Zeit in der die Arbeiten geplant waren, ihren Wagen auf dem Stellplatz haben können. Dann hätte Familie W die bestellten Arbeiter wieder gehen lassen müssen.

Was nun die konkreten Fragen angeht, so ist es eigentlich selbstverständlich, dass die Baufirma nach getaner Arbeit den Stellplatz sauber und ordentlich verlässt. Dazu gehört auch das Entfernen von Erde, Steinen oder sonstigen Hinterlassenschaften. Schade wäre, wenn man die Firma erst darauf aufmerksam machen müsste. Mindestens aber Familie W sollte hier informiert werden, dass der Stellplatz eben sauber hinterlassen werden muss!

Ganz klar ist natürlich, dass Beschädigungen jeder Art, vom Verursacher zu beheben sind. Auch wenn das Schild nur verschmutzt wäre, muss der Verursacher dieses wieder sauber machen! Leider gehen solche Selbstverständlichkeiten im Alltag manchmal unter, so dass die betreffenden Leute explizit darauf aufmerksam gemacht werden müssen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Solche Arbeiten müssen zwar von Familie X geduldet werden, aber Familie W hat es hier versäumt die Nachbarn deswegen anzusprechen und die Arbeiten anzumelden. Je nach Bundesland ist die vorherige Anmeldung auch im Nachbarschaftsgesetz verankert. Außerdem ist Familie W auch für eventuelle Schäden verantwortlich, welche dabei verursacht werden.

Dabei kann zwar Familie W einige Kosten dann an den Auftragnehmer weitergeben, wenn er für diese Schäden verantwortlich ist. Aber insgesamt sind eben einige Dinge vor Beginn der Arbeiten von Familie W versäumt worden, auch wenn Familie X es nicht verweigern kann, wenn ihr Stellplatz dafür benötigt wird. Aber sie haben das Recht, das sie ihren Stellplatz nach Ende der Arbeiten so vorfinden, wie er vorher war.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich denke ganz einfach mal, dass der Landschaftsgärtner für derlei Schäden eine Betriebshaftpflicht haben wird. Vielleicht sollte man sich einfach mal einen der Arbeiter schnappen und die Telefonnummer des Chefs erfragen. Bei den Bauarbeiten an unserem Haus wurde übrigens auch nach Beendigung durch die Arbeiter gefegt und Müll beseitigt. Ich denke das kann man heutzutage auch erwarten.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Wenn die Arbeiten tatsächlich nur vom Grundstück (hier vom Stellplatz) der Frau X zu erledigen sind, dann hat Familie W ein Anrecht darauf, dass diese Arbeiten ermöglicht werden und Frau X hat im Grunde nicht die Möglichkeit, aus welchen Gründen auch immer, gänzlich den Zugang zu ihrem Stellplatz zu verwehren. Es ist also nicht nur der guten Nachbarschaft wegen unerlässlich, dass Frau X sich hier nicht quer stellt, und den Arbeitern von Familie W gestattet, den Stellplatz zu nutzen.

Das möchte Frau X auch nicht, den sie sieht ja selber die Notwendigkeit, da sonst keine Möglichkeit des Zugangs zum Grundstück besteht.

derpunkt hat geschrieben:Dazu ist es aber zwingend notwendig, dass sich Familie W mit Frau X abspricht! Unbefugt oder ohne Genehmigung nach Absprache, dürfen die Bagger natürlich nicht mit der Arbeit anfangen.

Tja, aber genau das ist passiert. Frau X hatte erst davon erfahren, als sie von ihrem Einkauf nach Hause gekommen ist und eben die Bagger auf dem total verschmutzten Stellplatz gesehen hat. Familie W, die weiß, dass dieser Platz Familie X gehört, hat mit keinem Ton und zu keinem Zeitpunkt etwas von diesen Gartenarbeiten erwähnt, obwohl man gerade einmal zwanzig Meter voneinander weg wohnt und sich immer mal wieder sieht.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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