18 Jahre Schüler und verheiratet, trotzdem Kindergeld?

vom 07.05.2012, 13:09 Uhr

A ist 18 und wohnt bisher noch zu hause bei den Eltern. A ist bis voraussichtlich 2013 noch Schülerin. A heiratet im Juni und zieht dann zu ihrem Mann, der als Versicherungsmakler arbeitet und eigentlich gut Geld verdient. A möchte aber auch ihr eigenes Geld haben und ihrem Mann nicht komplett auf der Tasche sitzen. Würde A auch, wenn sie verheiratet ist noch Kindergeld zustehen? Bisher bekommen ja die Eltern das Kindergeld und wenn A dann verheiratet ist, sind dann die Eltern immer noch Kindergeldberechtigt? Das Kind ist ja, auch wenn es einige meinen nicht Kindergeldberechtigt, sondern die Eltern. Aber was ist, wenn A verheiratet ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Geld des Mannes wird berechnet. Da die Schülerin dann nicht mehr zu Hause wohnt und der Ehemann für den Unterhalt aufkommen kann, sind die Eltern in diesem Fall nicht mehr unterhaltspflichtig. Daher wird es in dem Fall auch kein Kindergeld mehr geben! Auf der Tasche liegen hin oder her. Das Gehalt des Ehegatten ist entscheidend. Da er als Versicherungsmakler nicht wenig Geld verdient, wird es kein Kindergeld mehr geben.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Da die 18-jährige ab Juni verheiratet ist und bei ihrem Ehemann wohnen wird, ist dieser verpflichtet, für seine Ehefrau aufzukommen, falls er genügend verdient. Sollten aber die Eltern ihre Tochter noch unterstützen müssen, weil der Ehemann nicht genug verdient, erhalten die Eltern weiterhin das Kindergeld für A.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Prinzipiell ist es nicht so, dass gar kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Allerdings ist es in der Tat so, dass bei der Berechnung des Anspruches auch das Einkommen des Ehegatten eine Rolle spielt. Erst, wenn das bestimmte Grenzen überschreitet wird weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag gewährt.

Sollten die Grenzen nicht überschritten werden, was regelmäßig der Fall ist, wenn beide Ehepartner noch in Ausbildung sind, dann sind natürlich auch weiterhin die Eltern der inzwischen verheirateten Kinder kindergeldberechtigt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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